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Dienstag, 24. April 2012

Aus für das Wiener Karussell !

Nachdem nun in den letzten Tagen erste Meldungen davon berichtet haben, dass die mutmaßlichen Drahtzieher des Wiener Karussells verhaftet wurden, hier nun die Tatsachen:

Am Dienstag, den 17.04.2012 wurden in Wien drei der mutmaßlichen Haupttäter in der Causa rund um das sogenannte "Wiener Karussell" verhaftet.

Die Verhaftungen fanden unter anderem wegen der Feststellungen des Gutachters statt, welcher in den Ermittlungen anhand der vorliegenden Beweismaterialien den Nachweis erbringen konnte, dass die vorgeblich erbrachte Leistung der Gewinnspieleintragungen offenbar nicht erbracht worden war.

Über folgende Personen wurde daher die Untersuchungshaft verhängt:

Robert Franz M.
Mag. Stephan Wolfgang K.
Dr. iur. Gerald A.-E.

Der Vorwurf beinhaltet bislang den gewerbsmäßigen Betrug und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien spricht in der Beschreibung des Umfanges der Schadenssumme und der Opferzahl sehr kryptisch davon, dass selbst bei einem Schaden von nur einem Euro pro Opfer der Gesamtschaden wohl die Millionengrenze überschreitet.
Und damit übertreibt er beileibe nicht: Immerhin gilt der Wiener Clan als "Erfinder" dieser Geschäftsmasche und hat wohl mehr Geschädigte hinterlassen, als bisher vorstellbar war. Eine Opferzahl von mehr als einer Million Betroffener ist da durchaus vorstellbar - und wenn es der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt, auch realistisch.

Tatsache ist, dass mit der Verhaftung der drei mutmaßlichen Haupttäter das Wiener Karussell zerschlagen ist und das diese Verhaftungen wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die zur Zeit laufenden Verfahren, welche in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um die Luck24 zu tun haben, haben werden.
Zumindest dann, wenn in der nun folgenden Phase der letztendlichen Einvernahmen die entscheidenden Aussagen der Beschuldigten getätigt werden.

Man darf hier nicht vergessen: nun beginnt erst die eigentliche Untersuchung!

Endet damit die Abzocke am Telefon?

Nein, natürlich nicht: viele Trittbrettfahrer entstehen nahezu tagtäglich und versuchen das "Geschäftsmodell" des Wiener Clans nachzubauen.

Allerdings sind die Ermittlungsbehörden im deutschsprachigen Raum auf diese Art der Abzocke sensibilisiert worden und erkennen bereits sehr früh diese Tatmuster und haben nun durch die Erfahrungen der letzten Jahre auch einen anderen, viel schnelleren Zugang zu Ermittlungsansätzen.

Fakt ist, dass etwas derart pervers Großes in der Telefonabzocke mit Gewinnspieleintragungen nicht mehr entstehen kann. Auch für die Gauner der Internetabzocke mit Abofallen ist die Zeit abgelaufen .....

An dieser Stelle dürfen wir ein großes Kompliment an die hervorragende Ermittlungsarbeit richten:
Ein Schnellschuss - quasi aus der Hüfte auf Zuruf einzelner Blogbetreiber - wäre völlig falsch gewesen. Hier wurde in akribischer Schwerarbeit jedes einzelne Detail, jede Information auf Herz und Nieren geprüft und jedem Hinweis mit unglaublicher Geduld nachgegangen.
Man hat sich weder beeinflussen, noch drängen lassen - von keiner Seite. Und da gab es einige Versuche, wie uns vorliegt ...
Was von vielen als "langsames Getue" bemängelt wurde, war in Wahrheit ein immenser Aufwand an Recherchen, die sich um die ganze Welt erstreckt haben und schließlich zur Verhaftung geführt haben.

Dazu muss auch gesagt werden, dass es ohne der Unterstützung der österreichischen Partei FPÖ und deren Obmannes es gar nicht möglich gewesen wäre, hier derart effizient zu arbeiten. Das war auch die einzige politische Partei, die sich wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt und gehandelt und nicht nur Phrasen gedroschen hat.

Bevor jetzt wieder die nächsten Mutmaßungen und Spekulationen über die Strafhöhe entstehen, sei hier angemerkt, dass es noch ein weiter Weg bis zum Prozess ist und man sich in der nötigen Geduld üben muss:
Am Ende wird Recht über Unrecht obsiegen und die Verantwortlichen entsprechend deren Schuldausmaß betraft werden.

Zuletzt sei noch gesagt, dass es die Rückgewinnungshilfe in Österreich nicht in dem Ausmaß und nicht in der Art gibt, wie sie in Deutschland bekannt praktiziert wird.

Für nähere Informationen ersuchen wir Geschädigte daher, sich mit dem Verein VPT aus Wien unter der kostenlosen Hotline 0800 810 833 (aus ganz Österreich) oder per mail unter: sos@verein-vpt.at Kontakt aufzunehmen.

GA

Montag, 13. Februar 2012

Marek und Kleinander haben Blogautor geklagt ... und verloren!

Seit dem Jahre 2010 haben die Antragsteller Robert Marek und Mag. Stephan Kleinander versucht, einen unserer Blogautoren vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Verletzung des Medienrechts - insbesondere der Unschuldsvermutung - zu belangen.

Die Vorwürfe gegen den Autor (Auszugsweise aus dem zugrundeliegenden Antrag vom 29.07.2010):

".... Beginn des Zitats
4. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist eine zentrale Bedingung jeder rechtsstaatlichen Ordnung und verfassungsrechtlich in Art 6 Abs 2 EMRK verankert. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die Unschuldsvermutung einen die gesamt österreichische Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz darstellt (MR 1986/6, 14).

Die Antragsteller werden durch die im Blog des Antragsgegners betrugskartell.blogspot.com aufgestellten Behauptungen, insbesondere

  • Wir sind den Gaunern auf der Spur
  • Hauptakteure
  • Kopf der Bande
  • die nächsten Gaunereien werden bis ins Detail geplant
  • Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich in großem Aufruhr
  • Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse
  • Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker
  • Lügengebilde der Luck 24
deutlich als Täter der Ihnen vorgeworfenen gerichtlich strafbaren Handlungen angeprangert. Ohne jeden Zweifel ergibt sich bei einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Eintragungen, dass die Antragsteller als schuldig und überführt hingestellt werden.


