Dienstag, 27. Juli 2010

Bankenverein Werther und Paymentserviceunternehmen

Aufgrund der aktuellen Meldung über Hausdurchsuchungen beim Bankenverein Werther, hier eine Meldung des "Westfalen-Blatt" einige Tage zuvor:

"Werther (WB). Balsam auf die in den vergangenen Jahren geschundene Bankverein-Seele: Die Aktionäre haben dem Vorstand der Wertheraner Privatbank bei der Hauptversammlung gestern Morgen Lob und Vertrauen ausgesprochen. In die Aufbruchstimmung mischte sich nur ein Wermutstropfen: Der Weggang von Vorstandschef Christoph Böckle wird bedauert.

Die von personellen Querelen und zum Teil millionenschweren Verlusten geprägte Krise scheint überwunden zu sein. Mit 54 000 Euro Gewinn schloss der Bankverein im vergangenen Jahr erstmals seit 2003 wieder ein Geschäftsjahr positiv ab. Die für dieses Jahr gestellte Gewinnprognose von 500 000 Euro wurde bei der Hauptversammlung in der Bielefelder Stadthalle noch einmal bekräftigt.

Als Motor des Aufschwungs gilt Christoph Böckle. Der Österreicher hatte die Bank nach seiner Berufung zum Vorstand vor zwei Jahren komplett neu ausgerichtet. Er führte auch den Geschäftsbereich »cards & payments« ein, auf den der Löwenanteil des Ertrages entfällt. Dass Böckle den Bankverein wie berichtet zum Jahresende verlässt, wird von vielen Aktionären bedauert, wie gestern zu vernehmen war.

Aktionär Eberhard Knebel drückte seine Anerkennung in Worten aus: »Dank der guten Arbeit des Vorstandes dürfen wir uns endlich wieder über positive Zahlen freuen. Wohl kaum ein Altaktionär hätte daran noch geglaubt. Wenn Sie das Ergebnis halten und ausbauen können, wäre das großartig.«

Dass die Anteilseigner mit der geleisteten Arbeit zufrieden sind, spiegelt sich auch in Zahlen wider: Der Vorstand wurde mit 99,98 Prozent der Aktionärsstimmen entlastet. Dazu zählt neben den aktuellen Vorständen Christoph Böckle und Werner Hachmeister auch der vor einem Jahr ausgeschiedene Oliver Kehela. Dem Aufsichtsrat wurde mit 96,9 Prozent die Entlastung erteilt.

Christoph Böckle sagte, er sei sehr stolz auf die Entwicklung des Bankvereins. Er erklärte im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT, dass er sich nur schweren Herzens zurückziehe: »Gerade jetzt, wo wir die Wende eingeleitet haben und es gut läuft, fällt mir die Entscheidung nicht leicht.« Dass er sich trotzdem nicht um eine Verlängerung seines zum 31. Dezember auslaufenden Vertrages bemüht hat, erklärt Böckle mit familiären Gründen. Zwischen Werther und seinem Wohnort in Österreich lägen sieben Stunden Reisezeit, der Aufwand sei immens. »Darum habe ich mich mit meiner Lebensgefährtin darauf geeinigt, den Bankverein zu verlassen. Ich bin jetzt 32 und muss allmählich auch an die Familienplanung denken«, sagte Christoph Böckle.

Er ist jedoch zuversichtlich, dass die von ihm hinterlassene Lücke schnell geschlossen wird. Zudem will er dem Bankverein weiterhin in beratender Funktion zur Seite stehen.

Ein Nachfolger, der den Posten neben dem zweiten Vorstand Werner Hachmeister besetzt, konnte zwar gestern noch nicht präsentiert werden. »Wir haben jedoch einen sehr guten, adäquaten Kandidaten identifiziert«, drückte es Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Eichner auf seine Art aus. Sobald die Zustimmung der Bankenaufsicht vorliegt, soll Böckles Nachfolger vorgestellt werden.

Auch Eichner würdigte die Leistung des Vorstandes. Er rief die Aktionäre zu einem anerkennenden Applaus auf - fast alle folgten. Der Aufsichtsratschef sagte, es bestehe Grund zur Freude, nicht aber zu Euphorie: »Wir haben den Tanker Bankverein wieder auf sicheren Kurs zurückgeführt, was fast einem Meilenstein gleich kommt. Jetzt gilt es aber, die Nachhaltigkeit des Erfolges in den kommenden Jahren zu sichern.«

Denn nach Eichners Auffassung hat der Bankverein noch erhebliche Entwicklungspotenziale: »Die Bank darf künftig nicht hinter ihren Möglichkeiten bleiben."


Quelle: Westfalen-Blatt vom 09.07.2010

Nun ja, da geht der Österreicher Blöckle nun den einzig vernünftigen Weg. Vielleicht drückt ihn ja das Gewissen? Wer weiss, immerhin zeichnet Christoph Böckle ja dafür verantwortlich, den Derivaten der Luck24/Epagado gegen den massiven Wiederstand anderer Aktionäre Tür und Tor geöffnet zu haben, um über die allbekannten "Partner" Pay4, Afendis AG, etc., massenhaft Lastschriften zu Ungunsten der abgezockten Opfer einzuziehen.
Was Herr Böckle seinen (noch) Geschäftspartnern in der Bank aber verschweigt, ist schlicht die Tatsache, dass der Bankverein Werther sich einen Dreck darum schert, ob deren "Vertragspartner", also die vom Bankverein Werther so hochgejubelten "Payment-Service-Provider" (Pay4, Afendis AG, etc.), die gesetzlich vorgeschriebenen und verlangten Nachweise zur Berechtigung der zum Einzug gegebenen Forderungen auch besitzen.
Die Sorgfaltspflicht der Bank ist da genausowenig erkennbar, wie ein Gewissen.

Offenbar hat man aus der Vergangenheit nicht viel gelernt.

Daher mit Nachdruck der Aufruf an alle Banken: Im Interesse Ihrer Kunden - nämlich derer, die tatsächlich Geld in die Kasse bringen, also der Privatkunden - prüfen Sie genau, mit wem Sie Verträge abschließen und kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach. Sich mit dem Argument, soviele elektronische Transaktionen seien nicht prüfbar und es gäbe keine Möglichkeit, einzelne Einzüge generell zu sperren, abzuputzen, ist mehr als nur zynisch und entspricht keinesfalls dem Vertrauensauftrag, der an eine seriöse Bank zu stellen ist.

Geschädigte des Bankenverein Werther melden sich bitte unter

Montag, 26. Juli 2010

Ein weiterer Schlag gegen das Wiener Karussell

Im Rahmen ihrer Ermittlungen haben Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem weiteren Schlag gegen die Lotto- und Gewinnspielmafia des Wiener Karussells ausgeholt. Bei der Durchsuchung eines Bankhauses wurden Kontounterlagen sichergestellt. Die im folgenden Bericht erwähnten Firmen TFH AG und S & S Service & Solution sowie deren Geschäftsführer Markus Waldvogel, Thorsten Seyfarth (TFH AG) und Daniela Ptak (S & S Service & Solution) sind zweifelsfrei Teil des Betrugskartell aus Wien.

Aus dem Bericht von "Westfalen-Blatt":

Die Erfolgsmeldungen über beträchtliche Gewinne beim Bankverein werden von neuen Entwicklungen überschattet: Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Hauptstelle in Werther durchsucht und Kontounterlagen im Zusammenhang mit unerlaubten Lastschrifteinzügen sichergestellt.

