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Montag, 13. Februar 2012

Marek und Kleinander haben Blogautor geklagt ... und verloren!

Seit dem Jahre 2010 haben die Antragsteller Robert Marek und Mag. Stephan Kleinander versucht, einen unserer Blogautoren vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Verletzung des Medienrechts - insbesondere der Unschuldsvermutung - zu belangen.

Die Vorwürfe gegen den Autor (Auszugsweise aus dem zugrundeliegenden Antrag vom 29.07.2010):

".... Beginn des Zitats
4. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist eine zentrale Bedingung jeder rechtsstaatlichen Ordnung und verfassungsrechtlich in Art 6 Abs 2 EMRK verankert. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die Unschuldsvermutung einen die gesamt österreichische Rechtsordnung beherrschenden Grundsatz darstellt (MR 1986/6, 14).

Die Antragsteller werden durch die im Blog des Antragsgegners betrugskartell.blogspot.com aufgestellten Behauptungen, insbesondere

  • Wir sind den Gaunern auf der Spur
  • Hauptakteure
  • Kopf der Bande
  • die nächsten Gaunereien werden bis ins Detail geplant
  • Die Gruppe rund um Robert Marek befindet sich in großem Aufruhr
  • Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse
  • Packt schon mal die Zahnbürste ein, liebe Abzocker
  • Lügengebilde der Luck 24
deutlich als Täter der Ihnen vorgeworfenen gerichtlich strafbaren Handlungen angeprangert. Ohne jeden Zweifel ergibt sich bei einer vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Eintragungen, dass die Antragsteller als schuldig und überführt hingestellt werden.


Die Antragsteller sind auch, schon in Anbetracht ihrer mehrfachen namentlichen Nennung, aber auch der Veröffentlichung Ihres Bildnisses sowie des Unternehmens LUCK24 sogar für einen größeren Personenkreis identifizierbar.

Ende des Zitats ....."

Wir haben an dieser Stelle nur deshalb auf eine komplette Veröffentlichung verzichtet, weil der meiste Inhalt ohnehin auf diesem Blog nachzulesen ist.
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Kurz gesagt: die Antragsteller waren der Meinung, unser Mitautor hätte hier eine Vorverurteilung begangen.

Bereits das Erstgericht (Landesgericht für Strafsachen Wien), hat dazu am 25.08.2011 in seinem schriftlichen Urteil zur Zahl 93 Hv 72/10d nicht nur unseren Mitautor freigesprochen, sondern auch eine beachtenswerte und für uns Journalisten richtungsweisende Begründung dafür gefunden.

Auch hier zitieren wir nur auszugsweise (das Original kann gerne bei uns angefordert werden):

"...... Beginn Zitat Urteil des LG für Strafsachen Wien vom 25.08.2011


Rechtliche Erwägungen in diesem Verfahren:

Im konkreten Verfahren hat der inkriminierte Internetblog - wie auch festgestellt – die Funktion der Warnung von (mutmaßlichen) zukünftigen Opfern der Antragsteller. Gleichzeitig will er die (mutmaßlichen) Opfer
zusammenbringen, organisieren und Hilfe anbieten. Auch zeigt er Verfehlungen der ermittelnden Behörden im
Strafverfahren gegen die Antragsteller auf.


Eine Zusammenführung/zweckmäßige Organisation von (mutmaßlichen) Opfern der Antragsteller im Internet ist aber nur möglich, wenn konkrete Fakten zum (mutmaßlich) strafbaren Verhalten veröffentlicht werden. Daher können sich (mutmaßliche) Opfer der Antragsteller im Internet nur dann finden und somit organisieren, wenn der Name der Antragsteller und der zugehörige Firmenname veröffentlicht wird. Eine diesbezügliche Anonymisierung würde verhindern, dass sich (mutmaßliche) Opfer erkennen, Erfahrungen austauschen können oder auch sich gegenseitig bei Behördenwegen helfen bzw. Schadenersatz fordern. Außerdem
kann dadurch erreicht werden, dass allenfalls zukünftige Opfer gewarnt und auf konkrete "Verkaufsstrategien“ hingewiesen werden.


Um (mutmaßliche) Opfer im Internet organisieren zu können, muss man aber den (mutmaßlichen) Täter einer
Straftat bezichtigen. Denn nur dann ist eine Mobilisierung der Opfer, aber auch eine Kritik an die Behörden möglich.