Die Antragsteller sind auch, schon in Anbetracht ihrer mehrfachen namentlichen Nennung, aber auch der Veröffentlichung Ihres Bildnisses sowie des Unternehmens LUCK24 sogar für einen größeren Personenkreis identifizierbar.

Ende des Zitats ....."

Wir haben an dieser Stelle nur deshalb auf eine komplette Veröffentlichung verzichtet, weil der meiste Inhalt ohnehin auf diesem Blog nachzulesen ist.
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Kurz gesagt: die Antragsteller waren der Meinung, unser Mitautor hätte hier eine Vorverurteilung begangen.

Bereits das Erstgericht (Landesgericht für Strafsachen Wien), hat dazu am 25.08.2011 in seinem schriftlichen Urteil zur Zahl 93 Hv 72/10d nicht nur unseren Mitautor freigesprochen, sondern auch eine beachtenswerte und für uns Journalisten richtungsweisende Begründung dafür gefunden.

Auch hier zitieren wir nur auszugsweise (das Original kann gerne bei uns angefordert werden):

"...... Beginn Zitat Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 25.08.2011


Rechtliche Erwägungen in diesem Verfahren:

Im konkreten Verfahren hat der inkriminierte Internetblog - wie auch festgestellt – die Funktion der Warnung von (mutmaßlichen) zukünftigen Opfern der Antragsteller. Gleichzeitig will er die (mutmaßlichen) Opfer
zusammenbringen, organisieren und Hilfe anbieten. Auch zeigt er Verfehlungen der ermittelnden Behörden im
Strafverfahren gegen die Antragsteller auf.


Eine Zusammenführung/zweckmäßige Organisation von (mutmaßlichen) Opfern der Antragsteller im Internet ist aber nur möglich, wenn konkrete Fakten zum (mutmaßlich) strafbaren Verhalten veröffentlicht werden. Daher können sich (mutmaßliche) Opfer der Antragsteller im Internet nur dann finden und somit organisieren, wenn der Name der Antragsteller und der zugehörige Firmenname veröffentlicht wird. Eine diesbezügliche Anonymisierung würde verhindern, dass sich (mutmaßliche) Opfer erkennen, Erfahrungen austauschen können oder auch sich gegenseitig bei Behördenwegen helfen bzw. Schadenersatz fordern. Außerdem
kann dadurch erreicht werden, dass allenfalls zukünftige Opfer gewarnt und auf konkrete "Verkaufsstrategien“ hingewiesen werden.


Um (mutmaßliche) Opfer im Internet organisieren zu können, muss man aber den (mutmaßlichen) Täter einer
Straftat bezichtigen. Denn nur dann ist eine Mobilisierung der Opfer, aber auch eine Kritik an die Behörden möglich.

Würde man verpflichtet sein, immer nur in Konjunktiven o.Ä. zu schreiben, wie zum Beispiel: „könnte sich so
zugetragen haben“, „soll das gemacht haben“, „ist verdächtig“, etc. würde jeder Appell an andere
(mutmaßliche) Opfer oder Behörden sofort im Keim erstickt werden und somit die Meinungsfreiheit der Opfer in wesentlichen Belangen massiv eingeschränkt werden. Daher ist Opferzusammenschlüssen bzw -organisation (und dabei handelt es sich bei diesem Internetblog) eine andere Form der Kommunikation zuzugestehen, als etwa Zeitungen etc., deren Zielsetzung auch eine andere ist. Ein konsequenter
Opferschutz (wie auch vom Gesetzgeber immer deutlicher umgesetzt) befindet sich somit immer am Rande der geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nach dem MedienG, da er sonst praktisch nicht umsetzbar ist. Nur eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der (mutmaßlichen) Opfern und den der (mutmaßlichen) Täter kann hier zum richtigen Ergebnis führen.

Es darf auch – im Konkreten - nicht übersehen werden, dass die zuständigen, österreichischen Behörden bereits gegen die Antragsteller Zwangsmaßnahmen setzten, sodass hier nicht mehr von einem „Anfangsverdacht“ zu sprechen ist. Auch die Tatsache, dass bereits ein Staatsanwalt der
„Organisierten Kriminalität“ gegen die Antragsteller ermittelt, zeugt von einem sehr konkreten Tatverdacht
gegen die Antragsteller und vielen (mutmaßlichen) Opfern und anderen Beteiligten.


Schlussendlich ist daher die hinsichtlich § 7a Absatz 1 MedienG bereits erfolgte Judikatur auch auf § 7b Absatz 1 MedienG umzulegen, da sonst jeder konsequente Opferschutz, welcher durch Opfer oder andere Beteiligte verfolgt wird, zunichte gemacht wird; genauso wie ein eindringlicher Appell an die Behörden.

Unter diesen Aspekten und unter Bezugnahme auf die oben zitierten Kommentare entfällt ein Anspruch der
Antragsteller hinsichtlich § 7a Absatz 1, 7b Absatz 1 MedienG, da im konkreten Verfahren die Interessenabwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, also insbesondere (mutmaßlichen) – zukünftigen – Opfern höher wiegt als die der Antragsteller.
................. Zitat Ende"
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Die Antragsteller haben daraufhin Nichtigkeit und Berufung eingelegt - um das Urteil am Oberlandesgericht Wien doch noch zu kippen.

Das OLG Wien hat nun in der heutigen Verhandlung jedoch das Urteil - den Freispruch - und die Begründung dazu des Erstgerichts bestätigt.

Dies ist auch ein beachtliches Urteil für den Journalismus und die Berichterstattung im Zusammenhang mit den von uns verfolgten (mutmaßlichen) Tätern.

Wir dürfen hier mit einem Zitat von einem unserer Mitstreiter zum Urteilsspruch enden:

"Es gibt Gerechtigkeit!"

