Liebe Blogleser, Interessierte und Geschädigte der Nutzlosbranche,
immer wieder erhalten wir massive Beschwerden darüber, dass offenbar nicht, oder nur sehr schleppend ermittelt wird.
Diese Vorwürfe betreffen sowohl die Vorgänge in Deutschland, als auch in Österreich.
Wir antworten in diesen Fällen mit dem Verweis an die jeweilige Ermittlungsbehörde und dem Hinweis auf laufende Ermittlungen, geben die Aktenzahl dazu bekannt und versuchen darzustellen, wie sich so eine Ermittlungsarbeit gestaltet.
Nun vermehren sich die Beschwerden seit einigen Wochen und deshalb möchten wir Ihnen allen kurz zusammengefasst und leicht verständlich erklären, worin die Schwierigkeit liegt, solche Ermittlungen zu führen.
Als Erstes muss erkannt werden, dass man sich in einem Bereich der Wirtschaftskriminalität bewegt, der vielerorts noch vollkommen neu ist: organisiert und strukturiert, mit eindeutigen Aufgabenstellungen und Zuordnungen. Versteckt unter den Mänteln von Unternehmen, die im Ausland sitzen und beschützt durch hoch engagierte Mitarbeiter, die schweres Geld dafür bekommen, um Spuren zu verwischen, Daten zu manipulieren und Zusammenhänge zu verschleiern. Und das alles in einem hochtechnisierten Bereich, wo die Spezialisten dafür rar und tatsächlich nur in der Privatwirtschaft zu finden sind.
Die Täter besitzen dazu massig Geld, das schnell und ohne vorherigen Genehmigungsablauf eingesetzt werden kann. Dazu kommen noch sehr gute Spezialisten, die für genau dieses Geld angeheuert sind und entsprechend ihren Fähigkeiten rasch und ohne Rücksicht auf etwaige Dienstvorschriften und Gesetze handeln.
Jeder der Täter an der Spitze des Kartells verfügt über ein hervorragendes Netzwerk an Kontakten. Sowohl in die Wirtschaft, als auch in der Politik, zu den Medien und teilweise auch zu den einzelnen Gerichten.
Diese Kontakte wussten bis vor kurzem oftmals noch gar nicht, mit wem man sich da eingelassen hatte und für wen man da eine Lanze gebrochen, oder fürgesprochen hatte.
Und was man nicht vergessen darf: viele dieser Kontakte beziehen aus der Geschäftsbeziehung zu den Tätern ein nicht unwesentliches Einkommen.
Nun haben wir auf der anderen Seite die Exekutivorgane, die allesamt weder das Finanzkapital zur Verfügung haben, um sich beispielsweise der besten Spezialisten auf dem Bereich IT zu bedienen – abgesehen davon, dass die Gesetzeslage eine freie Wahl dabei oftmals gar nicht zulässt – oder so mal kurz eine Reise ins ferne Ausland zu machen, um dort vor Ort eine Nachschau zu halten, noch haben die Behörden die Möglichkeit bestehende Gesetze, Vorschriften, oder Dienstanweisungen zu umgehen, oder gar zu brechen.
Abgesehen davon ist es für die Gesetzesvertreter gar nicht möglich – auch wenn sie es wissen, wo sie suchen müssten – auf ausländischem Territorium zum Beispiel eine Einvernahme, oder gar eine Hausdurchsuchung zu machen. Dazu muss die Behörde vor Ort herangezogen werden. Was wieder bedeutet, dass auf dem offiziellen Dienstweg über Wochen hinweg Anfragen und Rechtshilfeersuchen gestellt werden müssen.
In sehr vielen Fällen scheitert die Zusammenarbeit dann daran, dass die angefragte Behörde im Ausland oft aus Personalmangel nicht in der Lage ist, dem Ersuchen umgehend nachzukommen.
Und natürlich darf man eine ganz brutale Wahrheit nicht vergessen:
Während auf Seiten der Täter die hochbezahltesten Anwälte, die schlauesten Techniker und Buchhalter tätig sind, die ohne Reisehindernisse international tätig sind, haben wir auf der anderen Seite Menschen, die zwar engagiert sind, aber in der Ausbildung oft hinterher hinken.