Durch »Abzocke« bei telefonischen Glücksspielen soll nach Angaben des Bielefelder Oberstaatsanwaltes Heinrich Rempe ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden sein. ...

Bei dem mutmaßlichen Drahtzieher handelt es sich nach Erkenntnissen der Ermittler um die in der Schweiz ansässige Firma TFH, gegen die wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt wird. Auch die Paderborner Firma S & S Service & Solution ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Mitarbeiter in einem von S & S betriebenen Callcenter sollen zahlreiche Personen angerufen und ihnen gesagt haben, sie hätten bei einem kostenlosen Glücksspiel gewonnen.

Sobald der Angerufene sich zur Nennung seiner Kontodaten verleiten ließ, habe TFH eigenmächtig Lastschriftabbuchungen veranlasst, heißt es. Die Abbuchungen sollen über drei Finanzdienstleister abgewickelt worden sein, deren Geschäftsräume in München, Berlin und Frankfurt ebenso wie der Bankverein durchsucht wurden. Auch gegen diese drei Unternehmen wurden laut Heinrich Rempe Ermittlungsverfahren eingeleitet. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Bei dem einen der im Bericht erwähnten Finanzdienstleister handelt es sich um die afendis payment solutions AG aus München:


Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 141215: Bekannt gemacht am: 26.11.2008 12:00 Uhr

In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen
24.11.2008

afendis AG, München, Marsstr. 26, 80335 München.Die Hauptversammlung vom 17.11.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: afendis payment solutions AG. Geschäftsanschrift: Marsstr. 26, 80335 München. Ausgeschieden: Vorstand: Bahlke, Steve, Inning am Ammersee, *24.07.1977.

Quelle: handelsregister.de

Davor war es noch für kurze Zeit die Firma concept payment AG mit Sitz in Niederkassel. Tatsächlich waren die da aber niemals. Geändert hat sich nach der "Rückkehr" nach München nur, dass einer der Gabrielidis Brüder ausgeschieden ist.....


Bereits im April hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Zuge einer Rückgewinnungshilfe zugunsten von Geschädigten in einer Veröffentlichung bekanntgegeben:

Forderungen der afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München, gegen den Bankverein Werther (Westfalen) aus dem Konto 260 133 710 auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 15.01.2010 (9 Gs 239/10): Guthaben am 31.03.2010: 167.140,71 €
Die afendis payment solutions AG war Zahlungsabwicklerin der TFH AG, der das Kontoguthaben daher wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Tja und nun hat es auch den Bankverein Werther erwischt. Mit dem Vorstand aus Österreich....

Nachtrag zur Megalon:

Aufgrund der Informationsflut eines sehr umfangreichen Interviews am Montag, 08.02.2010 in Hamburg, wo noch immer viele Hinweise zur möglichen Kooperation mit der LUCK24 geklärt werden müssen, wird sich der Beitrag über die Megalon-Gruppe etwas nach hinten verschieben.

Samstag, 24. Juli 2010

Staatsanwaltschaft sucht erneut Opfer von Gewinnspieleintragsdiensten

Innerhalb weniger Tage wurde nun von der Staatsanwaltschaft Essen eine weitere Sicherungsmaßnahme bekannt gegeben. Im Zuge der Ermittlungen wurden Gelder von weiteren Firmen gepfändet. Auch in diesem Fall werden die Opfer der Firmen Atlas Call GmbH und Global Invest Group Ltd. gebeten, sich für eine mögliche Gewinnrückführung mit der Staatsanwaltschaft Essen in Verbindung zu setzen.


Staatsanwaltschaft Essen
71 Js 11/10
Bei der Staatsanwaltschaft Essen wird gegenwärtig unter dem Aktenzeichen 71 Js 11/10 ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Atlas Call GmbH und Global Invest Group Ltd. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges geführt.
Hiervon berührt sind insbesondere die durch die o.g. Firmen vertriebenen Gewinnspieleintragsdienste mit den Bezeichnungen „Win-Express“, „Extrawin.tv“ und „Eurowin 24“.
Diesbezüglich wurden hier Gelder in Höhe von insgesamt 693.443,20 Euro gepfändet, bzw. beschlagnahmt.
Mutmaßlich geschädigte Personen, die in den letzten 12 Monaten unberechtigte Abbuchungen von ihren Konten in Zusammenhang mit den o.g. Firmen, bzw. Produkten festgestellt haben, werden gebeten, sich für weitere Informationen mit der Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstraße 56, 45130 Essen in Verbindung zu setzen.

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger Gerichtlicher Teil, 23.07.2010

Freitag, 23. Juli 2010

Opfer von Gewinnspieleintragsdiensten von Staatsanwaltschaft gesucht

Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen die Unternehmen Future Call und Global Mind International Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Essen die Konten der Firmen gepfändet. Für die Opfer von unberechtigte Abbuchungen der Firmen Future Call und Global Mind International Ltd. besteht die Chance dass sie ihr Geld (oder zumindest einen Teil davon) zurück bekommen. Dazu ist es erforderlich, sich als Betroffener an die Staatsanwaltschaft in Essen wenden.


Quellen:  Elektronischer Bundesanzeiger vom 20.07.2010 Rubrik: Gerichtlicher Teil/Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
und
Antiabzocknet.blogspot.com

Donnerstag, 22. Juli 2010

Parlamentarische Anfragen in Österreich sind gemacht

Tatsächlich wurden, wie von der Opposition in Österreich (FPÖ) angekündigt, parlamentarische Anfragen zu dem Thema Telefonbetrug, explizit zu der in Wien anhängigen Ermittlung, eingebracht.

Gestellt wurden die Anfragen an Justizministerin Bandion Ortner und Innenministerin Fekter. Hier die Anfragen im Original:
(ein Klick auf die Bilder öfffnet diese zur besseren Ansicht in einem neuen Fenster)

Anfrage an Innenministerin Fekter:
Quelle: Österreichisches Parlament 5956/J

Anfrage an die Justizministerin Bandion Ortner:

Quelle: Österreichisches Parlament 5957/J

Wir warten die Antwort der jeweiligen Ministerien ab und werden diese dann veröffentlichen.

Mittwoch, 21. Juli 2010

Dönmez, Pali und Co lassen grüßen - aus der Türkei

Für alle, die noch immer glauben, dass ein Anruf mit einer Rufnummer die mit einer deutschen Vorwahl übermittelt wird, auch aus Deutschland kommt, hier ein sehr gutes Video von RTL:




Quelle: Daliymotion - verbraucherinfoTV

Hier nun ein guter Tipp an alle Ermittler (Staatsanwalt Martin Steltner der StA Berlin war zunächst erstaunt, hat aber den Zusammenhang sehr schnell verstanden): Pali ist ein langjähriger Partner von der LUCK24, Dönmez ebenso.... und Pali ist vor einigen Monaten schon in die Türkei abgebogen.
Beide betreiben in der Türkei massenhaft Callcenter (sehen wir uns die Alphatip-Kiste doch genauer an.... da wird dir geholfen!).

Justizministerin Bandion Ortner verspricht nachhaltige Änderungen - Infrastrukturministerin Bures ebenfalls

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan:

Die österreichische Justizministerin Bandion Ortner hat nun in einem Interview für die kritische Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 des ORF bekannt gegeben, dass die Fristen bei Rücktrittsmöglichkeiten betreffend telefonisch abgeschlossener "Verträge" fallen soll.

