Blog-Archiv

Montag, 13. Februar 2012

Marek und Kleinander haben Blogautor geklagt ... und verloren!

Seit dem Jahre 2010 haben die Antragsteller Robert Marek und Mag. Stephan Kleinander versucht, einen unserer Blogautoren vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Verletzung des Medienrechts - insbesondere der Unschuldsvermutung - zu belangen.

Die Vorwürfe gegen den Autor (Auszugsweise aus dem zugrundeliegenden Antrag vom 29.07.2010):

".... Beginn des Zitats
4. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist eine zentrale Bedingung jeder rechtsstaatlichen Ordnung und verfassungsrechtlich in Art 6 Abs 2 EMRK verankert. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die Unschuldsvermutung einen die gesamt österreichische Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz darstellt (MR 1986/6, 14).

Die Antragsteller werden durch die im Blog des Antragsgegners betrugskartell.blogspot.com aufgestellten Behauptungen, insbesondere

  • Wir sind den Gaunern auf der Spur
  • Hauptakteure
  • Kopf der Bande
  • die nächsten Gaunereien werden bis ins Detail geplant
  • Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich in großem Aufruhr
  • Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse
  • Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker
  • Lügengebilde der Luck 24
deutlich als Täter der Ihnen vorgeworfenen gerichtlich strafbaren Handlungen angeprangert. Ohne jeden Zweifel ergibt sich bei einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Eintragungen, dass die Antragsteller als schuldig und überführt hingestellt werden.


Die Antragsteller sind auch, schon in Anbetracht ihrer mehrfachen namentlichen Nennung, aber auch der Veröffentlichung Ihres Bildnisses sowie des Unternehmens LUCK24 sogar für einen größeren Personenkreis identifizierbar.

Ende des Zitats ....."

Wir haben an dieser Stelle nur deshalb auf eine komplette Veröffentlichung verzichtet, weil der meiste Inhalt ohnehin auf diesem Blog nachzulesen ist.
----------------------

Kurz gesagt: die Antragsteller waren der Meinung, unser Mitautor hätte hier eine Vorverurteilung begangen.

Bereits das Erstgericht (Landesgericht für Strafsachen Wien), hat dazu am 25.08.2011 in seinem schriftlichen Urteil zur Zahl 93 Hv 72/10d nicht nur unseren Mitautor freigesprochen, sondern auch eine beachtenswerte und für uns Journalisten richtungsweisende Begründung dafür gefunden.

Auch hier zitieren wir nur auszugsweise (das Original kann gerne bei uns angefordert werden):

"...... Beginn Zitat Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 25.08.2011


Rechtliche Erwägungen in diesem Verfahren:

Im konkreten Verfahren hat der inkriminierte Internetblog - wie auch festgestellt – die Funktion der Warnung von (mutmaßlichen) zukünftigen Opfern der Antragsteller. Gleichzeitig will er die (mutmaßlichen) Opfer
zusammenbringen, organisieren und Hilfe anbieten. Auch zeigt er Verfehlungen der ermittelnden Behörden im
Strafverfahren gegen die Antragsteller auf.


Eine Zusammenführung/zweckmäßige Organisation von (mutmaßlichen) Opfern der Antragsteller im Internet ist aber nur möglich, wenn konkrete Fakten zum (mutmaßlich) strafbaren Verhalten veröffentlicht werden. Daher können sich (mutmaßliche) Opfer der Antragsteller im Internet nur dann finden und somit organisieren, wenn der Name der Antragsteller und der zugehörige Firmenname veröffentlicht wird. Eine diesbezügliche Anonymisierung würde verhindern, dass sich (mutmaßliche) Opfer erkennen, Erfahrungen austauschen können oder auch sich gegenseitig bei Behördenwegen helfen bzw. Schadenersatz fordern. Außerdem
kann dadurch erreicht werden, dass allenfalls zukünftige Opfer gewarnt und auf konkrete "Verkaufsstrategien“ hingewiesen werden.