Würde man verpflichtet sein, immer nur in Konjunktiven o.Ä. zu schreiben, wie zum Beispiel: „könnte sich so
zugetragen haben“, „soll das gemacht haben“, „ist verdächtig“, etc. würde jeder Appell an andere
(mutmaßliche) Opfer oder Behörden sofort im Keim erstickt werden und somit die Meinungsfreiheit der Opfer in wesentlichen Belangen massiv eingeschränkt werden. Daher ist Opferzusammenschlüssen bzw -organisation (und dabei handelt es sich bei diesem Internetblog) eine andere Form der Kommunikation zuzugestehen, als etwa Zeitungen etc., deren Zielsetzung auch eine andere ist. Ein konsequenter
Opferschutz (wie auch vom Gesetzgeber immer deutlicher umgesetzt) befindet sich somit immer am Rande der geltend gemachten Anspruchsgrundlagen nach dem MedienG, da er sonst praktisch nicht umsetzbar ist. Nur eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der (mutmaßlichen) Opfern und den der (mutmaßlichen) Täter kann hier zum richtigen Ergebnis führen.

Es darf auch – im Konkreten - nicht übersehen werden, dass die zuständigen, österreichischen Behörden bereits gegen die Antragsteller Zwangsmaßnahmen setzten, sodass hier nicht mehr von einem „Anfangsverdacht“ zu sprechen ist. Auch die Tatsache, dass bereits ein Staatsanwalt der
„Organisierten Kriminalität“ gegen die Antragsteller ermittelt, zeugt von einem sehr konkreten Tatverdacht
gegen die Antragsteller und vielen (mutmaßlichen) Opfern und anderen Beteiligten.


Schlussendlich ist daher die hinsichtlich § 7a Absatz 1 MedienG bereits erfolgte Judikatur auch auf § 7b Absatz 1 MedienG umzulegen, da sonst jeder konsequente Opferschutz, welcher durch Opfer oder andere Beteiligte verfolgt wird, zunichte gemacht wird; genauso wie ein eindringlicher Appell an die Behörden.

Unter diesen Aspekten und unter Bezugnahme auf die oben zitierten Kommentare entfällt ein Anspruch der
Antragsteller hinsichtlich § 7a Absatz 1, 7b Absatz 1 MedienG, da im konkreten Verfahren die Interessenabwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, also insbesondere (mutmaßlichen) – zukünftigen – Opfern höher wiegt als die der Antragsteller.
................. Zitat Ende"
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Die Antragsteller haben daraufhin Nichtigkeit und Berufung eingelegt - um das Urteil am Oberlandesgericht Wien doch noch zu kippen.

Das OLG Wien hat nun in der heutigen Verhandlung jedoch das Urteil - den Freispruch - und die Begründung dazu des Erstgerichts bestätigt.

Dies ist auch ein beachtliches Urteil für den Journalismus und die Berichterstattung im Zusammenhang mit den von uns verfolgten (mutmaßlichen) Tätern.

Wir dürfen hier mit einem Zitat von einem unserer Mitstreiter zum Urteilsspruch enden:

"Es gibt Gerechtigkeit!"

Und in Bezugnahme auf den zugrundeliegenden Antrag (insbesondere auf den Hinweis auf die europäischen Menschenrechte), sei gesagt:

Mit ein Grund für unsere Tätigkeit ist auch der Artikel 17 Ziffer 2 der UNO Resolution 217A (III) vom 10.12.1948 (die allgemeine Erklärung der Menschenrechte), der einer unserer Leitsätze ist:

"Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."


gepostet von GA am 13.02.2012

Rückfragen unter: betrugskartell@gmail.com

Montag, 9. August 2010

Täter versus Exekutive

Liebe Blogleser, Interessierte und Geschädigte der Nutzlosbranche,

immer wieder erhalten wir massive Beschwerden darüber, dass offenbar nicht, oder nur sehr schleppend ermittelt wird.
Diese Vorwürfe betreffen sowohl die Vorgänge in Deutschland, als auch in Österreich.

Wir antworten in diesen Fällen mit dem Verweis an die jeweilige Ermittlungsbehörde und dem Hinweis auf laufende Ermittlungen, geben die Aktenzahl dazu bekannt und versuchen darzustellen, wie sich so eine Ermittlungsarbeit gestaltet.

Nun vermehren sich die Beschwerden seit einigen Wochen und deshalb möchten wir Ihnen allen kurz zusammengefasst und leicht verständlich erklären, worin die Schwierigkeit liegt, solche Ermittlungen zu führen.

Als Erstes muss erkannt werden, dass man sich in einem Bereich der Wirtschaftskriminalität bewegt, der vielerorts noch vollkommen neu ist: organisiert und strukturiert, mit eindeutigen Aufgabenstellungen und Zuordnungen. Versteckt unter den Mänteln von Unternehmen, die im Ausland sitzen und beschützt durch hoch engagierte Mitarbeiter, die schweres Geld dafür bekommen, um Spuren zu verwischen, Daten zu manipulieren und Zusammenhänge zu verschleiern. Und das alles in einem hochtechnisierten Bereich, wo die Spezialisten dafür rar und tatsächlich nur in der Privatwirtschaft zu finden sind.