Und in Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Antrag (insbesondere auf den Hinweis auf die europäischen Menschenrechte), sei gesagt:

Mit ein Grund für unsere Tätigkeit ist auch der Artikel 17 Ziffer 2 der UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948 (die allgemeine Erklärung der Menschenrechte), der einer unserer Leitsätze ist:

"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."


gepostet von GA am 13.02.2012

Rückfragen unter: betrugskartell@gmail.com

Samstag, 2. Oktober 2010

Robert Mareks liebster "Wegbegleiter" verhaftet?

Robert M. hat aller Wahrscheinlichkeit nach schwere Tage vor sich:

Unter den erst kürzlich auf Mallorca verhafteten Personen befinden sich alte "Kampfgefährten":

Andreas Berger, Michael Ludwig Harter und
Klaus Ziebold

Besonders bei Andreas Berger wird dem Robert M. heiß und kalt werden:

Andreas Berger war über eine lange Zeit hinweg ein kongenialer Partner des Herrn M.
Andreas Berger telefonierte über das Paradecallcenter von M - die VISEMA aus Wien - seine "Produkte" ab. Die Geschäftsführerin der VISEMA war eine alte Bekannte: die rechte Hand von M - Sylvia Koppatz.
Unter den Produkten, die Koppatz im Auftrag von M für Andreas Berger abtelefonieren musste war auch das später so gefürchtete "Aktion Deutschland gewinnt", welches in Walter Inderbitzin und dessen Spar Garant AG eine Nachahmerin mit der "Aktion Österreich gewinnt" gefunden hat.

Andreas Berger war in vielen Belangen auch so etwas wie der "Mentor" von Robert M. M hat sich nach Vorbild und Ratschlag von Berger in Mallorca niedergelassen, seine Unternehmensstrukturen nachgestellt und einige "Produkte" versucht zu kopieren. Auch Armin Kraft - heute in vielen Unternehmungen von M entweder Geschäftsführer oder Vorstand (Kraft war bei der Innopro s.r.o. der Erste einer Reihe von Geschäftsführer) kommt von Andreas Berger: er wurde allen als der Mann von Berger vorgestellt. unkompliziert, schmerzfrei und "um's kleine Geld zu haben".

Überdies hat die LUCK24 auf Anordnung von M einiges für den Andreas Berger abgewickelt, so auch die Verwaltung einiger Lottotipgemeinschaften, wo Andreas Berger als "Investor" aufgetreten ist.

So richtig übel dürfte M aber bei dem Gedanken werden, dass die grundsätzlichern Verhandlungen 2007 über die Abwicklung von Bertelsmannauftrtägen (Donaulandlotto z.B.) in den Büros von Andreas Berger stattgefunden haben. Und wer Berger kennt, der weiß, dass sich der alte Fuchs solche Protokolle aufbehält....

Und da wird dann klar, dass M der alleinige Herrscher über das Imperium in der Rotenturmstrasse ist: sämtliche Verhandlungen wurden von M initiert, geführt und abgewickelt. Da gibt es keine Ausreden mehr.
Auch die Tatsache, dass damals neben der Truppe von Bertelsmann die Führungsetage der Megalongruppe zugegen war und für die Kooperation zwischen Bertelsmann (damals noch für Donauland Österreich) und der Gruppe von M engetreten ist wird jetzt ein heißes Thema werden. Hat man doch die ganze Zeit bestritten, dass es da eine Verbindung gäbe....

Jetzt wird es auch ungleich schwieriger, wenn nicht gar unmöglich werden, zu behaupten man hätte von alledem nichts gewusst, oder auch nur ahnen können: war man doch selbst anwesend und hatte dem Deal zugestimmt, dass die LUCK24 die Abwicklung der Adressverwaltug zu übernehmen hat. Der Lohn dafür : ein fetter Kickback, der einige Herren so richtig reich gemacht hat.

Das Schlimme an diesem Teil der Geschichte ist, dass Donauland eine höchst seriöse Firma ist und Bertelsmann einen sehr guten Ruf hat, was den Datenschutz anbelangt und diese Unternehmen sich künftig damit auseinandersetzen müssen, dass man eigentlich genauso ein Opfer geworden ist. Aber hier hat ja die Megalongruppe nun Gelegenheit und Grund, die ihnen bereits zur Kenntnis gebrachten Adressmanipulationen der LUCK24 endlich zur Anzeige zu bringen und sich damit auch klar zu erklären, nicht wahr?

Fakt ist auch, dass mit Michael Harter nun jemand inhaftiert wurde, der sehr viel internes über das Wiener Karussell und dessen Mitfahrer weiss - ebenso wie Andreas Berger.

Andreas Berger ist ein kluger Mann, der seine Chance sicher nützen wird, wollte er doch schon im Jahre 2008 eine sehr umfangreiche Klage gegen M und seine Unternehmungen führen. Jetzt hat er die Gelegenheit, seinen Beitrag zu leisten, um diese Art der Abzocke einem Ende zuzuführen.

An die Opfer des Kartells:

Melden Sie sich weiterhin so zahlreich wie bisher unter : betrugskartell@gmail.com

Aber auch die Mitglieder des Kartells können sich bei uns melden!

Und an den anonymen Schreiber, der sich selbst "Alphainsider" nennt:

Worte alleine sind nicht genug. Oft ist es klüger, weniger zu sagen und mehr zu wissen.

Ein weiterer Schlag gegen die mutmaßlichen Betrüger...

Liebe Blogleser, die lange Pause seit dem letzten Beitrag ist durch intensive Recherchen entstanden.
Ein Ergebnis davon können Sie hier nachlesen:

"Telefonbande: Grazer auf Mallorca verhaftet

Auf der spanischen Ferieninsel Mallorca ist ein gebürtiger Grazer verhaftet worden, der gemeinsam mit vier Komplizen durch dubiose Telefongeschäfte mehr als sieben Mio. Euro ergaunert haben soll.


Internationaler Haftbefehl


Der 54 Jahre alte gebürtige Grazer lebt laut Bundeskriminalamt seit Jahren auf Mallorca - Gegen ihn bestand ein internationaler Haftbefehl. Jetzt wurde er in Palma de Mallorca verhaftet.