Hier das Video dazu:




Die Infrastrukturministerin Doris Bures wieder verspricht, das das Unterdrücken von Rufnummern, oder das Anrufen unter falscher Nummer verboten wird. Na, das wird wohl ein Wunschtraum bleiben .....
Ausserdem verspricht sie eine Gesetzesänderung, die bereits existiert: Auch schon bisher ist nämlich eine schriftliche Einverständniserklärung und Zustimmung zu Werbe-, oder Verkaufsanrufen notwendig. Frau Bures ist da nicht auf dem letzten Stand: Cold Calls sind verboten - auch jetzt schon.

Der Sprecher der Raiffeisenbank bringt ein Thema ziemlich genau auf den Punkt: die Banken müssen sich genau ansehen, wen sie als Kunden haben. Frage daher an die Raiffeisenbank: warum haben sie die LUCK24 dann als Kunde akzeptiert und sind die kontoführende Bank der LUCK24?

Der Beweis, das Konto wurde bereits 2004 eröffnet:




(ein Klick auf das Bild öffnet es in einem neuen Fenster)
Kontorelevante Daten wurden von uns geschwärzt.
Scheinheilig, nicht wahr? Einerseits das Geld der LUCK24 nehmen, andererseits dafür eintreten, dass man sich seine Kunden genau ansehen muss ......

Die Stimme der AK muss wohl nicht mehr kommentiert werden. Tip an die AK: die Pressesprecher mit besserem Material versorgen und darauf hinweisen, dass es gar nicht gut kommt, wenige Tage zuvor die Schuld an falschen Informationen, die die AK an die Konsumenten wietergibt, dem Konsumenten in die Schuhe zu schieben, weil ja angeblich immer Unterlagen fehlen würden (Welch ein Zynismus: die Opfer bekommen keine Unterlagen, da wird einfach nur abgebucht, welche sollen die denn dann vorlegen, ausser den Kontoauszügen? Etwa ein Geständnis der Einzieher, damit die AK keine Arbeit mehr damit hat?). Und nun als der Gralsbringer auftreten ... na dann

Nachtrag zur Megalon Gruppe:

Der Beitrag und die Informationen zur Megalon Gruppe und zu Bertelsmann (Donauland) wird aus Aktualitätsgründen sehr umfangreich werden und ist für Ende nächster Woche geplant.

Bis dahin ersuchen wir weiterhin, dass sich Opfer des Wiener Karussells bei uns melden. Wir haben unser Team mit erfahrenen und sozial intelligenten Mitarbeitern aufgestockt.

Ihre mail an:

Samstag, 17. Juli 2010

Konkret - das Magazin zum Konsumentschutz hilft

Der ORF ist seinem Auftrag treu geblieben und setzt sich weiterhin massiv für die Aufklärung in Sachen Telefonabzocke und Gewinnspielbetrug ein.

Dieses Mal in dem Magazin Konkret, wo zusammen mit Rechtsanwalt Horvath und unserer Mitarbeiterin Eva Marin anhand des Falles des 91-jährigen Alois Gaudnek klar dargestellt wurde, dass die Informationen sowohl der Arbeiterkammern, als auch des Konsumentenschutzministers nur mehr als Schwachsinn bezeichet werden können.

Wir haben auch vor laufender Kamera die angebliche Hotline in Wien im Ministerium angerufen und sind, wie schon berichtet auf eine Sprachbox gekommen, die zynisch mitteilt, dass dieser Teilnehmer keine Nachrichten entgegen nimmt.

Die Erklärung dazu vom Minister hören Sie bitte selbst ab:




Die Auskunft der Arbeiterkammer ist schlicht ein Hohn und zeigt nur, dass die Mitarbeiter dort völlig überlastet mit der Thematik sind.

Die Bankensprecher getrauen sich mittlerweile nicht einmal mehr, dazu Stellung zu nehmen. Zu groß ist die Angst vor Klagen - die natürlich trotzdem kommen.

Wir möchten uns an dieser Stelle einmmal bei all unseren Helfern in Spanien, Deutschland und Österreich stellvertretend bei Eva Marin bedanken. Ohne Euch wäre das alles nicht möglich geworden und die Malversationen der Gauner unentdeckt geblieben. DANKE

Und auch eine Dankeschön an die Opfer, die den Mut gefunden haben, bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten.

Schreiben Sie uns. Wir kümmern uns um Ihre Anfragen und Beschwerden:


In den nächsten Tagen werden wir überdies näher auf das "Donaulandlotto" und die Verbindungen zwischen der Luck24 und Hamburg eingehen.

Da wird es bei Bertelsmann eine große Überraschung geben.

Donnerstag, 15. Juli 2010

Anzeige gegen Kleinander, Gültekin, Erhart und Epagado - Update

Wie in unserem Beitrag zu Ungereimtheiten bei den Ermittlungen veröffentlicht, haben wir wegen der Anzeige gegen die genannten Personen bei der StA Kiel massiv nachgehakt, bis man uns Heute folgendes mitteilte:

Das Ermittlungsverfahren zu Aktenzahl 590 Js 28692/09 bei der StA Kiel gegen Stephan Wolfgang Kleinander, Melek Gültekin und Werner Erhart wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche wurde nach § 170 Abs. 2 StPO am 04.02.2010 eingestellt.

Der Grund für die Einstellung ist der, dass kein hinreichender Tatverdacht mehr besteht. Oder nach den Worten der Staatsanwaltschaft: Viele der Anzeiger sehen von einer weiteren Strafverfolgung ab - vermutlich hat man sich außergerichtlich geeinigt .....

Na, da schau her: Da werden so locker mal 150tausend Euros nach Panama zum Gerald Arismendi geschickt, ein paar zehntausender zum Stephan Kleinander und dann werden die Geschädigten - das ist jetzt mal spekulativ - mit ein paar Euros aus den Zinsen daraus dazu bewegt, sich nicht mehr betrogen zu fühlen, sondern es hinzunehmen, dass ein "technischer Fehler" passiert (was ja bei der großen Anzahl an verwalteten Kunden passieren kann .....) ist, den man natürlich wieder gut machen möchte, am besten noch mit einem Bonbon versehen. Und schon ist auch die Dresdner Bank wieder beruhigt, weil deren Kunden nun überzeugt sind, es war ja nur ein dummer technischer Fehler und keine Absicht und will plötzlich auch keine Strafverfolgung mehr - man würde ja einen guten Kunden verlieren. Aber bitte: änderts doch den Namen der Epagado.... (siehe da und schon war die SEPA Cash geboren).

Damit war kein hinreichender Tatverdacht mehr gegeben. Der Staatsanwalt flucht zwar darüber, aber erstens wo kein Kläger, da kein Richter und zweitens: in dubio pro reo. Also im Zweifelsfalle für den Angeklagten.
Kein hinreichender Tatverdacht bedeutet zu Deutsch nichts anderes, als dass es in einem Hauptverfahren wahrscheinlich aufgrund der nunmehrigen Sachlage zu keiner Verurteilung kommen könnte.