Die Täter besitzen dazu massig Geld, das schnell und ohne vorherigen Genehmigungsablauf eingesetzt werden kann. Dazu kommen noch sehr gute Spezialisten, die für genau dieses Geld angeheuert sind und entsprechend ihren Fähigkeiten rasch und ohne Rücksicht auf etwaige Dienstvorschriften und Gesetze handeln.

Jeder der Täter an der Spitze des Kartells verfügt über ein hervorragendes Netzwerk an Kontakten. Sowohl in die Wirtschaft, als auch in der Politik, zu den Medien und teilweise auch zu den einzelnen Gerichten.

Diese Kontakte wussten bis vor kurzem oftmals noch gar nicht, mit wem man sich da eingelassen hatte und für wen man da eine Lanze gebrochen, oder fürgesprochen hatte.
Und was man nicht vergessen darf: viele dieser Kontakte beziehen aus der Geschäftsbeziehung zu den Tätern ein nicht unwesentliches Einkommen.

Nun haben wir auf der anderen Seite die Exekutivorgane, die allesamt weder das Finanzkapital zur Verfügung haben, um sich beispielsweise der besten Spezialisten auf dem Bereich IT zu bedienen – abgesehen davon, dass die Gesetzeslage eine freie Wahl dabei oftmals gar nicht zulässt – oder so mal kurz eine Reise ins ferne Ausland zu machen, um dort vor Ort eine Nachschau zu halten, noch haben die Behörden die Möglichkeit bestehende Gesetze, Vorschriften, oder Dienstanweisungen zu umgehen, oder gar zu brechen.
Abgesehen davon ist es für die Gesetzesvertreter gar nicht möglich – auch wenn sie es wissen, wo sie suchen müssten – auf ausländischem Territorium zum Beispiel eine Einvernahme, oder gar eine Hausdurchsuchung zu machen. Dazu muss die Behörde vor Ort herangezogen werden. Was wieder bedeutet, dass auf dem offiziellen Dienstweg über Wochen hinweg Anfragen und Rechtshilfeersuchen gestellt werden müssen.

In sehr vielen Fällen scheitert die Zusammenarbeit dann daran, dass die angefragte Behörde im Ausland oft aus Personalmangel nicht in der Lage ist, dem Ersuchen umgehend nachzukommen.

Und natürlich darf man eine ganz brutale Wahrheit nicht vergessen:

Während auf Seiten der Täter die hochbezahltesten Anwälte, die schlauesten Techniker und Buchhalter tätig sind, die ohne Reisehindernisse international tätig sind, haben wir auf der anderen Seite Menschen, die zwar engagiert sind, aber in der Ausbildung oft hinterher hinken.
Was kein Wunder ist, denn ein Polizist ist für mehr ausgebildet, als nur einem Betrüger hinterherzujagen, oder Kontobewegungen zu interpretieren.
Im Anlassfall, also wenn so ein Fall wie dieser jetzt aktenkundig wird, müssen sich die Polizisten und Staatsanwälte und Richter erst mit der Materie bekannt machen und dazulernen.

Es ist für die ermittelnden Behörden schlicht nicht möglich, den nächstbesten Spezialisten anzurufen und eben mal für eine Expertise zu ordern. Das muss alles in „Heimarbeit“ selbst erledigt und aufgearbeitet werden – und das benötigt Zeit.

Natürlich ist das unbefriedigend und ärgerlich. Natürlich wünscht man sich in solchen Situationen, dass die Exekutive mehr Rechte und Möglichkeiten hätte, aber: die Gesetzeslage ist eben so.

Die Täter sind da in sehr vielen Belangen naturgemäß überlegen ausgestattet, haben mehr Geld zur Verfügung, müssen nicht darum Ansuchen, wenn Sie eben mal mit einem „Kollegen“ aus dem Ausland sprechen wollen und die Täter müssen auch nichts nachprüfen und beweisen können. Denen genügt ein Hinweis, ein Verdacht, eine Idee, um zu handeln.

Die Exekutive hingegen hat es da sehr schwer: Regulativen, Einschränkungen, Vorschriften und vor allem:

Die Exekutivorgane müssen für jeden Vorwurf, der später vor Gericht auch stand halten soll, den Beweis erbringen.

Und genau hier haben die Behörden ein massives Hindernis zu überwinden:

Sie sind auf die Mitarbeit der Geschädigten angewiesen. Ohne Geschädigte gibt es keine Strafverfolgung – ohne die Aussage und Anzeige von Geschädigten gibt es keine Möglichkeit, die Täter aufzuhalten.

Und wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Geschädigte dazu zu bewegen, ihren Fall der nächsten Wache anzuzeigen.

