Donnerstag, 15. Juli 2010

Anzeige gegen Kleinander, Gültekin, Erhart und Epagado - Update

Wie in unserem Beitrag zu Ungereimtheiten bei den Ermittlungen veröffentlicht, haben wir wegen der Anzeige gegen die genannten Personen bei der StA Kiel massiv nachgehakt, bis man uns Heute folgendes mitteilte:

Das Ermittlungsverfahren zu Aktenzahl 590 Js 28692/09 bei der StA Kiel gegen Stephan Wolfgang Kleinander, Melek Gültekin und Werner Erhart wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche wurde nach § 170 Abs. 2 StPO am 04.02.2010 eingestellt.

Der Grund für die Einstellung ist der, dass kein hinreichender Tatverdacht mehr besteht. Oder nach den Worten der Staatsanwaltschaft: Viele der Anzeiger sehen von einer weiteren Strafverfolgung ab - vermutlich hat man sich außergerichtlich geeinigt .....

Na, da schau her: Da werden so locker mal 150tausend Euros nach Panama zum Gerald Arismendi geschickt, ein paar zehntausender zum Stephan Kleinander und dann werden die Geschädigten - das ist jetzt mal spekulativ - mit ein paar Euros aus den Zinsen daraus dazu bewegt, sich nicht mehr betrogen zu fühlen, sondern es hinzunehmen, dass ein "technischer Fehler" passiert (was ja bei der großen Anzahl an verwalteten Kunden passieren kann .....) ist, den man natürlich wieder gut machen möchte, am besten noch mit einem Bonbon versehen. Und schon ist auch die Dresdner Bank wieder beruhigt, weil deren Kunden nun überzeugt sind, es war ja nur ein dummer technischer Fehler und keine Absicht und will plötzlich auch keine Strafverfolgung mehr - man würde ja einen guten Kunden verlieren. Aber bitte: änderts doch den Namen der Epagado.... (siehe da und schon war die SEPA Cash geboren).

Damit war kein hinreichender Tatverdacht mehr gegeben. Der Staatsanwalt flucht zwar darüber, aber erstens wo kein Kläger, da kein Richter und zweitens: in dubio pro reo. Also im Zweifelsfalle für den Angeklagten.
Kein hinreichender Tatverdacht bedeutet zu Deutsch nichts anderes, als dass es in einem Hauptverfahren wahrscheinlich aufgrund der nunmehrigen Sachlage zu keiner Verurteilung kommen könnte.

Zitat StA:

"Der genügende Anlass zur Anklageerhebung nach §  170 II setzt voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, also bei vorläufiger Tatbeurteilung nach Lage der Akten in der Hauptverhandlung voraussichtlich eine Verurteilung erfolgen wird. Nach einer rechtstatsächlichen Untersuchung legen hier deutsche Staatsanwälte üblicherweise einen eher strengen Maßstab an und stellen zweifelhafte Fälle lieber ein. Ein Fall der schon nach der Ermittlungsakte zweifelhaft ist (wo uns die Zeugen abhanden kommen), hat in der Hauptverhandlung eher ein noch dürftigeres Beweisergebnis, da der Tatvorwurf im Lauf des Verfahrens sich gerne etwas verflüchtigt. Strafrichter lehnen aber nur selten die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab und kommt es da dann zu einem Freispruch weil die Beweislage eben sehr dürftig war, ist das gesamte Verfahren gestorben. Daher ist es oft besser, die Ermittlungen vorerst einzustellen, um dann nach dem Legalitätsprinzip beim Vorliegen neuer Beweismittel neuerlich in die Anklage zu gehen ......"
Ziat Ende

Wie steht das LKA dazu: Die sind mehr als nur sauer, können aber in erster Instanz rein gar nichts dagegen tun. Noch dazu, wo die Damen und Herren der Führungsebene des Karussells sich mit dem Ortswechsel der neuen (alten) Sepa Cash (Epagado) nach Hamburg auch noch aus dem unmittelbaren Ermittlungsbereich der zuständigen Ermittlungsbeamten "gebeamt" haben.

ABER:

Das bedeutet jetzt nicht, dass die Beschuldigten deswegen aus dem Schneider, also reingewaschen sind!

Die Unschuld wurde NICHT beschieden.

Durch eine solche Einstellung wird die Strafklage nicht verbraucht, auch gibt es für die Beschuldigten keinen Vertrauensschutz, dass sie wegen dieser Sache nicht mehr verfolgt werden, sobald sie die Einstellungsnachricht in den Händen haben. Bei erfolgreicher Beschwerde (ergeht nun an die Generalstaatsanwaltschaft) kann es den Beschuldigten passieren, dass sie zunächst eine Einstellungsnachricht und kurze Zeit darauf vom gleichen Staatsanwalt eine Anklageschrift erhalten.
Überdies: wenn neue Umstände bekanntwerden, sind die Ermittlungen nach dem Legalitätsprinzip wiederaufzunehmen.

Und da wird es für die Damen und Herren eine große Überraschung geben......

Dauert zwar wieder einige Wochen, ist aber nicht mehr aufzuhalten.

Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker!

Beitragende