Zitat StA:

"Der genügende Anlass zur Anklageerhebung nach §  170 II setzt voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, also bei vorläufiger Tatbeurteilung nach Lage der Akten in der Hauptverhandlung voraussichtlich eine Verurteilung erfolgen wird. Nach einer rechtstatsächlichen Untersuchung legen hier deutsche Staatsanwälte üblicherweise einen eher strengen Maßstab an und stellen zweifelhafte Fälle lieber ein. Ein Fall der schon nach der Ermittlungsakte zweifelhaft ist (wo uns die Zeugen abhanden kommen), hat in der Hauptverhandlung eher ein noch dürftigeres Beweisergebnis, da der Tatvorwurf im Lauf des Verfahrens sich gerne etwas verflüchtigt. Strafrichter lehnen aber nur selten die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab und kommt es da dann zu einem Freispruch weil die Beweislage eben sehr dürftig war, ist das gesamte Verfahren gestorben. Daher ist es oft besser, die Ermittlungen vorerst einzustellen, um dann nach dem Legalitätsprinzip beim Vorliegen neuer Beweismittel neuerlich in die Anklage zu gehen ......"
Ziat Ende

Wie steht das LKA dazu: Die sind mehr als nur sauer, können aber in erster Instanz rein gar nichts dagegen tun. Noch dazu, wo die Damen und Herren der Führungsebene des Karussells sich mit dem Ortswechsel der neuen (alten) Sepa Cash (Epagado) nach Hamburg auch noch aus dem unmittelbaren Ermittlungsbereich der zuständigen Ermittlungsbeamten "gebeamt" haben.

ABER:

Das bedeutet jetzt nicht, dass die Beschuldigten deswegen aus dem Schneider, also reingewaschen sind!

Die Unschuld wurde NICHT beschieden.

Durch eine solche Einstellung wird die Strafklage nicht verbraucht, auch gibt es für die Beschuldigten keinen Vertrauensschutz, dass sie wegen dieser Sache nicht mehr verfolgt werden, sobald sie die Einstellungsnachricht in den Händen haben. Bei erfolgreicher Beschwerde (ergeht nun an die Generalstaatsanwaltschaft) kann es den Beschuldigten passieren, dass sie zunächst eine Einstellungsnachricht und kurze Zeit darauf vom gleichen Staatsanwalt eine Anklageschrift erhalten.
Überdies: wenn neue Umstände bekanntwerden, sind die Ermittlungen nach dem Legalitätsprinzip wiederaufzunehmen.

Und da wird es für die Damen und Herren eine große Überraschung geben......

Dauert zwar wieder einige Wochen, ist aber nicht mehr aufzuhalten.

Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker!

Mittwoch, 14. Juli 2010

Epagado hat umfirmiert !

An alle, die in Zukunft auf Ihren Kontoauszügen den Wortlaut SEPA CASH GmbH vorfinden:

Die SEPA CASH GmbH ist die (alte) Epagado Payment GmbH!

Die Epagado hat sich "verändert":

Zitat Auszug des Registerportals:


Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 113629: Bekannt gemacht am: 04.05.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

03.05.2010


Sepa Cash GmbH, Hamburg, Schulterblatt 36, 20357 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2008 mit Änderung vom 09.10.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Unterföhring (bisher Amtsgericht München HRB 175312, Firma bisher: Epagado Payment GmbH) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Schulterblatt 36, 20357 Hamburg. Gegenstand: - Tätigkeit als Payment-Service-Provider, - Erbringung von Payment-Dienstleistungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr im eigenen Namen sowie für Dritte, - Abrechnungs- und Verwaltungsorganisation, - kaufmännisches Forderungsmanagement, - Software-Entwicklungen, - Handel- und Lizenzvertrieb, - Vertriebskoordination von Waren und Dienstleistungen aller Art, - Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Gültekin, Melek, Wien/Österreich, *19.05.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zitat Ende. Quelle: www.handelsregister.de



Gleiche Geschäftsführerin, gleiches Prozedere.

Interessant ist hier auch der Umstand, dass man nach Hamburg gezogen ist. Dort finden wir ja auch den sehr einflussreichen Megalon Konzern. Da wird gerade ein neues "Schutzschild" für die Tätigkeiten der (Epagado) SEPA Cash gebastelt. Wer würde sich denn auch in Hamburg getrauen Fragen zu stellen, wo doch so gute Kontakte zu den Behörden, Sportvereinen und Offiziellen bestehen .... ?

Damit wird nun versucht, dem Ganzen den Anschein von "Legalität" zu geben. Der Name Epagado war ja auch schon zu sehr in Mitleidenschaft gezogen worden.

Im Österreichischen Handelsregister gibt es seit 10.06.2010 eine offizielle Eintragung der SEPA Cash. unter der Firmenbuchnummer FN 046 046t ist unter der Adresse Rotenturmstrasse 13/DG Top3 (was für ein Zufall, diese Adresse war auch die der Epagado - später mit dem Zusatz "powerde by Sepa Cash") in 1010 Wien eine Zweigniederlassung der Hamburger Firma eingetragen. Man beachte das Datum: 10.06.2010 .
Bis zu diesem Datum hatte der "Vorgänger" der SEPA Cash allerdings KEINE Eintragung im Firmenbuch ! Bundesweit ist kein Eintrag zur Epagado zu finden (auch keine löschung, Änderung, etc.) , die aber trotzdem monatelang in der Wiener Innenstadt ihr Domizil hatte, die Geschäftsführerin dort tätig war und ganz offensichtlich auch die Geschäfte von dort aus gemacht wurden  !

Höchst fragwürdig ist auch, warum wir auf unsere Anfragen noch immer keine Antworten bekommen haben, warum das Verfahren gegen die Epagado beim Amtsgericht Kiel eingestellt worden ist.


Gleiche Prozedur wie auch schon in Osnabrück, Wien, Madrid, .......

Sonntag, 11. Juli 2010

ACHTUNG RENTENVERBUND-ABZOCKE !

ACHTUNG !

Warnung vor einer weiteren brutalen Abzocke:

Unter dem "Produktnamen" RENTENVEBUND , werden über das Geflecht der Wiener Gewinnspielmafia gezielt Senioren abgezockt. Dieser Beweis ist im Zuge der Ermittlungen erbacht worden.

Hinter dem "Produkt" steht die Firma TM Siusse AG aus der Ringstrasse 37 in 7000 Chur in der Schweiz.

Die Firma hat in den letzten Jahren mehrere Male "umfimiert" und sowohl den Geschäftssitz, als auch die Personen nach Bedarf gewechselt (wenn zum Beispiel die Behörden einen dringenden Verdacht gehabt haben), so konnte diese Firma lange Zeit unerkannt tätig sein.

Die Verbindung zum Wiener Karussell ist endeutig: Sowohl die "Kündigungsschreiben", als auch Beschwerden wurden von der LUCK24 über deren Unterabteilungen (zB die Rechtsabteilung) "behandelt". Die Schriftstücke samt elektronischer Signatur liegen uns vor.
Ebenso, wie Soundfiles, die bei der LUCK24 gehortet wurden, worin eindeutig und glasklar die Leute über den Tisch gezogen werden und der "Gewinnspieleintragsservice" als angebliche Zusatzrente verkauft wird.
Überdies wird die Kundenpost, so wie bei anderen "Produkten" aus dem Geflecht, ebenfalls über das Postverteilungszentrum in Wien "abgehandelt". tatsächlich werden nur die Anwaltsschreiben, Behördenanfragen und eventuelle offizielle Anfragen von ermittelnden Behörden in der Slowakei von der Firma RAGS eingscannt un zur weiteren "Bearbeitung" nach Wien gesandt. Der Rest, also die Post, welche nicht offiziellen Charakter hat, wird vernichtet.

Liest man die AGB des RENTENVERBUND (ist im übrigen die einzige Seite im Internet) findet man dort unter dem Punkt §4 Leistungsumfang / Gewinne die Erklärung (Punkt V ), dass die Gewinne NICHT vom Dienstleister, sondern von der Megalon Media & Marketing GmbH als Betreiberin des Dienstes unter www.sofortmillionen-premium.de ausgeschüttet werden.