Viele scheuen den Weg zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Aus Bequemlichkeit, oder einfach nur aus Angst vor dem Unbekanntem. Da nehmen die Menschen lieber in Kauf, noch mehr Geld zu verlieren und die Täter noch länger mit Finanzen zu versorgen.

Es genügt nicht, sich darüber aufzuregen und zu schimpfen, wie schlecht die Täter sind, oder dass nun endlich etwas gemacht gehört.
Tatsächlich ist es sehr oft so, dass diejenigen, die am lautesten Schimpfen sich nicht getrauen zur Polizei zu gehen und die Tat anzuzeigen.

Deshalb rufen wir immer wieder auf, uns Fragen, Beschwerden, oder auch Angaben zu Straftaten zu senden. Wir helfen den Geschädigten dann auch dabei, die Angst vor der Polizei abzulegen, gehen mit ihnen gemeinsam an der Hand zur nächsten Wache, helfen auch dabei, wenn sie einen Anwalt dabei haben möchten und erklären genau, was nun passiert.

Wenn Sie alle also tatsächlich möchten, dass die Täter verfolgt und bestraft werden, ist es Ihre Pflicht, sich mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die an Ihnen vollzogene Tat zur Anzeige zu bringen.

Wichtig für Sie ist dabei folgendes:
Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.

Wichtig ist auch: als Anzeiger muss man nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde
. Dies obliegt dann der Strafverfolgungsbehörde.

Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach aus Lust und Laune heraus eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen "falscher Verdächtigung" bzw. "Verleumdung".
In diesem Falle bedeutet das: machen Sie keine Strafanzeige, wenn sie wissen, oder wissen hätten müssen, dass das Geld von Ihrem Konto zu recht abgebucht wurde. Also eine Strafanzeige gegen den Stromanbieter, weil er Geld per Lastschriftverfahren einzieht ist unsinnig. Eine Strafanzeige gegen die Täter, die ohne Ihres Wissens über dubiose Fremdfirmen Ihr Konto plündern ist dagegen sehr richtig und wichtig.

Bedenken Sie folgendes:
Wenn man auf eine Anzeige verzichtet, erfährt die Justiz nichts von der Straftat und kann beim besten Willen niemanden verfolgen. Würden mehr Personen, die z.B. eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto erhalten haben, Anzeige erstatten, dann könnten sich die Firmen, die dies tun, nicht mehr mit einem Versehen herausreden. Zudem würde der Gesetzgeber schneller reagieren, wenn die Kosten der Strafverfolgung wegen der Zunahme von Strafanzeigen höher werden. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen wäre da z.B. auch eine erhöhte Verantwortlichkeit der Banken, die eine Abbuchung aufgrund eines Auftrags dieser Firmen tätigen, ohne dass sie sich von der Rechtmäßigkeit vergewissern, angezeigt. Hier würde eine Änderung der AGB, dass für Lastschriften die schriftliche Lastschriftgenehmigung des Kontoinhabers eingereicht werden muss, Sinn machen. Dies ist auch der Grund, warum einige Betroffene in ihren Anzeigen die kontoführende Bank mit benennen, wenn es um ungerechtfertigte Abbuchungen geht. In der Begründung der Anzeige erklären sie dann, dass die Bank es vermutlich an der nötigen Sorgfaltspflicht hat mangeln lassen. Anders könne man sich diese ungerechtfertigte Abbuchung nicht erklären.

Also, es wird ermittelt. In Deutschland, wie auch in Österreich. Aber es dauert seine Zeit, die wir den Ermittlern auch einräumen müssen.

Alleine die Recherchen, die zu den Grundlagen dieses Blogs beigetragen haben (und es ist erst ein Bruchteil davon veröffentlicht, was tatsächlich vorhanden ist, auf Rücksicht auf die Ermittlungsbehörden) haben nahezu zwei Jahre in Anspruch genommen.
Und wir haben kein Dienstvorschriften, oder Amtswege, die eingehalten werden müssen.

Die Täterwerden nicht ungestraft bleiben.

Sie, als Geschädigte, oder sogar als Insider/in, die/der aussteigen möchte, haben es in der Hand, die Dinge zu beschleunigen.

Melden Sie sich zahlreich und ohne Furcht vor Repressalien.



Mittwoch, 7. Juli 2010

Was gegen die Abzocker wirkt!

In einem sehr guten Beitrag der Akte 20.10 Redaktion (Marc Rosenthal hat wieder einmal tief gegraben) gibt der Verbraucherschutzanwalt Stefan Richter ausgezeichnete Tipps.

Beachten Sie bitte den Hinweis auf das 6 Wochen Märchen, das so gerne von dem Banken benutzt wird!

Diese Regelung gilt in Deutschland UND Österreich!

