Donnerstag, 10. Mai 2012

Ein Anruf von Walter T.

Wir haben eben einen Anruf von unserem ehemaligen Wiener Mitautor (welcher ja bekannterweise von einigen Herren des Wiener Karussells verklagt wurde und schlussendlich obsiegt hat) bekommen, der uns sehr nachdenklich gemacht hat:

Der Herr Walter T. habe sich bei ihm gemeldet und darum gebeten, aus dem Blog gelöscht zu werden (also alles, was über ihn geschrieben und / oder berichtet wurde).

Unser Wiener Kollege hat uns versichert, dass er Walter T. unmissverständlich mitgeteilt hat, dass er (der Wiener Kollege) schon seit langem nicht mehr aktiv in unserem Blog tätig ist. Trotzdem hat Herr T. dringend darum gebeten, dass die Einträge, in denen er  mit seinem Namen genannt wird,  gelöscht werden - sie würden ihm bei seiner beruflichen Zukunft im Wege stehen.

Nun, durchaus ein legitimer Wunsch und verständlich. Allerdings ist er ja nicht ohne Grund in die Reihen des Wiener Karussells aufgenommen worden.

Wie uns unser Wiener Kollege versichert, wurde Herrn T. zu Beginn des Telefonats mitgeteilt, dass der Anruf aufgezeichnet wird und Herr T. daraufhin gemeint hat, das sei ihm recht, er habe ja nichts zu verstecken und mit den nun in Wien verhafteten Personen ja ohnehin nichts zu tun.

Außerdem, so ließ Herr T. mitteilen, sei das alles sehr lange her und die Firmen gäbe es ja gar nicht mehr. Und auf den Prozess vor dem LG Osnabrück angesprochen (Quelle: antiabzockenet.blogspot.com), nun da war man ja nur Nummernabieter .....

Nachdem Herr T. dann auch noch gemeint hat, er möchte jetzt nicht den Anwalt einschalten um eine einstweilige Verfügung zu erreichen (wofür eigentlich? wegen der Wahrheit?) nehmen wir das so, wie es gesagt wird: als sehr subtile Drohung gegen die Pressefreiheit.

Dann ist uns noch eingefallen, dass Herr T. ja ganz offensichtlich nicht die ganze Wahrheit gesagt hat: da war doch der TV-Bericht aus Österreich, wo er beim damaligen Firmensitz der Epagado geöffnet hat - wie denn nun: wenn er ja gar nichts mit all den Vorwürfen zu tun hat, wieso ergreift er dann das Wort für eine der Firmen des Wiener Karussells? Noch dazu in der gezeigten Art und Weise?

Wir haben uns in der Videothek den Beitrag noch einmal durchgesehen und sind der Meinung, dass wir nun  die alten Einträge, in denen Walter T.s Name vorkommt, tatsächlich löschen und uns in den nächsten Wochen sehr intensiv mit der Person Walter T. und seinen Geschäften beschäftigen sollten. Schon aus dem Grund, weil wir uns davon überzeugen wollen, dass Herr T. nichts mit Abzocke zu tun hat /hatte und auch nicht haben wird und sich soviel Ehrlichkeit eine eigene Seite verdient hat - nicht nur ein paar lausige Kommentare und Anmerkungen nebenbei. Der Mann bittet um Anerkennung? Dann wollen wir sie ihm nicht verwehren ....

Interessant werden dabei einige Fragen werden:
Zum Beispiel die Zusammenhänge zwischen Christian O. und ihm, oder der Tatsache, dass rund zwei Stunden Videomaterial vorliegen, die Ihn bei einer sogenannten "closed-User Veranstaltung" auf einem Schiff in Wien zeigen und auch hören lassen (das ist echt spannendes Material kann man da nur sagen), mit wem er da gerne im Boot sitzt - und natürlich darf man nicht vergessen, dass Studio Opera zwar nicht mehr existiert, aber jede Menge an Gesprächspartner darauf warten, uns das Geschäftsmodell zu erklären.

In diesem Sinne werden wir auch den Prozess in Osnabrück genau verfolgen, denn die Begründung, nur der Nummernanbieter gewesen zu sein, nun das muss man sich genau anschauen.