Um (mutmaßliche) Opfer im Internet organisieren zu können, muss man aber den (mutmaßlichen) Täter einer
Straftat bezichtigen. Denn nur dann ist eine Mobilisierung der Opfer, aber auch eine Kritik an die Behörden möglich.

Würde man verpflichtet sein, immer nur in Konjunktiven o.Ä. zu schreiben, wie zum Beispiel: „könnte sich so
zugetragen haben“, „soll das gemacht haben“, „ist verdächtig“, etc. würde jeder Appell an andere
(mutmaßliche) Opfer oder Behörden sofort im Keim erstickt werden und somit die Meinungsfreiheit der Opfer in wesentlichen Belangen massiv eingeschränkt werden. Daher ist Opferzusammenschlüssen bzw -organisation (und dabei handelt es sich bei diesem Internetblog) eine andere Form der Kommunikation zuzugestehen, als etwa Zeitungen etc., deren Zielsetzung auch eine andere ist. Ein konsequenter
Opferschutz (wie auch vom Gesetzgeber immer deutlicher umgesetzt) befindet sich somit immer am Rande der geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nach dem MedienG, da er sonst praktisch nicht umsetzbar ist. Nur eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der (mutmaßlichen) Opfern und den der (mutmaßlichen) Täter kann hier zum richtigen Ergebnis führen.

Es darf auch – im Konkreten - nicht übersehen werden, dass die zuständigen, österreichischen Behörden bereits gegen die Antragsteller Zwangsmaßnahmen setzten, sodass hier nicht mehr von einem „Anfangsverdacht“ zu sprechen ist. Auch die Tatsache, dass bereits ein Staatsanwalt der
„Organisierten Kriminalität“ gegen die Antragsteller ermittelt, zeugt von einem sehr konkreten Tatverdacht
gegen die Antragsteller und vielen (mutmaßlichen) Opfern und anderen Beteiligten.


Schlussendlich ist daher die hinsichtlich § 7a Absatz 1 MedienG bereits erfolgte Judikatur auch auf § 7b Absatz 1 MedienG umzulegen, da sonst jeder konsequente Opferschutz, welcher durch Opfer oder andere Beteiligte verfolgt wird, zunichte gemacht wird; genauso wie ein eindringlicher Appell an die Behörden.

Unter diesen Aspekten und unter Bezugnahme auf die oben zitierten Kommentare entfällt ein Anspruch der
Antragsteller hinsichtlich § 7a Absatz 1, 7b Absatz 1 MedienG, da im konkreten Verfahren die Interessenabwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, also insbesondere (mutmaßlichen) – zukünftigen – Opfern höher wiegt als die der Antragsteller.
................. Zitat Ende"
-----------------------------




Die Antragsteller haben daraufhin Nichtigkeit und Berufung eingelegt - um das Urteil am Oberlandesgericht Wien doch noch zu kippen.

Das OLG Wien hat nun in der heutigen Verhandlung jedoch das Urteil - den Freispruch - und die Begründung dazu des Erstgerichts bestätigt.

Dies ist auch ein beachtliches Urteil für den Journalismus und die Berichterstattung im Zusammenhang mit den von uns verfolgten (mutmaßlichen) Tätern.

Wir dürfen hier mit einem Zitat von einem unserer Mitstreiter zum Urteilsspruch enden:

"Es gibt Gerechtigkeit!"

Und in Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Antrag (insbesondere auf den Hinweis auf die europäischen Menschenrechte), sei gesagt:

Mit ein Grund für unsere Tätigkeit ist auch der Artikel 17 Ziffer 2 der UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948 (die allgemeine Erklärung der Menschenrechte), der einer unserer Leitsätze ist:

"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."


gepostet von GA am 13.02.2012

Rückfragen unter: betrugskartell@gmail.com

Freitag, 12. November 2010

Ein Eklat bei der Eurowebtainment

"Die Eurowebtainment ist das grösste Fachmeeting seiner Art für interaktives Entertainment in Internet, Telekommunikation ...."

So beschreibt sich die Veranstaltung selbst auf Ihrer Homepage.