Das Video:




Viele der Produkte, die zum Beispiel auf der Liste von Frau Cordes stehen, kommen direkt von LUCK24. Die anderen sind Derivate, wo das Adressmaterial von LUCK24 augenscheinlich weitergegeben wurde.

Sind Sie auch ein Opfer geworden?

Schreiben Sie uns dazu unter

Dienstag, 6. Juli 2010

Eine notwendige Richtungskorrektur ! Geschädigte für TV Sendung gesucht!

So sehr wir es auch begrüßen, dass sich in Österreich nun scheinbar alle Parteien für das Thema "Gewinnspielbetrug" interessieren, müssen wir fogendes klarstellen:

Wir haben keinerlei Interesse daran für irgendeine Fraktion Werbung zu machen.

Es ist ganz einfach so: Hilfe wird benötigt - und zwar in sehr großem Ausmaß.

Woher die jetzt kommt ist sekundär - da zählt die Farbe des Parteibuches nicht, wenn dafür die Inhalte stimmen.

Was wir dennoch schon tun, ist Lügen und Unwahrheiten aufzudecken, wenn sie propagiert werden. Weil das zu neuen Unsicherheiten bei den Opfern führen würde, wenn man nicht sofort und mit Nachdruck reagiert. Siehe die angebliche Hotline für Opfer von Gewinnspielabzockereien, die so nicht existiert. Das ist eine glatte Unwahrheit, die noch dazu von höchst offizieller Seite verbeitet wurde.

Wir lassen uns auch nicht vorschreiben, in welche Richtung unsere Ermittlungen gehen, oder wen wir für geeignet halten, Hilfestellung zu geben.

Es ist uns auch schlicht egal, ob daraus politisches Kapital geschlagen wird, oder nicht. Weil es hier NUR um die Opfer und deren Schicksal geht.

Und hier gibt es etwas zu kritisieren und zu hinterfragen.
Seit Gestern überschlagen sich die Presseaussendungen in Österreich. Nahezu jede Fraktion hat nun eine besonders gute Idee und hat schon immer etwas "dagegen" getan.
Hinterfragen darf man das allerdings nicht.
Tatsächlich wurde seitens der Konsumentensprecherin heute eine Verlautbarung ausgesendet, in der von einem besonderen "Rücktrittsrecht" die Rede ist.
Die geforderte Nichtigskeitsregelung bei Telefonverträgen scheint "rechtlich nicht geeignet" und "überschießend" (da hat man schnell ein neues Wort erfunden), weil es der Wirtschaft eine übermäßige Belastung aufbürdet.

Ja, wie zynisch kann man denn noch sein?

Es wird ja bereits jetzt so gehandhabt, dass renomierte Unternehmen zwar am Telefon deren Produkte bewerben, aber dann ein Vertragsformular zur Unterzeichnung zusenden - worin dann auch die eindeutige Zustimmung zu Abbuchungen im Lastschriftverkehr unterzeichnet werden muss.
Das ist keine übermäßige Belastung - das ist bei ehrlichen Firmen STANDARD Frau Konsumentensprecherin!

Tatsächlich bereiten Sie hier die Legalisierung der bisherigen Keilerei vor - zum Wohle der "übermäßig belasteten" Wrtschaft.

Wenn man jetzt einige Zeit zurückblickt - nur ein paar Wochen, dann hat die selbe Konsumentensprecherin vehement gefordert, dass telefonisch abgeschlossene Verträge ohne im Nachhinein schriftlich verifiziert worden zu sein, nichtig sein sollten.

Jawohl! Das wollen wir hören!

Nun aber hat eine 180 Grad Drehung stattgefunden. Warum? Wollen Sie damit im Nachhinein die Betrugsmasche der LUCK24 und aller Trittbrettfahrer legalisieren, damit dem "Freund" ihres Regierungspartners nichts passiert?

Interessanterweise hat diesmal eben jener Regierungspartner scharf reagiert und die Opposition den Braten gerochen.

Hier die links zu den Presseaussendungen, damit man sich selbst ein Bild aus der "Bananenrepublik" machen kann:

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0157/tamandl-justizministerin-verstaerkt-kampf-gegen-telefonkeiler

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0187/jarolim-zu-nichtigkeit-von-unerwuenschten-vertraegen-was-ist-los-mit-unserer-frau-tamandl

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100706_OTS0179/fpoe-strache-zur-verhinderung-von-telefonbetrug-keine-abbuchungen-mehr-ohne-schriftlichen-auftrag

Und das wird auch unser letzter Beitrag zu den politischen Verhältnissen in Österreich sein.

Wir werden das zwar weiter verfolgen, aber wichtig sind die Opfer und da wird es in den nächsten zwei Wochen eine Sendung im ORF dazu geben.