Was kein Wunder ist, denn ein Polizist ist für mehr ausgebildet, als nur einem Betrüger hinterherzujagen, oder Kontobewegungen zu interpretieren.
Im Anlassfall, also wenn so ein Fall wie dieser jetzt aktenkundig wird, müssen sich die Polizisten und Staatsanwälte und Richter erst mit der Materie bekannt machen und dazulernen.
Es ist für die ermittelnden Behörden schlicht nicht möglich, den nächstbesten Spezialisten anzurufen und eben mal für eine Expertise zu ordern. Das muss alles in „Heimarbeit“ selbst erledigt und aufgearbeitet werden – und das benötigt Zeit.
Natürlich ist das unbefriedigend und ärgerlich. Natürlich wünscht man sich in solchen Situationen, dass die Exekutive mehr Rechte und Möglichkeiten hätte, aber: die Gesetzeslage ist eben so.
Die Täter sind da in sehr vielen Belangen naturgemäß überlegen ausgestattet, haben mehr Geld zur Verfügung, müssen nicht darum Ansuchen, wenn Sie eben mal mit einem „Kollegen“ aus dem Ausland sprechen wollen und die Täter müssen auch nichts nachprüfen und beweisen können. Denen genügt ein Hinweis, ein Verdacht, eine Idee, um zu handeln.
Die Exekutive hingegen hat es da sehr schwer: Regulativen, Einschränkungen, Vorschriften und vor allem:
Die Exekutivorgane müssen für jeden Vorwurf, der später vor Gericht auch stand halten soll, den Beweis erbringen.
Und genau hier haben die Behörden ein massives Hindernis zu überwinden:
Sie sind auf die Mitarbeit der Geschädigten angewiesen. Ohne Geschädigte gibt es keine Strafverfolgung – ohne die Aussage und Anzeige von Geschädigten gibt es keine Möglichkeit, die Täter aufzuhalten.
Und wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Geschädigte dazu zu bewegen, ihren Fall der nächsten Wache anzuzeigen.
Viele scheuen den Weg zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Aus Bequemlichkeit, oder einfach nur aus Angst vor dem Unbekanntem. Da nehmen die Menschen lieber in Kauf, noch mehr Geld zu verlieren und die Täter noch länger mit Finanzen zu versorgen.
Es genügt nicht, sich darüber aufzuregen und zu schimpfen, wie schlecht die Täter sind, oder dass nun endlich etwas gemacht gehört.
Tatsächlich ist es sehr oft so, dass diejenigen, die am lautesten Schimpfen sich nicht getrauen zur Polizei zu gehen und die Tat anzuzeigen.
Deshalb rufen wir immer wieder auf, uns Fragen, Beschwerden, oder auch Angaben zu Straftaten zu senden. Wir helfen den Geschädigten dann auch dabei, die Angst vor der Polizei abzulegen, gehen mit ihnen gemeinsam an der Hand zur nächsten Wache, helfen auch dabei, wenn sie einen Anwalt dabei haben möchten und erklären genau, was nun passiert.
Wenn Sie alle also tatsächlich möchten, dass die Täter verfolgt und bestraft werden, ist es Ihre Pflicht, sich mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die an Ihnen vollzogene Tat zur Anzeige zu bringen.
Wichtig für Sie ist dabei folgendes:
Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.
Wichtig ist auch: als Anzeiger muss man nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde. Dies obliegt dann der Strafverfolgungsbehörde.
Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach aus Lust und Laune heraus eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen "falscher Verdächtigung" bzw. "Verleumdung".
In diesem Falle bedeutet das: machen Sie keine Strafanzeige, wenn sie wissen, oder wissen hätten müssen, dass das Geld von Ihrem Konto zu recht abgebucht wurde. Also eine Strafanzeige gegen den Stromanbieter, weil er Geld per Lastschriftverfahren einzieht ist unsinnig. Eine Strafanzeige gegen die Täter, die ohne Ihres Wissens über dubiose Fremdfirmen Ihr Konto plündern ist dagegen sehr richtig und wichtig.