Ein Treffen aller, die in der Branche etwas zu reden haben - sollte man meinen.

Und genau da sorgte die Truppe rund um Robert M für einiges an Aufsehen heute:
Zuallererst hat man einmal versucht durch extrem aktive Dominanz den Anschein zu erwecken "alles ist in Ordnung": Während Robert M nahezu den ganzen Tag mit seinen (neuen?) Kumpels der Firma Monex s.r.o. (Stara vinarska 3, P.O. Box 77, 85005 Bratislava 55) an neuen Ideen brütete, sorgte dessen rechte Hand, Sylvia K für einiges Aufsehen.

Ein offenbar sehr aufgeregter Messebesucher (nach eigenen Angaben ein Opfer des Herrn M und der Frau K) hat es mit seinen Äusserungen soweit gebracht, dass die Wiener Polizei anrücken musste und sowohl den aufgeregten Messebesucher, als auch Frau Sylvia K auf die Wache mitnehmen musste. Nach ersten Auskünften des amtshandelnden Polizisten vor Ort, macht Frau Sylvia K den Vorwurf, dass der aufgeregte messebesucher Frau K und stellvertretend auch Herrn M massiv gedroht haben soll. 

Das können wir keinesfalls gut heißen und wir wollen hier ganz klar festhalten, dass Selbstjustiz keinesfalls eine Lösung darstellt und rundweg abzulehnen ist!

Dennoch zeigt es doch auch, dass selbst innerhalb der Branche das Duo nicht unumstritten ist und es keinesfalls so ist, dass alles in Ordnung ist.

Auch Stephan Kleinander war auf der Messe vertreten und hat demonstrativ gezeigt: mich gibt es noch - wir sind die Guten.

Ach ja: ich hör' die Worte wohl - allein, mir fehlt der Glaube.....

Denn keine zwanzig Meter entfernt, posaunt Herr M - während man seine rechte Hand zum Polizeiwagen "begleitet" - großartig heraus, dass man ihn sowieso nicht kriegt, sein Geld gut gebunkert ist (da kommt man nicht ran) und er da ganz locker aus der Sache raus kommt...

Also: wenn man nirgendwo "drin" ist, dann muss man da ja auch nicht "raus" kommen - oder verstehen wir da jetzt etwa falsch?

Jedenfalls darf gesagt sein, dass auch diese Aktion ein Schuss nach hinten war: Statt einer guten PR-Aktion, die nachhaltig "beweisen" hätte sollen, dass man entgegen den vielen Anschuldigungen und Verdächtigungen völlig sauber ist und keinesfalls in einen Topf mit den "Bösen der Branche" geworfen werden darf, hat ein einziger aufgebrachter Besucher dafür gesorgt, dass man wieder nur negative Schlagzeilen produziert.

Das ist ebenso verrückt, wie man versucht (hat), durch Urteile gegenteilige Veröffentlichungen in Tagesmedien zu erreichen, so nach dem Motto: die Luck24 hat kein Kartell, leitet auch keines und ist keinesfalls in Betrügereien verwickelt.

Prima! Damit lesen dann - je nach Auflage - einige Millionen Leser, dass es erstens die Luck24 gibt, und die in einem Verfahren verdächtigt wird, die Zentrale für Betrügereien zu sein. Was besseres kann doch gar nicht passieren! Man wird sich schlicht daran  erinnern - wenn überhaupt, dass die Luck24 und die Herren M und Kleinander in einem Atemzug mit der Abzocke an Senioren genannt werden.

Wer hat Euch denn diesen Ratschlag gegeben? Also den Anwalt möchten wir gerne kennenlernen, damit wir ihm danken können.

Unser Ratschlag: gründet sofort einen Treuhandfonds, der von einer anerkannten Rechtsanwaltskanzlei verwaltet wird, der zweckgebunden ist zur Unterstützung von Opfern von unseriösen Gewinnspieleintragungsservices (was für ein Wort ...) und nehmt dafür das Geld, dass Ihr für wertlose "Verteidigungsstrategien" verwendet! Wir senden Euch dazu sehr gerne eine Aufstellung all jener (natürlich nur nach Bekanntgabe bei der zuständigen STA), die Opfer geworden sind und nachhaltig Schaden erlitten haben!