Mit dubiosen Gewinnversprechen sollen der Grazer und vier weitere Personen 7,5 Mio. Euro ergaunert haben. Länderübergreifende Razzia


Er und vier weitere Personen aus Deutschland werden verdächtigt, Anrufer mit dubiosen Gewinnversprechen geködert und ihnen mit Mehrwertnummern und teuren Gesprächseinheiten 7,5 Millionen Euro abgeknöpft zu haben.


Die Bande flog nun bei einer länderübergreifenden Razzia auf: Fahnder führten in Deutschland, Frankreich, der Schweiz, Spanien und Österreich 33 Hausdurchsuchungen durch. Laut Staatsanwaltschaft Mannheim in Deutschland wurden vier der fünf Verdächtigten auf Mallorca festgenommen, darunter auch der Grazer.


Anzahl der Geschädigten noch unklar


Die vier Männer und eine Frau sollen ihren Opfern schriftlich oder telefonisch satte Gewinne in Aussicht gestellt haben. Um an das Geld heranzukommen, sollten sie eine Mehrwertnummer mit einem Gesprächspreis von drei Euro pro Minute wählen.


War der Kontakt hergestellt, setzten die Abzocker auf Zeit und verwickelten die Anrufer in minutenlange Gespräche, um so möglichst hohe Gebühren zu erzielen - die versprochenen Gewinne gab es freilich nie. Mit dem ergaunerten Geld sollen die Fünf laut Polizei in Saus und Braus gelebt haben. Wie viele Geschädigte es gibt, steht noch nicht fest."

Quelle: ORF

Jetzt fehlt nur noch der Herr Seyfarth, dem jetzt schön langsam die Schlafplätze ausgehen dürften (nachdem nun auch die eine der andere Yacht in Mallorca ausfällt).

Wir bleiben dran.

Das sollte auch den mittlerweile zahlreichen Nachahmern ein Warnzeichen sein:
Diese Art der Geschäftemacherei hat ein Ende.

Und es gibt keinen Schutz vor der Strafe - die ganz sicherlich folgt. Tagtäglich gibt es weitere Erfolge, weitere Festnahmen und Beschlagnahmen. Die mutmaßlichen Täter haben es dann mehr als nur schwer, glaubhaft zu machen, dass man von den illegalen Machenschaften nichts gewusst hat.

Selbst im Ausland ist man nicht sicher.

Deshalb ein Aufruf:

Stellen Sie sich den Behörden, legen Sie ein umfassendes Geständnis ab. Dies wird als hauptsächlicher Milderungsgrund gewertet.
Jede Polizeidienststelle nimmt Ihre Aussage entgegen.
Und: wer zuerst kommt, malt zuerst!

GA

Mittwoch, 11. August 2010

Bankenverein im Visier der Ermittler

Marco Purkhart vom Westfalen-Blatt hat dazu diesen Artikel veröffentlicht:

"  Werther (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt im Fall mutmaßlicher »Abzocke« durch betrügerische Gewinnspielanbieter jetzt auch gegen verantwortliche Mitarbeiter des Bankvereins Werther. »Es geht um den Verdacht der Beihilfe zum Betrug in besonders schwerem Fall«, sagt Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann.

Der Bankverein war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf einem Konto bei der Wertheraner Privatbank vielfach Gelder gelandet sind, um die ein Anbieter von betrügerischen Telefon-Gewinnspielen gutgläubige Menschen per unerlaubtem Lastschrifteinzug erleichtert haben soll. Dadurch soll ein Millionenschaden entstanden sein.

Wie das WESTFALEN-BLATT am Samstag berichtete, verdächtigt der Berliner Anwalt Stefan Richter den Bankverein, von den fragwürdigen Geschäften finanziell zu profitieren. Er hat im Internet eine Liste unter dem Titel »Gewinnspielmafia: Produkte, Player, Profiteure« veröffentlicht, auf der auch der Bankverein mehrfach namentlich auftaucht.

Bislang hieß es seitens der Staatsanwaltschaft stets, es werde nur gegen die mutmaßlichen Betrüger und deren Partner ermittelt, nicht aber gegen den Bankverein. Eine Aussage, die Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann gestern korrigierte: »Wir haben sehr wohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das einzelne Verantwortliche beim Bankverein betrifft.« Die Ermittlungen wurden laut Pollmann bereits aufgenommen, kurz bevor Polizei und Staatsanwaltschaft die Bankverein-Hauptstelle in Werther am 20. Juli durchsucht und Kontounterlagen im Zusammenhang mit den mutmaßlich unerlaubten Abbuchungen sichergestellt haben.

Gegen welche Angestellten der Bank ermittelt wird, wollte Klaus Pollmann nicht sagen: »Es geht um zum Teil noch nicht identifizierte Personen, die möglicherweise von auffällig vielen Rücklastschriften gewusst haben. Wir gehen der Frage nach: Wer wusste, dass da etwas nicht zum üblichen Bankgeschäft gehört und nicht in Ordnung ist, hat aber trotzdem nichts unternommen, um die Vorgänge zu unterbinden?«

Dabei geht es zum einen um den Verdacht der Beihilfe zum bandenmäßigen Betrug, zum anderen um den Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug. Letzterer zeichnet sich Pollmann zufolge dadurch aus, dass sich jemand eine fortlaufende Einnahmequelle mit einer Straftat schafft.

In diesem Zusammenhang zu klären ist auch die Frage, ob der Bankverein die zweifelhaften Abbuchungen auf ein bei ihm angelegtes Konto nicht unterbunden hat, obwohl bekannt war, dass der Kontoinhaber des Betruges verdächtigt wird.

Hierzu gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Abbuchungen seien weitergegangen, obwohl sie den Bankverein bei einer ersten Hausdurchsuchung im Januar über ihren Verdacht unterrichtet habe. Der Bankverein hingegen erklärte, die Abbuchungen seien von diesem Zeitpunkt an unterbunden worden.