Dienstag, 24. April 2012

Aus für das Wiener Karussell !

Nachdem nun in den letzten Tagen erste Meldungen davon berichtet haben, dass die mutmaßlichen Drahtzieher des Wiener Karussells verhaftet wurden, hier nun die Tatsachen:

Am Dienstag, den 17.04.2012 wurden in Wien drei der mutmaßlichen Haupttäter in der Causa rund um das sogenannte "Wiener Karussell" verhaftet.

Die Verhaftungen fanden unter anderem wegen der Feststellungen des Gutachters statt, welcher in den Ermittlungen anhand der vorliegenden Beweismaterialien den Nachweis erbringen konnte, dass die vorgeblich erbrachte Leistung der Gewinnspieleintragungen offenbar nicht erbracht worden war.

Über folgende Personen wurde daher die Untersuchungshaft verhängt:

Robert Franz M.
Mag. Stephan Wolfgang K.
Dr. iur. Gerald A.-E.

Der Vorwurf beinhaltet bislang den gewerbsmäßigen Betrug und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien spricht in der Beschreibung des Umfanges der Schadenssumme und der Opferzahl sehr kryptisch davon, dass selbst bei einem Schaden von nur einem Euro pro Opfer der Gesamtschaden wohl die Millionengrenze überschreitet.
Und damit übertreibt er beileibe nicht: Immerhin gilt der Wiener Clan als "Erfinder" dieser Geschäftsmasche und hat wohl mehr Geschädigte hinterlassen, als bisher vorstellbar war. Eine Opferzahl von mehr als einer Million Betroffener ist da durchaus vorstellbar - und wenn es der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt, auch realistisch.

Tatsache ist, dass mit der Verhaftung der drei mutmaßlichen Haupttäter das Wiener Karussell zerschlagen ist und das diese Verhaftungen wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die zur Zeit laufenden Verfahren, welche in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um die Luck24 zu tun haben, haben werden.
Zumindest dann, wenn in der nun folgenden Phase der letztendlichen Einvernahmen die entscheidenden Aussagen der Beschuldigten getätigt werden.

Man darf hier nicht vergessen: nun beginnt erst die eigentliche Untersuchung!

Endet damit die Abzocke am Telefon?

Nein, natürlich nicht: viele Trittbrettfahrer entstehen nahezu tagtäglich und versuchen das "Geschäftsmodell" des Wiener Clans nachzubauen.

Allerdings sind die Ermittlungsbehörden im deutschsprachigen Raum auf diese Art der Abzocke sensibilisiert worden und erkennen bereits sehr früh diese Tatmuster und haben nun durch die Erfahrungen der letzten Jahre auch einen anderen, viel schnelleren Zugang zu Ermittlungsansätzen.

Fakt ist, dass etwas derart pervers Großes in der Telefonabzocke mit Gewinnspieleintragungen nicht mehr entstehen kann. Auch für die Gauner der Internetabzocke mit Abofallen ist die Zeit abgelaufen .....

An dieser Stelle dürfen wir ein großes Kompliment an die hervorragende Ermittlungsarbeit richten:
Ein Schnellschuss - quasi aus der Hüfte auf Zuruf einzelner Blogbetreiber - wäre völlig falsch gewesen. Hier wurde in akribischer Schwerarbeit jedes einzelne Detail, jede Information auf Herz und Nieren geprüft und jedem Hinweis mit unglaublicher Geduld nachgegangen.
Man hat sich weder beeinflussen, noch drängen lassen - von keiner Seite. Und da gab es einige Versuche, wie uns vorliegt ...
Was von vielen als "langsames Getue" bemängelt wurde, war in Wahrheit ein immenser Aufwand an Recherchen, die sich um die ganze Welt erstreckt haben und schließlich zur Verhaftung geführt haben.

Dazu muss auch gesagt werden, dass es ohne der Unterstützung der österreichischen Partei FPÖ und deren Obmannes es gar nicht möglich gewesen wäre, hier derart effizient zu arbeiten. Das war auch die einzige politische Partei, die sich wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt und gehandelt und nicht nur Phrasen gedroschen hat.