Wir suchen dafür noch Geschädigte, die bereit sind, mit uns gemeinsam den Weg zu den Banken anzutreten und ihr Recht einzufordern.
Das unter Begleitung sehr engagierter Redaktuere.

Bitte melden Sie sich unter

Montag, 5. Juli 2010

Regierung in Österreich bewegt sich nun doch - oder sind das wieder nur Lippenbekenntnisse?

Nachdem wir aufdecken konnten, dass die Aussagen des österreichischen Konsumentenschutzministers Hundstorfer (SPÖ) weit an der Realität vorbeigehen und die angebliche Hotline und Beschwerdestelle im Konsumentenschutzministerium für Opfer von Gewinnspielbetrügereien sich als schlichtweg nicht existent herausgestellt hat, wurde der Druck augenscheinlich derart gross auf die Regierungspartei (SPÖ), dass nun sowohl im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (ORF) im Teletext, als auch über die APA (Austrian Presse Agentur) einige Meldungen dazu veröffentlicht wurden.

Hier der Screenshot der Teletextmeldung vom 05.04.2010 - 20:00 Uhr:


Und hier der Text der Presseaussendung als Zitat:


Jarolim/Peschek: Kampf der Internetabzocke und dem Telefonbetrug

Utl.: SPÖ-Justizsprecher und Wiener SPÖ-Jugendkandidat starten Infokampagne und fordern klare gesetzliche Regelungen =


Wien (OTS/SK) - Für einen "rechtlichen Schutzschirm für
Konsumentinnen und Konsumenten" sprachen sich am Montag
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und SPÖ-Wien Jugendkandidat und
Lehrlingssprecher Christoph Peschek bei einer gemeinsamen
Pressekonferenz zum Thema "Schluss mit der Internet-Abzocke und Kampf
dem Telefonbetrug" aus. "Dieser Art und Weise Geschäfte zu machen
muss die Basis entzogen werden", fordert Jarolim die bisher untätige
ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner auf für "klare gesetzliche
Regelungen" zu sorgen. Auch von der zuständigen Staatssekretärin
Marek sei zu diesem Thema, das vor allem auch Jugendliche betrifft,
noch nichts zu hören gewesen. Peschek dazu: "Wir stehen klar auf der
Seite der Betroffenen und werden die zuständige Ministerin aus ihrem
Sommerschlaf wachrütteln." ****
Für den SPÖ-Justizsprecher steht fest, dass es gesetzliche Regelungen
braucht, die dem derzeitigen EU-Standard entsprechen. "Über den von
der Justizministerin versandten Gesetzesentwurf schütteln Experten
nur den Kopf", so Jarolim. Seine zentralen Forderungen: Absolute
Nichtigkeit von Verträgen, welche bei aufdringlichen und vom
Konsumenten nicht gewünschten "Werbeanrufen" ("Cold Calling")
zustande kommen und Schutz vor unterjubelten Online-Verträgen durch
unbegrenztes Rücktrittsrecht nach deutschem Vorbild.
Neben diesen Forderungen nach gesetzlichen Regelungen werden Jarolim
und Peschek eine Bewusstseins- und Informationskampagne unter dem
Titel "Kampf der Internetabzocke und dem Telefonbetrug" starten.
Dabei sollen einerseits Konsumenten vorab über die Gefahren und
Tücken von Telefonbetrug und zwielichtigen Internet-Angeboten
informiert werden, andererseits sollen bereits Betroffene über ihre
Rechte aufgeklärt und mit zuständigen Stellen wie dem
Internet-Ombudsmann und der Arbeiterkammer in Verbindung gebracht
werden. "Real sind diese Angebote Kosten- und Schuldenfallen. Hier
braucht es vor allem Aufklärung und klare gesetzliche Regelungen. Der
derzeitige Zustand ist unerträglich und eine Frechheit", so Peschek. 
Service: Weitere Informationen finden Sie in der Presseunterlage
unter www.spoe.at (Schluss) sa 
Rückfragehinweis:
   SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien, 
   Tel.: 01/53427-275
   http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
Zitat Ende

Wir werten diese Aussagen anhand der Personen, die sie getätigt haben allerdings als zwar inhaltlich sehr löblich, aber weder der Justizsprecher der SPÖ, noch der SPÖ Jugendkandidat und Lehrlingssprecher haben das politische Gewicht, um die Regierung tatsächlich zum Handeln zu bewegen.

Was bleibt ist daher der ungute Beigeschmack einer sehr schnellen und unüberlegten Reaktion und des Versuches, sich halbherzig von den Seilschaften des Walter Amon zu distanzieren, der ja nachweislich von eben jener Partei, die nun in Österreich regiert, so hoch geehrt wurde und deren Bundesparteivorstände zu den Busenfreunden des Walter Amon zählen.