Bedenken Sie folgendes:
Wenn man auf eine Anzeige verzichtet, erfährt die Justiz nichts von der Straftat und kann beim besten Willen niemanden verfolgen. Würden mehr Personen, die z.B. eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto erhalten haben, Anzeige erstatten, dann könnten sich die Firmen, die dies tun, nicht mehr mit einem Versehen herausreden. Zudem würde der Gesetzgeber schneller reagieren, wenn die Kosten der Strafverfolgung wegen der Zunahme von Strafanzeigen höher werden. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen wäre da z.B. auch eine erhöhte Verantwortlichkeit der Banken, die eine Abbuchung aufgrund eines Auftrags dieser Firmen tätigen, ohne dass sie sich von der Rechtmäßigkeit vergewissern, angezeigt. Hier würde eine Änderung der AGB, dass für Lastschriften die schriftliche Lastschriftgenehmigung des Kontoinhabers eingereicht werden muss, Sinn machen. Dies ist auch der Grund, warum einige Betroffene in ihren Anzeigen die kontoführende Bank mit benennen, wenn es um ungerechtfertigte Abbuchungen geht. In der Begründung der Anzeige erklären sie dann, dass die Bank es vermutlich an der nötigen Sorgfaltspflicht hat mangeln lassen. Anders könne man sich diese ungerechtfertigte Abbuchung nicht erklären.
Also, es wird ermittelt. In Deutschland, wie auch in Österreich. Aber es dauert seine Zeit, die wir den Ermittlern auch einräumen müssen.
Alleine die Recherchen, die zu den Grundlagen dieses Blogs beigetragen haben (und es ist erst ein Bruchteil davon veröffentlicht, was tatsächlich vorhanden ist, auf Rücksicht auf die Ermittlungsbehörden) haben nahezu zwei Jahre in Anspruch genommen.
Und wir haben kein Dienstvorschriften, oder Amtswege, die eingehalten werden müssen.
Die Täterwerden nicht ungestraft bleiben.
Sie, als Geschädigte, oder sogar als Insider/in, die/der aussteigen möchte, haben es in der Hand, die Dinge zu beschleunigen.
Melden Sie sich zahlreich und ohne Furcht vor Repressalien.
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Montag, 9. August 2010
Samstag, 7. August 2010
Rückgewinnungshilfe für Opfer der Gewinnspielmafia
Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die Firma DTM Service GmbH, wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, hat die StA Berlin auch die Guthaben der Geschäftskonten beschlagnahmt. Außerdem wurde ein dinglicher Arrest auf das Gesellschaftsvermögen angeordnet. Opfern der in der Benachrichtigung genennten Gewinnspieldienste wird die Möglichkeit gegeben, Ansprüche gegen die DTM Service GmbH wegen der unerlaubten Abbuchungen geltend zu machen.
Da wird auch die Pay4 und der Bankenverein Werther ganz schön ins Trudeln kommen:
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
"67 Js 548/09
In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 548/09 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Juni 2010 – Aktenzeichen 352 Gs 1852/10 – der dingliche Arrest in Höhe von 2.106.792,– € in das Gesellschaftsvermögen der DTM Service GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, angeordnet worden.
Durch die DTM Service GmbH wurden im Namen unter anderem der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 39,– € und 59,– € für die Anmeldung bei Gratis-Online-Gewinnspielen abgebucht:
In Vollziehung des Arrests konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:
Das Guthaben zu Ziffer 3. ist in Höhe von 20.221,61 € bereits mit einem Pfandrecht der Berliner Volksbank belastet.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzter in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.
Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.
Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.
Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf."
Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger am 05.08.2010
Auch in der Zentrale Wien gehen die Emotionen im Moment hoch und die Damen und Herren Entscheidungsträger rund um die LUCK24 versuchen mit allen denkbar unmöglichen Ausreden, sich herauszuwinden.
Dabei wäre es so einfach: tätige Reue würde die Sache für Sie sehr erleichtern. Denken Sie darüber nach und mit den Worten eines 91-jährigen Opfers: Bessern und schämen Sie sich!
Nächster Beitrag:
Erklärungen zur Ermittlungsarbeit.
Da wird auch die Pay4 und der Bankenverein Werther ganz schön ins Trudeln kommen:
Staatsanwaltschaft Berlin
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e
Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 StPO)
"67 Js 548/09In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 548/09 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Juni 2010 – Aktenzeichen 352 Gs 1852/10 – der dingliche Arrest in Höhe von 2.106.792,– € in das Gesellschaftsvermögen der DTM Service GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, angeordnet worden.