So stehts dann auch im Impressum der Seite www.sofortmillionen-premium.de: Megalon Media & Marketing GmbH, Neuer Wall 84 in 20354 Hamburg. Geschäftsführer sind der Joachim Woyke und der Herr Andreas Meyer.

Und da klingeln jetzt alle Alarmglocken:

Derselbe Andreas Meyer, der über seinen Draht zu Bertelsmann das Donauland Lotto zur LUCK24 gebracht hat! Wo die Daten der Mitglieder von Donauland dann "zufällig" bei hunderten anderen Portalen auftauchen und dort abgezockt werden. Und das, obwohl Bertelsmann an sich sehr strenge Datenschutzbestimmungen hat (da hat der Meyer Andreas wohl einfach drauf gepfiffen...).
Dieselbe Megalon Gruppe, die über Ihre Tochterfirma - die VESECO GmbH - in Wien, in der Schottenfeldgasse, im gleichen Haus gleich neben dem ehemaligen Office der "Rechtsabteilung" der LUCK24 ihr Domizil hat.

Die Verbindung zur Megalon Gruppe läuft über die VESECO, die MAXXpool Media GmbH (selbe Adresse, selber Geschäftsführer, selbe Anteilseigner) und die Verbrauchermax GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hamburg.

Die Webseiten sind natürlich längst von uns dokumentiert, ein Serverwechsel, oder das Löschen von Daten sohin zwecklos. Wir sind ja nicht die österreichische Polizei, die dazu Wochen braucht.

Wenn Sie von dem "Rentenverbund" bereits etwas gehört haben, oder den Gaunern auf dem Leim gegangen sind, melden Sie sich bitte bei uns:

Mittwoch, 7. Juli 2010

Was gegen die Abzocker wirkt!

In einem sehr guten Beitrag der Akte 20.10 Redaktion (Marc Rosenthal hat wieder einmal tief gegraben) gibt der Verbraucherschutzanwalt Stefan Richter ausgezeichnete Tipps.

Beachten Sie bitte den Hinweis auf das 6 Wochen Märchen, das so gerne von dem Banken benutzt wird!

Diese Regelung gilt in Deutschland UND Österreich!

Das Video:




Viele der Produkte, die zum Beispiel auf der Liste von Frau Cordes stehen, kommen direkt von LUCK24. Die anderen sind Derivate, wo das Adressmaterial von LUCK24 augenscheinlich weitergegeben wurde.

Sind Sie auch ein Opfer geworden?

Schreiben Sie uns dazu unter

Dienstag, 6. Juli 2010

Eine notwendige Richtungskorrektur ! Geschädigte für TV Sendung gesucht!

So sehr wir es auch begrüßen, dass sich in Österreich nun scheinbar alle Parteien für das Thema "Gewinnspielbetrug" interessieren, müssen wir fogendes klarstellen:

Wir haben keinerlei Interesse daran für irgendeine Fraktion Werbung zu machen.

Es ist ganz einfach so: Hilfe wird benötigt - und zwar in sehr großem Ausmaß.

Woher die jetzt kommt ist sekundär - da zählt die Farbe des Parteibuches nicht, wenn dafür die Inhalte stimmen.

Was wir dennoch schon tun, ist Lügen und Unwahrheiten aufzudecken, wenn sie propagiert werden. Weil das zu neuen Unsicherheiten bei den Opfern führen würde, wenn man nicht sofort und mit Nachdruck reagiert. Siehe die angebliche Hotline für Opfer von Gewinnspielabzockereien, die so nicht existiert. Das ist eine glatte Unwahrheit, die noch dazu von höchst offizieller Seite verbeitet wurde.

Wir lassen uns auch nicht vorschreiben, in welche Richtung unsere Ermittlungen gehen, oder wen wir für geeignet halten, Hilfestellung zu geben.

Es ist uns auch schlicht egal, ob daraus politisches Kapital geschlagen wird, oder nicht. Weil es hier NUR um die Opfer und deren Schicksal geht.

Und hier gibt es etwas zu kritisieren und zu hinterfragen.
Seit Gestern überschlagen sich die Presseaussendungen in Österreich. Nahezu jede Fraktion hat nun eine besonders gute Idee und hat schon immer etwas "dagegen" getan.
Hinterfragen darf man das allerdings nicht.
Tatsächlich wurde seitens der Konsumentensprecherin heute eine Verlautbarung ausgesendet, in der von einem besonderen "Rücktrittsrecht" die Rede ist.
Die geforderte Nichtigskeitsregelung bei Telefonverträgen scheint "rechtlich nicht geeignet" und "überschießend" (da hat man schnell ein neues Wort erfunden), weil es der Wirtschaft eine übermäßige Belastung aufbürdet.

Ja, wie zynisch kann man denn noch sein?

Es wird ja bereits jetzt so gehandhabt, dass renomierte Unternehmen zwar am Telefon deren Produkte bewerben, aber dann ein Vertragsformular zur Unterzeichnung zusenden - worin dann auch die eindeutige Zustimmung zu Abbuchungen im Lastschriftverkehr unterzeichnet werden muss.
Das ist keine übermäßige Belastung - das ist bei ehrlichen Firmen STANDARD Frau Konsumentensprecherin!

Tatsächlich bereiten Sie hier die Legalisierung der bisherigen Keilerei vor - zum Wohle der "übermäßig belasteten" Wrtschaft.

Wenn man jetzt einige Zeit zurückblickt - nur ein paar Wochen, dann hat die selbe Konsumentensprecherin vehement gefordert, dass telefonisch abgeschlossene Verträge ohne im Nachhinein schriftlich verifiziert worden zu sein, nichtig sein sollten.

Jawohl! Das wollen wir hören!

Nun aber hat eine 180 Grad Drehung stattgefunden. Warum? Wollen Sie damit im Nachhinein die Betrugsmasche der LUCK24 und aller Trittbrettfahrer legalisieren, damit dem "Freund" ihres Regierungspartners nichts passiert?

Interessanterweise hat diesmal eben jener Regierungspartner scharf reagiert und die Opposition den Braten gerochen.

Hier die links zu den Presseaussendungen, damit man sich selbst ein Bild aus der "Bananenrepublik" machen kann:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0157/tamandl-justizministerin-verstaerkt-kampf-gegen-telefonkeiler

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0187/jarolim-zu-nichtigkeit-von-unerwuenschten-vertraegen-was-ist-los-mit-unserer-frau-tamandl

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0179/fpoe-strache-zur-verhinderung-von-telefonbetrug-keine-abbuchungen-mehr-ohne-schriftlichen-auftrag

Und das wird auch unser letzter Beitrag zu den politischen Verhältnissen in Österreich sein.

Wir werden das zwar weiter verfolgen, aber wichtig sind die Opfer und da wird es in den nächsten zwei Wochen eine Sendung im ORF dazu geben.

Wir suchen dafür noch Geschädigte, die bereit sind, mit uns gemeinsam den Weg zu den Banken anzutreten und ihr Recht einzufordern.
Das unter Begleitung sehr engagierter Redaktuere.

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Montag, 5. Juli 2010

Regierung in Österreich bewegt sich nun doch - oder sind das wieder nur Lippenbekenntnisse?