Zu den Ermittlungen gegen seine Mitarbeiter wollte sich der Bankverein gestern nicht äußern. Vorstand Werner Hachmeister erklärte, dass nur Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Eichner in dieser Angelegenheit zu Auskünften befugt sei. Eichner befinde sich aber im Urlaub. "


Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Man darf hier aber nicht übersehen, dass zeitgleich auch Hausdurchsuchungen bei Paymentunternehmen in München, Frankfurt und  Berlin durchgeführt wurden. Alles auch im Zuge der Ermittlungen gegen die TFH AG.

Und da wirds richtig eng für die Wiener Karussellfahrer:

Produkte wie "Bonustipp49" und "Wintip88" schlagen da bei der LUCK24 auf, die als zugeordnete Abteilung bei einem der Paymentanbieter für dieses Produkt und die TFH AG eingetragen ist. Der Ansprechpartner ist dabei immer der Herr Georg Biggos - in vertrauten Kreisen der verlängerte Arm des Gerald Arismendi genannt.
Die LUCK24 wird dabei als der Dienstleister für die IT genannt. Wie man sich da wohl wieder herausreden wird? Man kenne den Herrn Biggos vielleicht gar nicht?


Und über das "Produkt" "Super12" der TFH AG lässt sich sogar nachvollziehen, dass die panamesische Filiale - die HELLAS Marketing Proffesional AG - des Wiener Karussells von Gerald Arismendi und seiner Frau gegründet wurde und eben jene HELLAS als sogenannte Abteilung für den Zahlungsablauf beim Paymentanbieter gemeldet war  - Ansprechpartner auch hier der Herr Biggos.

Mit dem Herrn Biggos und seinen Firmen werden wir uns demnächst etwas genauer befassen....

Montag, 9. August 2010

Täter versus Exekutive

Liebe Blogleser, Interessierte und Geschädigte der Nutzlosbranche,

immer wieder erhalten wir massive Beschwerden darüber, dass offenbar nicht, oder nur sehr schleppend ermittelt wird.
Diese Vorwürfe betreffen sowohl die Vorgänge in Deutschland, als auch in Österreich.

Wir antworten in diesen Fällen mit dem Verweis an die jeweilige Ermittlungsbehörde und dem Hinweis auf laufende Ermittlungen, geben die Aktenzahl dazu bekannt und versuchen darzustellen, wie sich so eine Ermittlungsarbeit gestaltet.

Nun vermehren sich die Beschwerden seit einigen Wochen und deshalb möchten wir Ihnen allen kurz zusammengefasst und leicht verständlich erklären, worin die Schwierigkeit liegt, solche Ermittlungen zu führen.

Als Erstes muss erkannt werden, dass man sich in einem Bereich der Wirtschaftskriminalität bewegt, der vielerorts noch vollkommen neu ist: organisiert und strukturiert, mit eindeutigen Aufgabenstellungen und Zuordnungen. Versteckt unter den Mänteln von Unternehmen, die im Ausland sitzen und beschützt durch hoch engagierte Mitarbeiter, die schweres Geld dafür bekommen, um Spuren zu verwischen, Daten zu manipulieren und Zusammenhänge zu verschleiern. Und das alles in einem hochtechnisierten Bereich, wo die Spezialisten dafür rar und tatsächlich nur in der Privatwirtschaft zu finden sind.

Die Täter besitzen dazu massig Geld, das schnell und ohne vorherigen Genehmigungsablauf eingesetzt werden kann. Dazu kommen noch sehr gute Spezialisten, die für genau dieses Geld angeheuert sind und entsprechend ihren Fähigkeiten rasch und ohne Rücksicht auf etwaige Dienstvorschriften und Gesetze handeln.

Jeder der Täter an der Spitze des Kartells verfügt über ein hervorragendes Netzwerk an Kontakten. Sowohl in die Wirtschaft, als auch in der Politik, zu den Medien und teilweise auch zu den einzelnen Gerichten.

Diese Kontakte wussten bis vor kurzem oftmals noch gar nicht, mit wem man sich da eingelassen hatte und für wen man da eine Lanze gebrochen, oder fürgesprochen hatte.
Und was man nicht vergessen darf: viele dieser Kontakte beziehen aus der Geschäftsbeziehung zu den Tätern ein nicht unwesentliches Einkommen.

Nun haben wir auf der anderen Seite die Exekutivorgane, die allesamt weder das Finanzkapital zur Verfügung haben, um sich beispielsweise der besten Spezialisten auf dem Bereich IT zu bedienen – abgesehen davon, dass die Gesetzeslage eine freie Wahl dabei oftmals gar nicht zulässt – oder so mal kurz eine Reise ins ferne Ausland zu machen, um dort vor Ort eine Nachschau zu halten, noch haben die Behörden die Möglichkeit bestehende Gesetze, Vorschriften, oder Dienstanweisungen zu umgehen, oder gar zu brechen.
Abgesehen davon ist es für die Gesetzesvertreter gar nicht möglich – auch wenn sie es wissen, wo sie suchen müssten – auf ausländischem Territorium zum Beispiel eine Einvernahme, oder gar eine Hausdurchsuchung zu machen. Dazu muss die Behörde vor Ort herangezogen werden. Was wieder bedeutet, dass auf dem offiziellen Dienstweg über Wochen hinweg Anfragen und Rechtshilfeersuchen gestellt werden müssen.

In sehr vielen Fällen scheitert die Zusammenarbeit dann daran, dass die angefragte Behörde im Ausland oft aus Personalmangel nicht in der Lage ist, dem Ersuchen umgehend nachzukommen.

Und natürlich darf man eine ganz brutale Wahrheit nicht vergessen:

Während auf Seiten der Täter die hochbezahltesten Anwälte, die schlauesten Techniker und Buchhalter tätig sind, die ohne Reisehindernisse international tätig sind, haben wir auf der anderen Seite Menschen, die zwar engagiert sind, aber in der Ausbildung oft hinterher hinken.
Was kein Wunder ist, denn ein Polizist ist für mehr ausgebildet, als nur einem Betrüger hinterherzujagen, oder Kontobewegungen zu interpretieren.
Im Anlassfall, also wenn so ein Fall wie dieser jetzt aktenkundig wird, müssen sich die Polizisten und Staatsanwälte und Richter erst mit der Materie bekannt machen und dazulernen.