Durch die DTM Service GmbH wurden im Namen unter anderem der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 39,– € und 59,– € für die Anmeldung bei Gratis-Online-Gewinnspielen abgebucht:
Aktion Deutsche Gewinner, Aktiv Marketing-Gewinnquelle, Angel Chance, Angel Win, Bon Chance, Bonusrunde 100, Clever Win, Club Akua, Club EGS, Daisy Winner, Der-Gewinnspiel-Club 24, Deutsche Gewinn Agentur, Deutsche Gewinnbank, Deutsche Gewinnzentrale, Deutscher WerbeClub, Deutsches Gewinnspiel, Deutsche Super Millionen, Deutschland sucht den Supermillionär, Deutschland sucht Millionär, Die Deutsche Gewinneragentur, Die Gewinnquelle, Die Gewinnspieleintragung, Eurowin Group, Euro Win 88, DGZ-24, DSC-24, Garantie500, Garantiert Gewinn, GDS-24, Gewinn Express 24, Gewinnspieleintrag 24, Gewinn Super Chance, Hol Dir den Preis!, IBA Win, Jackpot Deutschland, Lucky-Play, Maxi Win Plus, Millionenparadies, Playwin 2008, Premiumtipp 100, Revanche Tipp 24, SpielTotal 2009, Super Spiel 21, Turbo Win 24, Volksgewinnspiel, Win 2010, WinMaxx24, Winn Club, Winners Club, Winn Express Gold, Win Star Germany, Win Time.
In den an die vermeintlichen Kunden unter den vorgenannten Firmen versandten Schreiben erschienen regelmäßig die Postfach-Anschriften Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin, bzw. Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin. In Vollziehung des Arrests konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:
- Guthaben von 527,29 auf dem Girokonto Nummer 44199 bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland,
- Guthaben von 65.555,87 € auf dem Girokonto Nummer 7277400043 bei der Berliner Volksbank,
- Guthaben von 22.465,50 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400035 bei der Berliner Volksbank,
- Guthaben von 477.843,20 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400027 bei der Berliner Volksbank.
Das Guthaben zu Ziffer 3. ist in Höhe von 20.221,61 € bereits mit einem Pfandrecht der Berliner Volksbank belastet.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzter in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.
Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.
Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.
Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf."
Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger am 05.08.2010
Auch in der Zentrale Wien gehen die Emotionen im Moment hoch und die Damen und Herren Entscheidungsträger rund um die LUCK24 versuchen mit allen denkbar unmöglichen Ausreden, sich herauszuwinden.
Dabei wäre es so einfach: tätige Reue würde die Sache für Sie sehr erleichtern. Denken Sie darüber nach und mit den Worten eines 91-jährigen Opfers: Bessern und schämen Sie sich!
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Erklärungen zur Ermittlungsarbeit.
Mittwoch, 21. Juli 2010
Justizministerin Bandion Ortner verspricht nachhaltige Änderungen - Infrastrukturministerin Bures ebenfalls
Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist getan:
Die österreichische Justizministerin Bandion Ortner hat nun in einem Interview für die kritische Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 des ORF bekannt gegeben, dass die Fristen bei Rücktrittsmöglichkeiten betreffend telefonisch abgeschlossener "Verträge" fallen soll.
Hier das Video dazu:
Die Infrastrukturministerin Doris Bures wieder verspricht, das das Unterdrücken von Rufnummern, oder das Anrufen unter falscher Nummer verboten wird. Na, das wird wohl ein Wunschtraum bleiben .....
Ausserdem verspricht sie eine Gesetzesänderung, die bereits existiert: Auch schon bisher ist nämlich eine schriftliche Einverständniserklärung und Zustimmung zu Werbe-, oder Verkaufsanrufen notwendig. Frau Bures ist da nicht auf dem letzten Stand: Cold Calls sind verboten - auch jetzt schon.
Der Sprecher der Raiffeisenbank bringt ein Thema ziemlich genau auf den Punkt: die Banken müssen sich genau ansehen, wen sie als Kunden haben. Frage daher an die Raiffeisenbank: warum haben sie die LUCK24 dann als Kunde akzeptiert und sind die kontoführende Bank der LUCK24?