Nachdem wir aufdecken konnten, dass die Aussagen des österreichischen Konsumentenschutzministers Hundstorfer (SPÖ) weit an der Realität vorbeigehen und die angebliche Hotline und Beschwerdestelle im Konsumentenschutzministerium für Opfer von Gewinnspielbetrügereien sich als schlichtweg nicht existent herausgestellt hat, wurde der Druck augenscheinlich derart gross auf die Regierungspartei (SPÖ), dass nun sowohl im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (ORF) im Teletext, als auch über die APA (Austrian Presse Agentur) einige Meldungen dazu veröffentlicht wurden.

Hier der Screenshot der Teletextmeldung vom 05.04.2010 - 20:00 Uhr:


Und hier der Text der Presseaussendung als Zitat:


Jarolim/Peschek: Kampf der Internetabzocke und dem Telefonbetrug

Utl.: SPÖ-Justizsprecher und Wiener SPÖ-Jugendkandidat starten Infokampagne und fordern klare gesetzliche Regelungen =


Wien (OTS/SK) - Für einen "rechtlichen Schutzschirm für
Konsumentinnen und Konsumenten" sprachen sich am Montag
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und SPÖ-Wien Jugendkandidat und
Lehrlingssprecher Christoph Peschek bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz zum Thema "Schluss mit der Internet-Abzocke und Kampf
dem Telefonbetrug" aus. "Dieser Art und Weise Geschäfte zu machen
muss die Basis entzogen werden", fordert Jarolim die bisher untätige
ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner auf für "klare gesetzliche
Regelungen" zu sorgen. Auch von der zuständigen Staatssekretärin
Marek sei zu diesem Thema, das vor allem auch Jugendliche betrifft,
noch nichts zu hören gewesen. Peschek dazu: "Wir stehen klar auf der
Seite der Betroffenen und werden die zuständige Ministerin aus ihrem
Sommerschlaf wachrütteln." ****
Für den SPÖ-Justizsprecher steht fest, dass es gesetzliche Regelungen
braucht, die dem derzeitigen EU-Standard entsprechen. "Über den von
der Justizministerin versandten Gesetzesentwurf schütteln Experten
nur den Kopf", so Jarolim. Seine zentralen Forderungen: Absolute
Nichtigkeit von Verträgen, welche bei aufdringlichen und vom
Konsumenten nicht gewünschten "Werbeanrufen" ("Cold Calling")
zustande kommen und Schutz vor unterjubelten Online-Verträgen durch
unbegrenztes Rücktrittsrecht nach deutschem Vorbild.
Neben diesen Forderungen nach gesetzlichen Regelungen werden Jarolim
und Peschek eine Bewusstseins- und Informationskampagne unter dem
Titel "Kampf der Internetabzocke und dem Telefonbetrug" starten.
Dabei sollen einerseits Konsumenten vorab über die Gefahren und
Tücken von Telefonbetrug und zwielichtigen Internet-Angeboten
informiert werden, andererseits sollen bereits Betroffene über ihre
Rechte aufgeklärt und mit zuständigen Stellen wie dem
Internet-Ombudsmann und der Arbeiterkammer in Verbindung gebracht
werden. "Real sind diese Angebote Kosten- und Schuldenfallen. Hier
braucht es vor allem Aufklärung und klare gesetzliche Regelungen. Der
derzeitige Zustand ist unerträglich und eine Frechheit", so Peschek. 
Service: Weitere Informationen finden Sie in der Presseunterlage
unter www.spoe.at (Schluss) sa 
Rückfragehinweis:
   SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, 
   Tel.: 01/53427-275
   http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
Zitat Ende

Wir werten diese Aussagen anhand der Personen, die sie getätigt haben allerdings als zwar inhaltlich sehr löblich, aber weder der Justizsprecher der SPÖ, noch der SPÖ Jugendkandidat und Lehrlingssprecher haben das politische Gewicht, um die Regierung tatsächlich zum Handeln zu bewegen.

Was bleibt ist daher der ungute Beigeschmack einer sehr schnellen und unüberlegten Reaktion und des Versuches, sich halbherzig von den Seilschaften des Walter Amon zu distanzieren, der ja nachweislich von eben jener Partei, die nun in Österreich regiert, so hoch geehrt wurde und deren Bundesparteivorstände zu den Busenfreunden des Walter Amon zählen.

Wir dürfen hier nicht vergessen, dass einer der Wegbegleiter und Freunde des Walter Amon der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs ist (Pensionist ist gleichbedeutend mit Renter), also der Hauptopfergruppe des Wiener Kartells. Und dieser hat sich bis heute nicht distanziert, obwohl es nachweislich (schriftlich dokumentiert und angezeigt) die Kontaktvermittlung von Walter Amon zu diesem Präsidenten zum Zwecke der "Generierung von Kundenpotential", mit dem Hinweis auf deren lange Freundschaft gibt.

Dabei wäre das sehr einfach: eine Presseaussendung mit einer endgültigen Stellungnahme und Sachbeweisen untermauert würde reichen.

Also lassen wir die Kirche im Dorf, und sehen diese angeblichen Willenserklärungen der mittleren Parteihierarchie als das an was es ist: der Rettungsversuch sich und Spitzenpolitiker aus dem Schussfeld zu bringen, ohne jetzt tatsächlich etwas zu bewegen. Denn eines ist uns bei den Nachforschungen zu den Aussagen des Konsumentenschutzministers ebenfalls deutlich geworden: einen Initiativantrag, wie von ihm beschrieben hat es bis heute nicht gegeben.

Aber vielleicht ja dann Morgen.......

Einstweilen tun wir das was wir können: wir helfen den Opfern direkt, ohne Bürokratie. Helfen Sie mit und fragen Sie Ihre Eltern, Großeltern, Nachbarn und Bekannten, ob ihnen ebenfalls ungerechtfertigt Gelder von diesen Tätern abgebucht worden sind und die Banken sich nun sträuben rückzubuchen. Mailen Sie uns Ihre Beschwerden!

Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu:

Sonntag, 4. Juli 2010

Droht in Österreich der Strafanzeige gegen die LUCK24 ähnliches wie in Deutschland?

Bei unseren Recherchen sind wir bereits im Jahre 2009 auf eine Absonderlichkeit gestossen, die bis heute nicht geklärt werden konnte:

Es lag bereits damals eine sehr umfangreiche Strafanzeige gegen den Herrn Magister Stephan Wolfgang Kleinander (Geschäftsführer und Teilinhaber der Luck24 GmbH) und Frau Melek Gültekin (alias Melissa Hardy, Geschäftsführerin der Epagado Payment GmbH) vor. Und zwar wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche.

Diese Anzeige wurde vom LKA Schleswig Hollstein bearbeitet und auch sehr gut ermittelt. So gut, dass es sogar zu einem Beschluss des Amtsgerichtes Kiel kam, der zur Sicherung von Ansprüchen Verletzter die Beschlagnahme aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen der Epagado Payment GmbH in voller Höhe anordnete.

Das war vor rund einem Jahr jetzt. Der gesamte Akt, inklusive der Zeugenaussagen und Begründungen des Gerichts, sowie der Stellungnahmen der ermittelnden LKA Beamten und die Anzeige der Dresdner Bank, liegt uns im Original vor.

Wir werden nun Auszüge aus diesem Akt veröffentlichen und im Anschluss daran erklären, warum wir das tun. Sämtliche Objekte sind anklickbar und werden in einem neuen Fenster geöffnet. Wir haben die Dokumente dahingehend abgeändert, dass wir die Unterschriften der exekutiven Beamten entfernt haben. Diese sind für die Tatsache nicht relevant, können aber bei Bedarf bei uns eingesehen werden (Anfrage an: betrugskartell@gmail.com).

der Beschluss des Amtsgerichtes Kiel vom Juni 2009:

Der Beschluss ist eindeutig und aussagekräftig.