Es ist für die ermittelnden Behörden schlicht nicht möglich, den nächstbesten Spezialisten anzurufen und eben mal für eine Expertise zu ordern. Das muss alles in „Heimarbeit“ selbst erledigt und aufgearbeitet werden – und das benötigt Zeit.

Natürlich ist das unbefriedigend und ärgerlich. Natürlich wünscht man sich in solchen Situationen, dass die Exekutive mehr Rechte und Möglichkeiten hätte, aber: die Gesetzeslage ist eben so.

Die Täter sind da in sehr vielen Belangen naturgemäß überlegen ausgestattet, haben mehr Geld zur Verfügung, müssen nicht darum Ansuchen, wenn Sie eben mal mit einem „Kollegen“ aus dem Ausland sprechen wollen und die Täter müssen auch nichts nachprüfen und beweisen können. Denen genügt ein Hinweis, ein Verdacht, eine Idee, um zu handeln.

Die Exekutive hingegen hat es da sehr schwer: Regulativen, Einschränkungen, Vorschriften und vor allem:

Die Exekutivorgane müssen für jeden Vorwurf, der später vor Gericht auch stand halten soll, den Beweis erbringen.

Und genau hier haben die Behörden ein massives Hindernis zu überwinden:

Sie sind auf die Mitarbeit der Geschädigten angewiesen. Ohne Geschädigte gibt es keine Strafverfolgung – ohne die Aussage und Anzeige von Geschädigten gibt es keine Möglichkeit, die Täter aufzuhalten.

Und wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Geschädigte dazu zu bewegen, ihren Fall der nächsten Wache anzuzeigen.

Viele scheuen den Weg zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Aus Bequemlichkeit, oder einfach nur aus Angst vor dem Unbekanntem. Da nehmen die Menschen lieber in Kauf, noch mehr Geld zu verlieren und die Täter noch länger mit Finanzen zu versorgen.

Es genügt nicht, sich darüber aufzuregen und zu schimpfen, wie schlecht die Täter sind, oder dass nun endlich etwas gemacht gehört.
Tatsächlich ist es sehr oft so, dass diejenigen, die am lautesten Schimpfen sich nicht getrauen zur Polizei zu gehen und die Tat anzuzeigen.

Deshalb rufen wir immer wieder auf, uns Fragen, Beschwerden, oder auch Angaben zu Straftaten zu senden. Wir helfen den Geschädigten dann auch dabei, die Angst vor der Polizei abzulegen, gehen mit ihnen gemeinsam an der Hand zur nächsten Wache, helfen auch dabei, wenn sie einen Anwalt dabei haben möchten und erklären genau, was nun passiert.

Wenn Sie alle also tatsächlich möchten, dass die Täter verfolgt und bestraft werden, ist es Ihre Pflicht, sich mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die an Ihnen vollzogene Tat zur Anzeige zu bringen.

Wichtig für Sie ist dabei folgendes:
Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.

Wichtig ist auch: als Anzeiger muss man nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde
. Dies obliegt dann der Strafverfolgungsbehörde.

Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach aus Lust und Laune heraus eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen "falscher Verdächtigung" bzw. "Verleumdung".
In diesem Falle bedeutet das: machen Sie keine Strafanzeige, wenn sie wissen, oder wissen hätten müssen, dass das Geld von Ihrem Konto zu recht abgebucht wurde. Also eine Strafanzeige gegen den Stromanbieter, weil er Geld per Lastschriftverfahren einzieht ist unsinnig. Eine Strafanzeige gegen die Täter, die ohne Ihres Wissens über dubiose Fremdfirmen Ihr Konto plündern ist dagegen sehr richtig und wichtig.

Bedenken Sie folgendes:
Wenn man auf eine Anzeige verzichtet, erfährt die Justiz nichts von der Straftat und kann beim besten Willen niemanden verfolgen. Würden mehr Personen, die z.B. eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto erhalten haben, Anzeige erstatten, dann könnten sich die Firmen, die dies tun, nicht mehr mit einem Versehen herausreden. Zudem würde der Gesetzgeber schneller reagieren, wenn die Kosten der Strafverfolgung wegen der Zunahme von Strafanzeigen höher werden. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen wäre da z.B. auch eine erhöhte Verantwortlichkeit der Banken, die eine Abbuchung aufgrund eines Auftrags dieser Firmen tätigen, ohne dass sie sich von der Rechtmäßigkeit vergewissern, angezeigt. Hier würde eine Änderung der AGB, dass für Lastschriften die schriftliche Lastschriftgenehmigung des Kontoinhabers eingereicht werden muss, Sinn machen. Dies ist auch der Grund, warum einige Betroffene in ihren Anzeigen die kontoführende Bank mit benennen, wenn es um ungerechtfertigte Abbuchungen geht. In der Begründung der Anzeige erklären sie dann, dass die Bank es vermutlich an der nötigen Sorgfaltspflicht hat mangeln lassen. Anders könne man sich diese ungerechtfertigte Abbuchung nicht erklären.

Also, es wird ermittelt. In Deutschland, wie auch in Österreich. Aber es dauert seine Zeit, die wir den Ermittlern auch einräumen müssen.

Alleine die Recherchen, die zu den Grundlagen dieses Blogs beigetragen haben (und es ist erst ein Bruchteil davon veröffentlicht, was tatsächlich vorhanden ist, auf Rücksicht auf die Ermittlungsbehörden) haben nahezu zwei Jahre in Anspruch genommen.
Und wir haben kein Dienstvorschriften, oder Amtswege, die eingehalten werden müssen.

Die Täterwerden nicht ungestraft bleiben.

Sie, als Geschädigte, oder sogar als Insider/in, die/der aussteigen möchte, haben es in der Hand, die Dinge zu beschleunigen.

Melden Sie sich zahlreich und ohne Furcht vor Repressalien.