Das wäre ein eindeutiger Nachweis, das Ihr Euch tatsächlich von den Vorwürfen distanziert habt.


Jetzt seid Ihr am Zug.


Nachsatz zum Eklat bei der Eurowebtainment: der aufgeregte Messebesucher ist wohl doch nicht so gefährlich, wie Frau K behauptet hat - zumindest ist er auf freiem Fuß. Was natürlich die Angaben der angeblich Bedrohten etwas anders erscheinen läßt....


GA

Freitag, 5. November 2010

Woher hat die MEGALON PAYMENT SERVICES GmbH die Daten?

Nachdem wir uns nun doch schon etwas länger mit der Meaglongruppe befassen und recherchieren (dieser Komplex ist derart groß und umfangreich, dass wir noch nicht abschätzen können, wann wir endgültige Sachverhalte veröffentlichen werden), sind wir immer wieder über die Dreistigkeit erstaunt, mit der die Betreiber und Geschäftsführer diverser Unternehmen an der Realität vorbeiwandern.

So erreichte uns in den letzten Tagen eine mail, die wir hier ausnahmsweise inhaltlich zitieren dürfen:

".....leider bin ich auch auf die machenschaften des og. gewinnspiels reingefallen,
da sie unter dem deckmantel des buchclubs "der club"
auftraten, bin ich zunächst nicht stutzig geworden, da jedoch die versprochenen
gewinne nicht auftauchten und auch keine entsprechende post bei mir auftauchte
wurde ich doch hellhörig. als nun wiederum der betrag von
MEGALON PAYMENT SERVICES GMBH
XXXX.XXXX.XXXX
DER CLUB ZUKUNFTSCHANCE KNR xxxxxxxxxxx
auftauchte, wollte ich doch wissen, was für eine firma das ist und so schaute
ich im internet nach und entdeckte als allererstes ihre info. allerbesten dank
dafür, ich stornierte als erstes den einzug und melde mich hiermit als
geschädigte, da ich auch nicht weis wie diese firma postalisch zu erreichen ist
kann ich diesen einzug nicht kündigen....."

Diese mail ist stellvertretend für einige hundert, die uns in den letzten Wochen erreichte.

Wer ist diese MEGALON Payment GmbH, die postalisch nicht erreichbar ist (das kennen wir ja schon, nicht wahr?) ?

Um die unten eingefügte Grafik besser zu verstehen, müssen wir ein wenig weiter ausholen:

Es gab zu Beginn des Karussells zwei große Player am Markt:

die LUCK24
und
die MEGALON.

Auf der einen Seite war/ist der umtriebige Andreas Meyer der Geschäftsführer, auf der anderen der allseits so beliebte Stephan Kleinander.

Die beiden haben schon in den Anfängen zusammengearbeitet, denn der Donauland Lotto Club (ein Derivat von Bertelsmann) war das gemeinsame Projekt:

Meyer hat seine Kontakte spielen lassen und Bertelsmann mit persönlichen körperlichen Einsatz dazu gebracht, deren hochgeheiligten Kundendatensätze über die LUCK24 abwickeln zu lassen. Dafür hat der Meyer einen sogenannten "Kickback" erhalten: eine Sonderlichkeit fürwahr. "Meyer (und das sind jetzt ungeprüfte Angaben eines Insiders - wir distanzieren uns hier nachdrücklich von jeder unbegründeten Verdächtigung!) hat nicht nur bei Bertelsmann dafür kassiert (indirekt durch die Megalon), dass er die Abwicklung ausgelagert hat, sondern auch bei der LUCK24 dafür, dass er die Daten/Abwicklung geliefert hat und noch zusätzlich dafür, dass er überhaupt existiert."