Die Gründe hierzu:

und


Hier werden - bereits vor mehr als einem Jahr und durch Erhebungen ermittelt - die Täter genannt, die nun, ein Jahr später, noch immer dieselbe Masche durchziehen.

Wir haben über ein Jahr nachgefragt, Eingaben eingebracht, Anzeige erstattet und unsere Kontakte eingesetzt und wollten wissen, warum in dieser Sache nichts mehr geschieht.

Die Antwort war vorerst einmal nicht glaubhaft, denn uns wurde von Insidern berichtet, dass man damals einen (damals noch) unbekannten Troubleshooter losgesandt hat, der allgemein nur "der Professor" genannt wird. Und drei Tage, nachdem dieser Besuch stattgefunden hatte, konnte, oder wollte sich niemand mehr an diese sehr umfangreiche Strafanzeige erinnern.

Weitere Nachforschungen haben allerdings ergeben, dass es tatsächlich einen sehr gut vernetzten Anwalt gibt, der auf die Beschreibungen passt und der für heikle Angelegenheiten herangezogen wird. Dieser Anwalt hat sehr gute politische Verbindungen und treibt sowohl in München, als auch in Berlin und Duisburg sein Unwesen.

Sehen wir uns die Anzeige etwas genauer an:


und


Jetzt sehen wir auch, dass die Erklärungsversuche und Lügengebilde der LUCK24 dem Fernsehen gegenüber, sie hätten nichts mit der Epagado zu tun und man kenne sich ja gar nicht, bereits seit über einem Jahr als Lüge bekannt sind.

Auch in Österreich, wo diese Strafanzeige ja bekannt gemacht wurde.

Unsere deutschen Kontaktleute bei dem LKA waren schlicht fassungslos, wie es sein kann, dass diese Anzeige (und die ist tatsächlich sehr umfangreich und umfasst mehrere hundert Seiten!) "untergegangen" ist.

Nun wird dort vor Ort gott sei dank reiner Tisch gemacht, aber:

Was ist da in Österreich los?

Wieso wird da ähnlich "lahm" vorgegangen, wie bei der Anzeige im Jahre 2009 gegen Kleinander und Co, wo schon damals der Riegel hätte vorgeschoben werden können und viele Hunderttausende Opfer gar nicht mehr Opfer geworden wären?

Wieso bekennt der zuständige Staatsanwalt in Wien, dass er einige Wochen nach Übergabe der Akten noch immer nicht in die Materie eingelesen ist? Sind den Offiziellen die Menschen so egal?

Ist da wieder "der Professor" am Werk, oder dreht es sich hier um politische Ränkespiele, weil einer der Hauptverdächtigen, der Herr Walter Amon, das goldene Verdienstkreuz der Stadt Wien überreicht bekommen hat und allseits bekannte Persönlichkeiten, wie den Herrn Blecha (Präsident des SPÖ-Pensionistenverbands - was für ein Zufall: die betroffensten Opfer sind Pensionisten!), der bereits vor Jahren als Innenminister zurücktreten und alle Ämter niederlegen musste und wegen Urkundenunterdrückung und Fälschung von Beweismitteln zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wurde, aber noch immer zu den einlussreichsten Menschen in Österreichs Poltik zählt, zu seinen Freunden zählen darf?

Wird die Strafanzeige gegen die Beteiligten in diesem unglaublich riesigen Betrugsnetzwerk etwa auch eingestellt, oder "vergessen"? Wird etwa ein Sündenbock gesucht, der dann schlussendlich die "Schuld" daran trägt, dass nicht ermittelt wird?

Weil es vielleicht "zu unbequem" ist, zugeben zu müssen, dass man die vielen tausenden Beschwerden und Anzeigen "überhört" hat?

Oder hat der Robert Marek (wo mittlerweile auch das US Department of State und die amerikanische Botschaft in Wien Suchanfragen nach "Robert Marek Betrug" aussendet) doch noch so gute Kontakte, dass er den Ermittlungsverlauf beeinflussen kann?

Hier sind die Medien gefragt! Die öffentliche Wahrnehmung muss sensibilisiert werden! Die Menschen auf der Strasse müssen wissen, dass mit ihren Stimmen vielleicht sogar Schindluder betrieben wird.

Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse.

Und das sind die Gründe, warum wir diese Anzeige gegen Kleinander und Co veröffentlicht haben.

Damit die Menschen sehen, warum es noch immer zu Abbuchungen und Einzügen kommt, die weder gerechtfertigt, noch legal sind. Aber auch, damit die Opfer und vor allem deren Angehörige, Nachbarn und Bekannte sehen und lesen können, dass es wohl auch menschen gibt, die der Sache auf den Grund gehen. Damit die Hoffnung am Leben bleibt, dass so etwas nicht wieder passieren kann.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu:

Freitag, 2. Juli 2010

Opfer gesucht


Sind Sie ein/e Geschädigte/r eines der verdächtigen Gewinnspieleintragungsservices?

Kenn Sie jemanden in Ihrem Bekanntenkreis, bei dem unrechtmässige Abbuchungen im Zusammenhang mit solchen Unternehmen geschehen sind ?

Befindet sich in Ihrem Verwandtenkreis jemand, der Opfer dieser kriminellen Machenschaften geworden ist ?

Dann melden Sie sich bitte dringend bei :


Wir suchen dringend Geschädigte und auch solche Personen, bei denen es versucht worden ist, Gelder unrechtmäßig einzuziehen, oder wo die Banken mit dem 6, bzw. 8 Wochen Märchen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Wir werden zusammen mit Mitarbeitern des ORF und dem Rechtsanwalt Horvath versuchen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Bitte melden Sie sich zahlreich! Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass die Opfer geschützt werden können und der Gesetzgeber zum Handeln gebracht wird!

Abgezockt in Österreich, was tun ?

Gewinnspieleintragungen ohne Zustimmung, unerlaubte Geldabbuchungen, was tun dagegen ?

Hier einige Tipps für alle diejenigen in Österreich, die am Telefon einer Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht zugestimmt haben, oder nur Unterlagen zur Information angefordert haben, oder "zum Datenableich" ihre Kontonummer angegeben haben und plötzlich eine Teilnahmebestätigung bekommen, oder Geld abgebucht wird. Für die Opfer aus Deutschland verweisen wir hier auf die Website von antispam, die diesen Bereich bereits sehr gut ausdokumentiert haben. Nur für österreichische Opfer klafft da noch eine Lücke, die wir versuchen werden zu füllen.


Als Erstes muss festgestellt werden, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Haben Sie keinen abgeschlossen, dann braucht man eigentlich nichts zu machen. Abgebuchte Geldbeträge lässt man von seiner Bank wieder zurückbuchen und fertig.

Wie Sie erkennen können, ob ein Vertrag zustande gekommen ist:

Auszug Konsumentenschutzgesetz zu § 5a bis i - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz (also zB per Telefon):

§ 5c. (1) Der Verbraucher muß rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über folgende Informationen verfügen:
          
1. Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers,   (Postfachadressen sind KEINE ladungsfähigen Adressen! Schon deshalb kommt es bei diesen Gewinnspielkeilerein zu keinen Verträgen!)
2. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,   (Die Dienstleistung wird tatsächlich nie verständlich erläutert, also worin nun der Vertragsteil des Unternehemsn liegt. Auch deshalb: kein Vertrag!)
3. den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern,
4. allfällige Lieferkosten,   (diese Information, zum Beispiel, dass ein Teil der "Gebühren" die Lieferung der Leistung beinhaltet MUSS erwähnt werden - sonst auch kein Vertrag)
5. die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
6. das Bestehen eines Rücktrittsrechts,   (hier muss dem Angerufenen genau erklärt werden, wie von dem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden kann, wann die Frist zu Laufen beginnt und wann diese endet)
7. die Kosten für den Einsatz des Fernkommunikationsmittels, sofern sie nicht nach dem Grundtarif berechnet werden,   (Mehrwertnummernkosten müssen vorher bekannt gegeben werden)
8. die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises sowie
9. die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat.