Samstag, 7. August 2010

Rückgewinnungshilfe für Opfer der Gewinnspielmafia

Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die Firma DTM Service GmbH, wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, hat die StA Berlin auch die Guthaben der Geschäftskonten beschlagnahmt. Außerdem wurde ein dinglicher Arrest auf das Gesellschaftsvermögen angeordnet. Opfern der in der Benachrichtigung genennten Gewinnspieldienste wird die Möglichkeit gegeben, Ansprüche gegen die DTM Service GmbH wegen der unerlaubten Abbuchungen geltend zu machen.
Da wird auch die Pay4 und der Bankenverein Werther ganz schön ins Trudeln kommen:


Staatsanwaltschaft Berlin
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e
Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 StPO)
"67 Js 548/09
In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 548/09 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Juni 2010 – Aktenzeichen 352 Gs 1852/10 – der dingliche Arrest in Höhe von 2.106.792,– € in das Gesellschaftsvermögen der DTM Service GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, angeordnet worden.
Durch die DTM Service GmbH wurden im Namen unter anderem der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 39,– € und 59,– € für die Anmeldung bei Gratis-Online-Gewinnspielen abgebucht:

Aktion Deutsche Gewinner, Aktiv Marketing-Gewinnquelle, Angel Chance, Angel Win, Bon Chance, Bonusrunde 100, Clever Win, Club Akua, Club EGS, Daisy Winner, Der-Gewinnspiel-Club 24, Deutsche Gewinn Agentur, Deutsche Gewinnbank, Deutsche Gewinnzentrale, Deutscher WerbeClub, Deutsches Gewinnspiel, Deutsche Super Millionen, Deutschland sucht den Supermillionär, Deutschland sucht Millionär, Die Deutsche Gewinneragentur, Die Gewinnquelle, Die Gewinnspieleintragung, Eurowin Group, Euro Win 88, DGZ-24, DSC-24, Garantie500, Garantiert Gewinn, GDS-24, Gewinn Express 24, Gewinnspieleintrag 24, Gewinn Super Chance, Hol Dir den Preis!, IBA Win, Jackpot Deutschland, Lucky-Play, Maxi Win Plus, Millionenparadies, Playwin 2008, Premiumtipp 100, Revanche Tipp 24, SpielTotal 2009, Super Spiel 21, Turbo Win 24, Volksgewinnspiel, Win 2010, WinMaxx24, Winn Club, Winners Club, Winn Express Gold, Win Star Germany, Win Time.
In den an die vermeintlichen Kunden unter den vorgenannten Firmen versandten Schreiben erschienen regelmäßig die Postfach-Anschriften Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin, bzw. Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin.
In Vollziehung des Arrests konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:
  1. Guthaben von 527,29 auf dem Girokonto Nummer 44199 bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland,
  2. Guthaben von 65.555,87 € auf dem Girokonto Nummer 7277400043 bei der Berliner Volksbank,
  3. Guthaben von 22.465,50 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400035 bei der Berliner Volksbank,
  4. Guthaben von 477.843,20 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400027 bei der Berliner Volksbank.
Inhaberin der genannten Konten ist jeweils die DTM Service GmbH.
Das Guthaben zu Ziffer 3. ist in Höhe von 20.221,61 € bereits mit einem Pfandrecht der Berliner Volksbank belastet.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzter in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.
Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.
Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.
Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf."

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger am 05.08.2010


Auch in der Zentrale Wien gehen die Emotionen im Moment hoch und die Damen und Herren Entscheidungsträger rund um die LUCK24 versuchen mit allen denkbar unmöglichen Ausreden, sich herauszuwinden.

Dabei wäre es so einfach: tätige Reue würde die Sache für Sie sehr erleichtern. Denken Sie darüber nach und mit den Worten eines 91-jährigen Opfers: Bessern und schämen Sie sich!

Nächster Beitrag:

Erklärungen zur Ermittlungsarbeit.

Montag, 26. Juli 2010

Ein weiterer Schlag gegen das Wiener Karussell

Im Rahmen ihrer Ermittlungen haben Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem weiteren Schlag gegen die Lotto- und Gewinnspielmafia des Wiener Karussells ausgeholt. Bei der Durchsuchung eines Bankhauses wurden Kontounterlagen sichergestellt. Die im folgenden Bericht erwähnten Firmen TFH AG und S & S Service & Solution sowie deren Geschäftsführer Markus Waldvogel, Thorsten Seyfarth (TFH AG) und Daniela Ptak (S & S Service & Solution) sind zweifelsfrei Teil des Betrugskartell aus Wien.

Aus dem Bericht von "Westfalen-Blatt":

Die Erfolgsmeldungen über beträchtliche Gewinne beim Bankverein werden von neuen Entwicklungen überschattet: Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Hauptstelle in Werther durchsucht und Kontounterlagen im Zusammenhang mit unerlaubten Lastschrifteinzügen sichergestellt.

Durch »Abzocke« bei telefonischen Glücksspielen soll nach Angaben des Bielefelder Oberstaatsanwaltes Heinrich Rempe ein Schaden von mehreren Millionen Euro entstanden sein. ...

Bei dem mutmaßlichen Drahtzieher handelt es sich nach Erkenntnissen der Ermittler um die in der Schweiz ansässige Firma TFH, gegen die wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt wird. Auch die Paderborner Firma S & S Service & Solution ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Mitarbeiter in einem von S & S betriebenen Callcenter sollen zahlreiche Personen angerufen und ihnen gesagt haben, sie hätten bei einem kostenlosen Glücksspiel gewonnen.

Sobald der Angerufene sich zur Nennung seiner Kontodaten verleiten ließ, habe TFH eigenmächtig Lastschriftabbuchungen veranlasst, heißt es. Die Abbuchungen sollen über drei Finanzdienstleister abgewickelt worden sein, deren Geschäftsräume in München, Berlin und Frankfurt ebenso wie der Bankverein durchsucht wurden. Auch gegen diese drei Unternehmen wurden laut Heinrich Rempe Ermittlungsverfahren eingeleitet. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Bei dem einen der im Bericht erwähnten Finanzdienstleister handelt es sich um die afendis payment solutions AG aus München:


Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 141215: Bekannt gemacht am: 26.11.2008 12:00 Uhr

In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen
24.11.2008

afendis AG, München, Marsstr. 26, 80335 München.Die Hauptversammlung vom 17.11.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: afendis payment solutions AG. Geschäftsanschrift: Marsstr. 26, 80335 München. Ausgeschieden: Vorstand: Bahlke, Steve, Inning am Ammersee, *24.07.1977.