Bevor jetzt wieder die nächsten Mutmaßungen und Spekulationen über die Strafhöhe entstehen, sei hier angemerkt, dass es noch ein weiter Weg bis zum Prozess ist und man sich in der nötigen Geduld üben muss:
Am Ende wird Recht über Unrecht obsiegen und die Verantwortlichen entsprechend deren Schuldausmaß betraft werden.

Zuletzt sei noch gesagt, dass es die Rückgewinnungshilfe in Österreich nicht in dem Ausmaß und nicht in der Art gibt, wie sie in Deutschland bekannt praktiziert wird.

Für nähere Informationen ersuchen wir Geschädigte daher, sich mit dem Verein VPT aus Wien unter der kostenlosen Hotline 0800 810 833 (aus ganz Österreich) oder per mail unter: sos@verein-vpt.at Kontakt aufzunehmen.

GA

Montag, 13. Februar 2012

Marek und Kleinander haben Blogautor geklagt ... und verloren!

Seit dem Jahre 2010 haben die Antragsteller Robert Marek und Mag. Stephan Kleinander versucht, einen unserer Blogautoren vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Verletzung des Medienrechts - insbesondere der Unschuldsvermutung - zu belangen.

Die Vorwürfe gegen den Autor (Auszugsweise aus dem zugrundeliegenden Antrag vom 29.07.2010):

".... Beginn des Zitats
4. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist eine zentrale Bedingung jeder rechtsstaatlichen Ordnung und verfassungsrechtlich in Art 6 Abs 2 EMRK verankert. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die Unschuldsvermutung einen die gesamt österreichische Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz darstellt (MR 1986/6, 14).

Die Antragsteller werden durch die im Blog des Antragsgegners betrugskartell.blogspot.com aufgestellten Behauptungen, insbesondere

  • Wir sind den Gaunern auf der Spur
  • Hauptakteure
  • Kopf der Bande
  • die nächsten Gaunereien werden bis ins Detail geplant
  • Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich in großem Aufruhr
  • Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse
  • Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker
  • Lügengebilde der Luck 24
deutlich als Täter der Ihnen vorgeworfenen gerichtlich strafbaren Handlungen angeprangert. Ohne jeden Zweifel ergibt sich bei einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Eintragungen, dass die Antragsteller als schuldig und überführt hingestellt werden.


Die Antragsteller sind auch, schon in Anbetracht ihrer mehrfachen namentlichen Nennung, aber auch der Veröffentlichung Ihres Bildnisses sowie des Unternehmens LUCK24 sogar für einen größeren Personenkreis identifizierbar.

Ende des Zitats ....."

Wir haben an dieser Stelle nur deshalb auf eine komplette Veröffentlichung verzichtet, weil der meiste Inhalt ohnehin auf diesem Blog nachzulesen ist.
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Kurz gesagt: die Antragsteller waren der Meinung, unser Mitautor hätte hier eine Vorverurteilung begangen.

Bereits das Erstgericht (Landesgericht für Strafsachen Wien), hat dazu am 25.08.2011 in seinem schriftlichen Urteil zur Zahl 93 Hv 72/10d nicht nur unseren Mitautor freigesprochen, sondern auch eine beachtenswerte und für uns Journalisten richtungsweisende Begründung dafür gefunden.

Auch hier zitieren wir nur auszugsweise (das Original kann gerne bei uns angefordert werden):

"...... Beginn Zitat Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 25.08.2011


Rechtliche Erwägungen in diesem Verfahren:

Im konkreten Verfahren hat der inkriminierte Internetblog - wie auch festgestellt – die Funktion der Warnung von (mutmaßlichen) zukünftigen Opfern der Antragsteller. Gleichzeitig will er die (mutmaßlichen) Opfer
zusammenbringen, organisieren und Hilfe anbieten. Auch zeigt er Verfehlungen der ermittelnden Behörden im
Strafverfahren gegen die Antragsteller auf.


Eine Zusammenführung/zweckmäßige Organisation von (mutmaßlichen) Opfern der Antragsteller im Internet ist aber nur möglich, wenn konkrete Fakten zum (mutmaßlich) strafbaren Verhalten veröffentlicht werden. Daher können sich (mutmaßliche) Opfer der Antragsteller im Internet nur dann finden und somit organisieren, wenn der Name der Antragsteller und der zugehörige Firmenname veröffentlicht wird. Eine diesbezügliche Anonymisierung würde verhindern, dass sich (mutmaßliche) Opfer erkennen, Erfahrungen austauschen können oder auch sich gegenseitig bei Behördenwegen helfen bzw. Schadenersatz fordern. Außerdem
kann dadurch erreicht werden, dass allenfalls zukünftige Opfer gewarnt und auf konkrete "Verkaufsstrategien“ hingewiesen werden.