(2) Die in Abs. 1 genannten Informationen müssen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepaßten Art und Weise erteilt werden. Ihr geschäftlicher Zweck muß unzweideutig erkennbar sein.

(3) Bei Ferngesprächen mit Verbrauchern sind der Name oder die Firma des Unternehmers und der geschäftliche Zweck des Gesprächs zu dessen Beginn klar und verständlich offenzulegen. Die Verwendung eines Automaten als Gesprächspartner eines Verbrauchers bedarf dessen vorheriger - jederzeit widerruflicher - Zustimmung. Andere Regelungen über die Zulässigkeit der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bleiben unberührt.

Auszug Ende

Ist nur einer der Punkte nicht erfüllt, oder mit Täuschungen und Falschaussagen über zum Beispiel den tatsächlichen Firmensitz des Anbieters, oder ist auch nur ein Punkt in einer Art und Weise umgangen worden, die dem Konsumenten letztendlich wichtige Informationen vorenthalten, gibt es keinen Vertrag.

Hier liegt auch der Fehler sämtlicher Arbeiterkammersprecher, Bankensprecher und Komnsumentenschutzmitarbeiter:
Es kommt bei keinem diese Gespräche zu einem Vertragsabschluss! Daher sind sämtliche Einwände, der Konsument hätte ja wissen müssen.... und: auch mündliche Verträge gelten, daher auch nur ein Rücktrittsrecht von sieben Tagen....... völliger Schwachsinn!

Wo kein Vertrag, da auch keine Vetragsbindung, oder Pflicht zur Vertragserfüllung!

Ob man mit einem Schreiben an die Anbieter reagiert oder nicht, sollte jedenfalls ein Anwalt entscheiden.

Tatsache ist: je unseriöser der Anbieter ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass dem Widerspruch nicht entsprochen wird, sondern dass trotzdem weiter Geld abgebucht wird, oder Mahnschreiben kommen. Es ist kein einziger Fall bekannt, wo einer dieser Anbieter vor Gericht gezogen wäre, um die Beiträge einzuklagen. Ist auch verständlich, weil die Gerichte dann schon viel früher auf diese Machenschaften gekommen wären.

Da es sich überdies in den allermeisten Fällen um eine Briefkastenfirma handelt, fallen Schreiben an diese unter die Rubrik "der Weg war umsonst Teil 1".

Allerdings, bei einem Streitfall vor Gericht ist es ein gutes Bild, wenn man belegen kann, dass man sich sofort und eindeutig erklärt hat.
Also sich erklärt hat und nicht eine Klärung oder Erklärung!

Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten ist, so wenig wie möglich mitzuteilen.
Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden, dann sollte man diesem einfach "widersprechen".


Der "Widerspruch" sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung später beweisen kann. Das heißt: per Einschreiben mit Rückschein.
Sollte die Kontonummer ohne Einzusermächtigung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende Ermächtigung hinweisen.
Sollte eine Einzusermächtigun erteilt worden sein, diese auf jeden Fall schriftlich aufkündigen.

In so einem Falle empfehlen wir dringend, sich anwaltlichen Rat einzuholen, so, wie wir üperhaupt dazu raten, im Zweifelsfalle immer einen Anwalt um Rat zu fragen. Die österreichische Rechtsanwaltskammer gibt dazu in einem Erstberatungsgespräch eine kostenlose Erstberatung.

Bitte auch beachten:
Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline" des Unternehmens dienen mehr oder weniger Ihrem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit einer Toilettenschüssel!
Bedenken Sie, dass Ihnen am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
werden kann.
Ein Nachweis darüber ist Ihnen jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

Ich habe bei einem Telefongespräch zugestimmt, dass mir Informationsunterlagen zugeschickt werden. Jetzt erhalte ich trotzdem eine Ware/Dienstleistung, und es wird Geld abgebucht. Ist das rechtens?

Das ist auf keinen Fall rechtens. In einem solchen Fall liegt von Ihrer Seite keine Willenserklärung vor, es ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.

Sie haben Telefon ihre Kontonummer durchgegeben, haben aber keine Einzugsermächtigung erteilt und keine Teilnahme am Gewinnspiel zugesagt. Ist dadurch eine vertragliche Verpflichtung entstanden ?

Nein, keinesfalls.

Die Bekanntgabe der Kontonummer ist keine Zustimmung zur Teilnahme an einem Gewinnspiel. Auch, wenn viele Anbieter das gerne anders hätten.
Wenn Sie nicht eindeutig der Teilnahme zugestimmt haben, ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.
Darünerhinaus muss es alleine schon für den - manchesmal auch gar nicht gemachten - Anruf des Anbieters eine SCHRIFTLICHE Zustimmung von Ihnen geben, dass Sie für solche Werbetätigkeiten angerufen werden dürfen. Das wird OptIn genannt. Das oft vorgehaltene "Sie haben da aber an einem Gewinnspiel teilgenommen und waren damit einverstanden, dass wir Sie anrufen..." reciht da nicht aus: es muss tatsächlich explizit, also für genau diesen Anrufer die Zustimmung voeliegen.


Wenn Geld einfach so abgebucht wird:

Dann lässt man das Geld von seiner Bank wieder zurückbuchen.
Basta, fertig, aus.
Das kostet einen selbst nichts, kostet aber den "Anbieter" jedesmal 8-17 Euro Rücklastschriftgebühr.  Und das jedesmal, wenn Sie rückbiuchen lassen.
Illegale Abbuchungen von Ihrem Konto müssen und sollten Sie sich nicht bieten lassen.
Die Banken erzählen dann gerne Märchen von nunmehr acht Wochen Frist zur Rückbuchung. Das ist deswegen ein Märchen, weil diese Frist nur dann Gültigkeit besitzt, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt, die die abbuchende Firma beweisen muss. Und nicht Sie müssen beweisen, dass keine besteht! Die Banken dürfen nämlich nur dann einziehen, wenn denen eine Ermächtigung zur Abbuchung von Ihnen vorliegt!

Werden Sie daher aktiv dagegen:

•Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, von welcher Bank und welchem Konto die Abbuchung erfolgt ist, inklusive der ladungsfähigen Adresse.
•Richten Sie an diese Bank eine Beschwerde mit Auskunftsersuchen über die Daten des Kontoinhabers, imklusive der ladungsfähigen Adresse.
•Wenn Sie die Daten des Abbuchers haben: erstatten Sie Strafanzeige beim LKA Wien, oder der nächsten Polizeidienststelle wegen versuchten Betrugs.
•Wenn das abbuchende Unternehmen ein dubioser Zahlungsdienstleister ist, der die Beträge angeblich weiterleitet: erstatten Sie Strafanzeige wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen und Verdachts auf Geldwäsche.
•Zusätzlich können Sie ggf. dem zuständigen Finanzamt am Ort des Abbuchers eine Meldung über möglicherweise im Raum stehende Steuerstraftaten machen.

Beitragende