Wir dürfen hier nicht vergessen, dass einer der Wegbegleiter und Freunde des Walter Amon der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs ist (Pensionist ist gleichbedeutend mit Renter), also der Hauptopfergruppe des Wiener Kartells. Und dieser hat sich bis heute nicht distanziert, obwohl es nachweislich (schriftlich dokumentiert und angezeigt) die Kontaktvermittlung von Walter Amon zu diesem Präsidenten zum Zwecke der "Generierung von Kundenpotential", mit dem Hinweis auf deren lange Freundschaft gibt.

Dabei wäre das sehr einfach: eine Presseaussendung mit einer endgültigen Stellungnahme und Sachbeweisen untermauert würde reichen.

Also lassen wir die Kirche im Dorf, und sehen diese angeblichen Willenserklärungen der mittleren Parteihierarchie als das an was es ist: der Rettungsversuch sich und Spitzenpolitiker aus dem Schussfeld zu bringen, ohne jetzt tatsächlich etwas zu bewegen. Denn eines ist uns bei den Nachforschungen zu den Aussagen des Konsumentenschutzministers ebenfalls deutlich geworden: einen Initiativantrag, wie von ihm beschrieben hat es bis heute nicht gegeben.

Aber vielleicht ja dann Morgen.......

Einstweilen tun wir das was wir können: wir helfen den Opfern direkt, ohne Bürokratie. Helfen Sie mit und fragen Sie Ihre Eltern, Großeltern, Nachbarn und Bekannten, ob ihnen ebenfalls ungerechtfertigt Gelder von diesen Tätern abgebucht worden sind und die Banken sich nun sträuben rückzubuchen. Mailen Sie uns Ihre Beschwerden!

Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu:

Sonntag, 4. Juli 2010

Droht in Österreich der Strafanzeige gegen die LUCK24 ähnliches wie in Deutschland?

Bei unseren Recherchen sind wir bereits im Jahre 2009 auf eine Absonderlichkeit gestossen, die bis heute nicht geklärt werden konnte:

Es lag bereits damals eine sehr umfangreiche Strafanzeige gegen den Herrn Magister Stephan Wolfgang Kleinander (Geschäftsführer und Teilinhaber der Luck24 GmbH) und Frau Melek Gültekin (alias Melissa Hardy, Geschäftsführerin der Epagado Payment GmbH) vor. Und zwar wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche.

Diese Anzeige wurde vom LKA Schleswig Hollstein bearbeitet und auch sehr gut ermittelt. So gut, dass es sogar zu einem Beschluss des Amtsgerichtes Kiel kam, der zur Sicherung von Ansprüchen Verletzter die Beschlagnahme aller gegenwärtiger und künftiger Forderungen der Epagado Payment GmbH in voller Höhe anordnete.

Das war vor rund einem Jahr jetzt. Der gesamte Akt, inklusive der Zeugenaussagen und Begründungen des Gerichts, sowie der Stellungnahmen der ermittelnden LKA Beamten und die Anzeige der Dresdner Bank, liegt uns im Original vor.

Wir werden nun Auszüge aus diesem Akt veröffentlichen und im Anschluss daran erklären, warum wir das tun. Sämtliche Objekte sind anklickbar und werden in einem neuen Fenster geöffnet. Wir haben die Dokumente dahingehend abgeändert, dass wir die Unterschriften der exekutiven Beamten entfernt haben. Diese sind für die Tatsache nicht relevant, können aber bei Bedarf bei uns eingesehen werden (Anfrage an: betrugskartell@gmail.com).

der Beschluss des Amtsgerichtes Kiel vom Juni 2009:

Der Beschluss ist eindeutig und aussagekräftig.

Die Gründe hierzu:

und


Hier werden - bereits vor mehr als einem Jahr und durch Erhebungen ermittelt - die Täter genannt, die nun, ein Jahr später, noch immer dieselbe Masche durchziehen.

Wir haben über ein Jahr nachgefragt, Eingaben eingebracht, Anzeige erstattet und unsere Kontakte eingesetzt und wollten wissen, warum in dieser Sache nichts mehr geschieht.

Die Antwort war vorerst einmal nicht glaubhaft, denn uns wurde von Insidern berichtet, dass man damals einen (damals noch) unbekannten Troubleshooter losgesandt hat, der allgemein nur "der Professor" genannt wird. Und drei Tage, nachdem dieser Besuch stattgefunden hatte, konnte, oder wollte sich niemand mehr an diese sehr umfangreiche Strafanzeige erinnern.

Weitere Nachforschungen haben allerdings ergeben, dass es tatsächlich einen sehr gut vernetzten Anwalt gibt, der auf die Beschreibungen passt und der für heikle Angelegenheiten herangezogen wird. Dieser Anwalt hat sehr gute politische Verbindungen und treibt sowohl in München, als auch in Berlin und Duisburg sein Unwesen.