Um (mutmaßliche) Opfer im Internet organisieren zu können, muss man aber den (mutmaßlichen) Täter einer
Straftat bezichtigen. Denn nur dann ist eine Mobilisierung der Opfer, aber auch eine Kritik an die Behörden möglich.

Würde man verpflichtet sein, immer nur in Konjunktiven o.Ä. zu schreiben, wie zum Beispiel: „könnte sich so
zugetragen haben“, „soll das gemacht haben“, „ist verdächtig“, etc. würde jeder Appell an andere
(mutmaßliche) Opfer oder Behörden sofort im Keim erstickt werden und somit die Meinungsfreiheit der Opfer in wesentlichen Belangen massiv eingeschränkt werden. Daher ist Opferzusammenschlüssen bzw -organisation (und dabei handelt es sich bei diesem Internetblog) eine andere Form der Kommunikation zuzugestehen, als etwa Zeitungen etc., deren Zielsetzung auch eine andere ist. Ein konsequenter
Opferschutz (wie auch vom Gesetzgeber immer deutlicher umgesetzt) befindet sich somit immer am Rande der geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nach dem MedienG, da er sonst praktisch nicht umsetzbar ist. Nur eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der (mutmaßlichen) Opfern und den der (mutmaßlichen) Täter kann hier zum richtigen Ergebnis führen.

Es darf auch – im Konkreten - nicht übersehen werden, dass die zuständigen, österreichischen Behörden bereits gegen die Antragsteller Zwangsmaßnahmen setzten, sodass hier nicht mehr von einem „Anfangsverdacht“ zu sprechen ist. Auch die Tatsache, dass bereits ein Staatsanwalt der
„Organisierten Kriminalität“ gegen die Antragsteller ermittelt, zeugt von einem sehr konkreten Tatverdacht
gegen die Antragsteller und vielen (mutmaßlichen) Opfern und anderen Beteiligten.


Schlussendlich ist daher die hinsichtlich § 7a Absatz 1 MedienG bereits erfolgte Judikatur auch auf § 7b Absatz 1 MedienG umzulegen, da sonst jeder konsequente Opferschutz, welcher durch Opfer oder andere Beteiligte verfolgt wird, zunichte gemacht wird; genauso wie ein eindringlicher Appell an die Behörden.

Unter diesen Aspekten und unter Bezugnahme auf die oben zitierten Kommentare entfällt ein Anspruch der
Antragsteller hinsichtlich § 7a Absatz 1, 7b Absatz 1 MedienG, da im konkreten Verfahren die Interessenabwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, also insbesondere (mutmaßlichen) – zukünftigen – Opfern höher wiegt als die der Antragsteller.
................. Zitat Ende"
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Die Antragsteller haben daraufhin Nichtigkeit und Berufung eingelegt - um das Urteil am Oberlandesgericht Wien doch noch zu kippen.

Das OLG Wien hat nun in der heutigen Verhandlung jedoch das Urteil - den Freispruch - und die Begründung dazu des Erstgerichts bestätigt.

Dies ist auch ein beachtliches Urteil für den Journalismus und die Berichterstattung im Zusammenhang mit den von uns verfolgten (mutmaßlichen) Tätern.

Wir dürfen hier mit einem Zitat von einem unserer Mitstreiter zum Urteilsspruch enden:

"Es gibt Gerechtigkeit!"

Und in Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Antrag (insbesondere auf den Hinweis auf die europäischen Menschenrechte), sei gesagt:

Mit ein Grund für unsere Tätigkeit ist auch der Artikel 17 Ziffer 2 der UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948 (die allgemeine Erklärung der Menschenrechte), der einer unserer Leitsätze ist:

"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."


gepostet von GA am 13.02.2012

Rückfragen unter: betrugskartell@gmail.com

Beitragende