Der Beweis, das Konto wurde bereits 2004 eröffnet:
(ein Klick auf das Bild öffnet es in einem neuen Fenster)
Kontorelevante Daten wurden von uns geschwärzt.
Scheinheilig, nicht wahr? Einerseits das Geld der LUCK24 nehmen, andererseits dafür eintreten, dass man sich seine Kunden genau ansehen muss ......
Die Stimme der AK muss wohl nicht mehr kommentiert werden. Tip an die AK: die Pressesprecher mit besserem Material versorgen und darauf hinweisen, dass es gar nicht gut kommt, wenige Tage zuvor die Schuld an falschen Informationen, die die AK an die Konsumenten wietergibt, dem Konsumenten in die Schuhe zu schieben, weil ja angeblich immer Unterlagen fehlen würden (Welch ein Zynismus: die Opfer bekommen keine Unterlagen, da wird einfach nur abgebucht, welche sollen die denn dann vorlegen, ausser den Kontoauszügen? Etwa ein Geständnis der Einzieher, damit die AK keine Arbeit mehr damit hat?). Und nun als der Gralsbringer auftreten ... na dann
Nachtrag zur Megalon Gruppe:
Der Beitrag und die Informationen zur Megalon Gruppe und zu Bertelsmann (Donauland) wird aus Aktualitätsgründen sehr umfangreich werden und ist für Ende nächster Woche geplant.
Bis dahin ersuchen wir weiterhin, dass sich Opfer des Wiener Karussells bei uns melden. Wir haben unser Team mit erfahrenen und sozial intelligenten Mitarbeitern aufgestockt.
Ihre mail an:
Die österreichische Justizministerin Bandion Ortner hat nun in einem Interview für die kritische Nachrichtensendung Zeit im Bild 2 des ORF bekannt gegeben, dass die Fristen bei Rücktrittsmöglichkeiten betreffend telefonisch abgeschlossener "Verträge" fallen soll.
Hier das Video dazu:
Die Infrastrukturministerin Doris Bures wieder verspricht, das das Unterdrücken von Rufnummern, oder das Anrufen unter falscher Nummer verboten wird. Na, das wird wohl ein Wunschtraum bleiben .....
Ausserdem verspricht sie eine Gesetzesänderung, die bereits existiert: Auch schon bisher ist nämlich eine schriftliche Einverständniserklärung und Zustimmung zu Werbe-, oder Verkaufsanrufen notwendig. Frau Bures ist da nicht auf dem letzten Stand: Cold Calls sind verboten - auch jetzt schon.
Der Sprecher der Raiffeisenbank bringt ein Thema ziemlich genau auf den Punkt: die Banken müssen sich genau ansehen, wen sie als Kunden haben. Frage daher an die Raiffeisenbank: warum haben sie die LUCK24 dann als Kunde akzeptiert und sind die kontoführende Bank der LUCK24?
Der Beweis, das Konto wurde bereits 2004 eröffnet:
(ein Klick auf das Bild öffnet es in einem neuen Fenster)
Kontorelevante Daten wurden von uns geschwärzt.
Scheinheilig, nicht wahr? Einerseits das Geld der LUCK24 nehmen, andererseits dafür eintreten, dass man sich seine Kunden genau ansehen muss ......
Die Stimme der AK muss wohl nicht mehr kommentiert werden. Tip an die AK: die Pressesprecher mit besserem Material versorgen und darauf hinweisen, dass es gar nicht gut kommt, wenige Tage zuvor die Schuld an falschen Informationen, die die AK an die Konsumenten wietergibt, dem Konsumenten in die Schuhe zu schieben, weil ja angeblich immer Unterlagen fehlen würden (Welch ein Zynismus: die Opfer bekommen keine Unterlagen, da wird einfach nur abgebucht, welche sollen die denn dann vorlegen, ausser den Kontoauszügen? Etwa ein Geständnis der Einzieher, damit die AK keine Arbeit mehr damit hat?). Und nun als der Gralsbringer auftreten ... na dann
Nachtrag zur Megalon Gruppe:
Der Beitrag und die Informationen zur Megalon Gruppe und zu Bertelsmann (Donauland) wird aus Aktualitätsgründen sehr umfangreich werden und ist für Ende nächster Woche geplant.