Quelle: handelsregister.de

Davor war es noch für kurze Zeit die Firma concept payment AG mit Sitz in Niederkassel. Tatsächlich waren die da aber niemals. Geändert hat sich nach der "Rückkehr" nach München nur, dass einer der Gabrielidis Brüder ausgeschieden ist.....


Bereits im April hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Zuge einer Rückgewinnungshilfe zugunsten von Geschädigten in einer Veröffentlichung bekanntgegeben:

Forderungen der afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München, gegen den Bankverein Werther (Westfalen) aus dem Konto 260 133 710 auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 15.01.2010 (9 Gs 239/10): Guthaben am 31.03.2010: 167.140,71 €
Die afendis payment solutions AG war Zahlungsabwicklerin der TFH AG, der das Kontoguthaben daher wirtschaftlich zuzuordnen ist.

Tja und nun hat es auch den Bankverein Werther erwischt. Mit dem Vorstand aus Österreich....

Nachtrag zur Megalon:

Aufgrund der Informationsflut eines sehr umfangreichen Interviews am Montag, 08.02.2010 in Hamburg, wo noch immer viele Hinweise zur möglichen Kooperation mit der LUCK24 geklärt werden müssen, wird sich der Beitrag über die Megalon-Gruppe etwas nach hinten verschieben.

Samstag, 24. Juli 2010

Staatsanwaltschaft sucht erneut Opfer von Gewinnspieleintragsdiensten

Innerhalb weniger Tage wurde nun von der Staatsanwaltschaft Essen eine weitere Sicherungsmaßnahme bekannt gegeben. Im Zuge der Ermittlungen wurden Gelder von weiteren Firmen gepfändet. Auch in diesem Fall werden die Opfer der Firmen Atlas Call GmbH und Global Invest Group Ltd. gebeten, sich für eine mögliche Gewinnrückführung mit der Staatsanwaltschaft Essen in Verbindung zu setzen.


Staatsanwaltschaft Essen
71 Js 11/10
Bei der Staatsanwaltschaft Essen wird gegenwärtig unter dem Aktenzeichen 71 Js 11/10 ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Atlas Call GmbH und Global Invest Group Ltd. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges geführt.
Hiervon berührt sind insbesondere die durch die o.g. Firmen vertriebenen Gewinnspieleintragsdienste mit den Bezeichnungen „Win-Express“, „Extrawin.tv“ und „Eurowin 24“.
Diesbezüglich wurden hier Gelder in Höhe von insgesamt 693.443,20 Euro gepfändet, bzw. beschlagnahmt.
Mutmaßlich geschädigte Personen, die in den letzten 12 Monaten unberechtigte Abbuchungen von ihren Konten in Zusammenhang mit den o.g. Firmen, bzw. Produkten festgestellt haben, werden gebeten, sich für weitere Informationen mit der Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstraße 56, 45130 Essen in Verbindung zu setzen.

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger Gerichtlicher Teil, 23.07.2010

Mittwoch, 21. Juli 2010

Justizministerin Bandion Ortner verspricht nachhaltige Änderungen - Infrastrukturministerin Bures ebenfalls

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan:

Die österreichische Justizministerin Bandion Ortner hat nun in einem Interview für die kritische Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 des ORF bekannt gegeben, dass die Fristen bei Rücktrittsmöglichkeiten betreffend telefonisch abgeschlossener "Verträge" fallen soll.

Hier das Video dazu:




Die Infrastrukturministerin Doris Bures wieder verspricht, das das Unterdrücken von Rufnummern, oder das Anrufen unter falscher Nummer verboten wird. Na, das wird wohl ein Wunschtraum bleiben .....
Ausserdem verspricht sie eine Gesetzesänderung, die bereits existiert: Auch schon bisher ist nämlich eine schriftliche Einverständniserklärung und Zustimmung zu Werbe-, oder Verkaufsanrufen notwendig. Frau Bures ist da nicht auf dem letzten Stand: Cold Calls sind verboten - auch jetzt schon.

Der Sprecher der Raiffeisenbank bringt ein Thema ziemlich genau auf den Punkt: die Banken müssen sich genau ansehen, wen sie als Kunden haben. Frage daher an die Raiffeisenbank: warum haben sie die LUCK24 dann als Kunde akzeptiert und sind die kontoführende Bank der LUCK24?

Der Beweis, das Konto wurde bereits 2004 eröffnet:




(ein Klick auf das Bild öffnet es in einem neuen Fenster)
Kontorelevante Daten wurden von uns geschwärzt.
Scheinheilig, nicht wahr? Einerseits das Geld der LUCK24 nehmen, andererseits dafür eintreten, dass man sich seine Kunden genau ansehen muss ......

Die Stimme der AK muss wohl nicht mehr kommentiert werden. Tip an die AK: die Pressesprecher mit besserem Material versorgen und darauf hinweisen, dass es gar nicht gut kommt, wenige Tage zuvor die Schuld an falschen Informationen, die die AK an die Konsumenten wietergibt, dem Konsumenten in die Schuhe zu schieben, weil ja angeblich immer Unterlagen fehlen würden (Welch ein Zynismus: die Opfer bekommen keine Unterlagen, da wird einfach nur abgebucht, welche sollen die denn dann vorlegen, ausser den Kontoauszügen? Etwa ein Geständnis der Einzieher, damit die AK keine Arbeit mehr damit hat?). Und nun als der Gralsbringer auftreten ... na dann

Nachtrag zur Megalon Gruppe:

Der Beitrag und die Informationen zur Megalon Gruppe und zu Bertelsmann (Donauland) wird aus Aktualitätsgründen sehr umfangreich werden und ist für Ende nächster Woche geplant.

Bis dahin ersuchen wir weiterhin, dass sich Opfer des Wiener Karussells bei uns melden. Wir haben unser Team mit erfahrenen und sozial intelligenten Mitarbeitern aufgestockt.

Ihre mail an:

Beitragende