Sehen wir uns die Anzeige etwas genauer an:


und


Jetzt sehen wir auch, dass die Erklärungsversuche und Lügengebilde der LUCK24 dem Fernsehen gegenüber, sie hätten nichts mit der Epagado zu tun und man kenne sich ja gar nicht, bereits seit über einem Jahr als Lüge bekannt sind.

Auch in Österreich, wo diese Strafanzeige ja bekannt gemacht wurde.

Unsere deutschen Kontaktleute bei dem LKA waren schlicht fassungslos, wie es sein kann, dass diese Anzeige (und die ist tatsächlich sehr umfangreich und umfasst mehrere hundert Seiten!) "untergegangen" ist.

Nun wird dort vor Ort gott sei dank reiner Tisch gemacht, aber:

Was ist da in Österreich los?

Wieso wird da ähnlich "lahm" vorgegangen, wie bei der Anzeige im Jahre 2009 gegen Kleinander und Co, wo schon damals der Riegel hätte vorgeschoben werden können und viele Hunderttausende Opfer gar nicht mehr Opfer geworden wären?

Wieso bekennt der zuständige Staatsanwalt in Wien, dass er einige Wochen nach Übergabe der Akten noch immer nicht in die Materie eingelesen ist? Sind den Offiziellen die Menschen so egal?

Ist da wieder "der Professor" am Werk, oder dreht es sich hier um politische Ränkespiele, weil einer der Hauptverdächtigen, der Herr Walter Amon, das goldene Verdienstkreuz der Stadt Wien überreicht bekommen hat und allseits bekannte Persönlichkeiten, wie den Herrn Blecha (Präsident des SPÖ-Pensionistenverbands - was für ein Zufall: die betroffensten Opfer sind Pensionisten!), der bereits vor Jahren als Innenminister zurücktreten und alle Ämter niederlegen musste und wegen Urkundenunterdrückung und Fälschung von Beweismitteln zu einer auf drei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wurde, aber noch immer zu den einlussreichsten Menschen in Österreichs Poltik zählt, zu seinen Freunden zählen darf?

Wird die Strafanzeige gegen die Beteiligten in diesem unglaublich riesigen Betrugsnetzwerk etwa auch eingestellt, oder "vergessen"? Wird etwa ein Sündenbock gesucht, der dann schlussendlich die "Schuld" daran trägt, dass nicht ermittelt wird?

Weil es vielleicht "zu unbequem" ist, zugeben zu müssen, dass man die vielen tausenden Beschwerden und Anzeigen "überhört" hat?

Oder hat der Robert Marek (wo mittlerweile auch das US Department of State und die amerikanische Botschaft in Wien Suchanfragen nach "Robert Marek Betrug" aussendet) doch noch so gute Kontakte, dass er den Ermittlungsverlauf beeinflussen kann?

Hier sind die Medien gefragt! Die öffentliche Wahrnehmung muss sensibilisiert werden! Die Menschen auf der Strasse müssen wissen, dass mit ihren Stimmen vielleicht sogar Schindluder betrieben wird.

Je tiefer wir graben, desto schmutziger werden die Ergebnisse.

Und das sind die Gründe, warum wir diese Anzeige gegen Kleinander und Co veröffentlicht haben.

Damit die Menschen sehen, warum es noch immer zu Abbuchungen und Einzügen kommt, die weder gerechtfertigt, noch legal sind. Aber auch, damit die Opfer und vor allem deren Angehörige, Nachbarn und Bekannte sehen und lesen können, dass es wohl auch menschen gibt, die der Sache auf den Grund gehen. Damit die Hoffnung am Leben bleibt, dass so etwas nicht wieder passieren kann.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu:

Freitag, 2. Juli 2010

Opfer gesucht


Sind Sie ein/e Geschädigte/r eines der verdächtigen Gewinnspieleintragungsservices?

Kenn Sie jemanden in Ihrem Bekanntenkreis, bei dem unrechtmässige Abbuchungen im Zusammenhang mit solchen Unternehmen geschehen sind ?

Befindet sich in Ihrem Verwandtenkreis jemand, der Opfer dieser kriminellen Machenschaften geworden ist ?

Dann melden Sie sich bitte dringend bei :


Wir suchen dringend Geschädigte und auch solche Personen, bei denen es versucht worden ist, Gelder unrechtmäßig einzuziehen, oder wo die Banken mit dem 6, bzw. 8 Wochen Märchen versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.

Wir werden zusammen mit Mitarbeitern des ORF und dem Rechtsanwalt Horvath versuchen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Bitte melden Sie sich zahlreich! Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass die Opfer geschützt werden können und der Gesetzgeber zum Handeln gebracht wird!

Beitragende