Jetzt ist die LUCK24 ja ein wenig fußlahm geworden und nicht mehr die brave mittelständische Bude, die sie gerne wäre, sondern steht im Verdacht, das Zentrum von organisierten Betrügereien zu sein. Das hilft natürlich nicht so sehr im Umgang mit seriösen Kunden - überhaupt ist die LUCK24 am Markt - nun, sehr umstritten geworden: man mag eigentlich nicht mehr so recht mit der LUCK24 zusammenarbeiten. Gut so.

Aber: da tut sich dann ja eine Lücke auf - die sofort gefüllt wird.

Raten Sie einmal, wie....

Richtig! Kleinanders alter Spielgefährte, der Meyer aus Hamburg, mischt da laut dem Insider wieder mit und stellt kurzerhand die MEGALON Payment GmbH hin!
Was wunder, ein Abklatsch der Epagado der LUCK24 zu sein scheint:

Die Epagado war eine sogenannte "Blitz-Gesellschaft", eine VorratsgesmbH, die mal schnell ums kkleine Geld gekauft wurde, umgetauft wurde und schon konnte man damals Geld einziehen.
Die MEGALON Payment ist ebenfalls eine "Blitz-Gesellschaft", die auch ums kleine Geld gekauft wurde und schon legt die eigene Paymentbude los und zeht Gelder ein.

(Anmerkung: die Bezeichnung "Blitzgesellschaft" rührt daher, weil eine Steuerberatungskanzlei solche GmbH's "auf Vorrat" gründet. So hieß die nunmehrige MEGALON PYMENT GmbH ursprünglich:
Blitz H08-874 GmbH, Hamburg (c/o SES Siemsen Eder Steuerberatungsgesellschaft m 1, 20359 Hamburg) und ist unter der Registernummer HRB 105532 beim Registergericht Hamburg eingetragen. Dazwischen hieß sie Perfunctio und war schon in Liquidation - und der Geschäftsführer ist das ein alter "Späzl" aus Hamburg, der Goga Andreas....
bei der Epagado war es ja so:
Blitz 08-504 GmbH, München, (Föhringer Allee 11, 85774 Unterföhring).Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: Epagado Payment GmbH. Neuer Sitz: Unterföhring, Landkreis München. Neuer Unternehmensgegenstand: - Payment-Service-Provider - Erbringung von Payment-Dienstleistungen im bargeldlosem Zahlungsverkehr im eigenen Namen sowie für Dritte - Abrechnungs- und Verwaltungsorganisation - Kaufmännisches Forderungsmanagement - Software-Entwicklungen - Handel- und Lizenzvertrieb - Vertriebskoordination von Waren und Dienstleistungen aller Art - Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lotz, Nicole, geb. Liebera, München, *07.06.1969. Bestellt: Geschäftsführer: Gültekin, Melek, Wien, *19.05.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.)

Also, wer da jetzt Böses denkt....

Jetzt spekulieren wir mal ein wenig:

Wenn der Meyer/Goga den Kleinander kopiert und das gleiche Konstrukt aufbaut, noch dazu mit den gleichen Datensätzen arbeiten kann, was wird dann wohl passieren?

Sehen wir uns dazu die Grafik an (die grünen Pfeile zeigen dabei, wohin das Geld immer fließt, bzw. wer Zugang zu Donauland hatte...):



Na, da wird einem warm ums Herz: das Karussell dreht sich wieder - diesmal in Hamburg...

Übrigens hat es erst vor wenigen Tagen einen Wechsel bei der ehemailgen Epagado - nunmehrigen SEPA Cash - gegeben (Auszug Registergericht Hamburg):

02.11.2010
Sepa Cash GmbH, Hamburg, Schulterblatt 36, 20357 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Wanko, Ferdinand Michael, Wien, Österreich, *24.12.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Gültekin, Melek, Wien/Österreich, *19.05.1983.


Wanko ... ob das DIESER Herr Wanko wohl ist? In der Nähe ware es ja ...

Na, da hat die alte Hardy-Jacke wohl ausgedient... wie war das doch gleich: Melek (Melissa) Gültekin (Hardy)...

Wir haben das im Auge - und ach ja: die Drohungen finden wir sehr amüsant ....

GA

Beitragende