Bis dahin ersuchen wir weiterhin, dass sich Opfer des Wiener Karussells bei uns melden. Wir haben unser Team mit erfahrenen und sozial intelligenten Mitarbeitern aufgestockt.
Ihre mail an:
Sonntag, 23. Mai 2010
Der nächste Schritt ist getan, weitere folgen
Mit Hilfe des österreichischen Rundfunks (ORF), allen voran der sehr mutigen Redakteurin Christine Grabner ist es endlich gelungen, einen Teil des Kernes des Betrugskartells aufzudecken.
Der Beitrag in zwei Teilen (Danke an Fred für das Hochladen!):
Teil 1:
und Teil 2:
Das wirklich Gute aber an der Zusammenarbeit mit dem ORF ist die Tatsache, dass die Fam. Weixler ihr Geld zurückbekommen hat.
Auch wenn kurz nach der Sendung wieder im Auftrag der LUCK24 Geld vom Konto der Weixlers eingezogen wurde.
Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich offenbar in großer Aufruhr, da die derzeit aktuellsten Anfragen über Google wie folgt lauten: "Stephan Kleinander Verhaftung", "Luck 24 Betrug", "Robert Marek Betrug", etc..
Wie bereits in einem der letzten Posts geschrieben, müssen wir dennoch in der Berichterstattung zurückhaltend agieren, da wir den Ermittlungen der Behörden nicht vorgreifen wollen, oder dürfen.
An die Opfer ist folgendes gerichtet:
Wenn Sie durch eine Gewinnspielfirma, oder ein sogenanntes Paymentunternehmen betrogen oder bestohlen worden sind, schreiben Sie uns. Teilen Sie uns in Ihrem Schreiben bitte den Namen des Gewinnspieles, oder des einziehenden Unternehmens und Ihren Namen, sowie eine Kontaktadresse, bzw. eine Kontakttelefonnumer mit, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Wir begleiten Sie auf dem Weg durch die Behörden und helfen Ihnen, wieder zu Ihrem Geld zu kommen.
Das gilt für alle Opfer aus Österreich UND Deutschland.
Wir besitzen in beiden Ländern hervorragende Kontakte zu den Behörden.
Jedes einzelne Schreiben hilft dabei, den Verbrechern das Handwerk zu legen !
Ihr Schreiben an: betrugskartell@gmail.com
Fortsetzung folgt ..
Der Beitrag in zwei Teilen (Danke an Fred für das Hochladen!):
Teil 1:
und Teil 2:
Das wirklich Gute aber an der Zusammenarbeit mit dem ORF ist die Tatsache, dass die Fam. Weixler ihr Geld zurückbekommen hat.
Auch wenn kurz nach der Sendung wieder im Auftrag der LUCK24 Geld vom Konto der Weixlers eingezogen wurde.
Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich offenbar in großer Aufruhr, da die derzeit aktuellsten Anfragen über Google wie folgt lauten: "Stephan Kleinander Verhaftung", "Luck 24 Betrug", "Robert Marek Betrug", etc..
Wie bereits in einem der letzten Posts geschrieben, müssen wir dennoch in der Berichterstattung zurückhaltend agieren, da wir den Ermittlungen der Behörden nicht vorgreifen wollen, oder dürfen.
An die Opfer ist folgendes gerichtet:
Wenn Sie durch eine Gewinnspielfirma, oder ein sogenanntes Paymentunternehmen betrogen oder bestohlen worden sind, schreiben Sie uns. Teilen Sie uns in Ihrem Schreiben bitte den Namen des Gewinnspieles, oder des einziehenden Unternehmens und Ihren Namen, sowie eine Kontaktadresse, bzw. eine Kontakttelefonnumer mit, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Wir begleiten Sie auf dem Weg durch die Behörden und helfen Ihnen, wieder zu Ihrem Geld zu kommen.
Das gilt für alle Opfer aus Österreich UND Deutschland.
Wir besitzen in beiden Ländern hervorragende Kontakte zu den Behörden.
Jedes einzelne Schreiben hilft dabei, den Verbrechern das Handwerk zu legen !
Ihr Schreiben an: betrugskartell@gmail.com
Fortsetzung folgt ..
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