Donnerstag, 26. August 2010

Das A und O bei den Ermittlungen sind Informationen von Insidern

Wie uns der nachfolgende Bericht der Bild zeigt, sind Ermittlungen in dieser doch noch relativ "neuen" Betrugsbranche, alles ander als einfach:

"Polizei jagt Mallorca-Thorsten"
Der Call-Center-Gauner flüchtete von der Sonneninsel
Bild.de am 24.08.2010 - 11:15 UHR

Er liebt Luxus und Aufschneiderei! Thorsten Seyfarth (39) aus Paderborn gibt gern den großen Geschäftsmann: fünf Ferrari, Luxuswohnung auf Mallorca, Designerkleidung, Nobelrestaurants, Prunkhochzeit am Promistrand. Verwandten spendierte er schon mal ein Auto: „Ich hab’s ja!“

Aus und vorbei! Jetzt ist er auf der Flucht. Er wird weltweit per Haftbefehl gesucht – wegen Millionenbetruges.

„Er ist führendes Mitglied einer Bande, die in ganz Deutschland abzockte“, bestätigt die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Konkret soll die Bande um Thorsten Seyfarth seit März 2009 mit einer dreisten Masche über 19 Millionen Euro ergaunert haben. Mindestens! Das Geld ist weg.

Der Schwindel flog auf, als eine misstrauische Telefonistin Strafanzeige erstattete. Danach wurden die Mittäter Markus W. (47) und Seyfarths Ehefrau Daniela P. (36) im Juli verhaftet. Als Polizisten kurz darauf die Nobelwohnung in Palma Nova (Mallorca) aufsuchten, war Thorsten Seyfarth verschwunden. Ein Bekannter: „Er ist untergetaucht. Genug Geld hat er.“

Möglicherweise sogar über 50 Millionen Euro von über 100 000 Opfern! Der Staatsanwalt: „Wir wissen, dass die Bande auch im Ausland agierte. Die Ermittlungen laufen.“ Angeblich soll die Bande ein Geflecht aus Dutzenden Firmen in ganz Europa, meist aus dem Glücksspielbereich, betrieben haben.

Offenbar war Thorsten Seyfarth schon länger im Visier der Fahnder, machte aber trotzdem weiter. Ein Bekannter: „Er hat Wohnsitze in Deutschland, der Schweiz, auf Mallorca und verfügt über Kontakte in die ganze Welt
.“

Quelle und vollständiger Bericht: Bild.de

Tatsache ist, dass das A und O, also Alpha und Omega, guter Ermittlungen die Tipps von Insidern sind.

So, wie es jetzt auch nützlich sein wird, wenn sich jemand bei den Behörden meldet und bekannt gibt, wo sich der Flüchtige aufhält.

Vielleicht sollte man dann auch die Frau Ptak als Larissa Waldvogel benennen - das würde vieles erleichtern.

Vielleicht sollte man aber auch den Herrn Grünewald, oder Demirci einmal fragen, was die dazu zu sagen hätten?

Wir bekommen täglich sehr viele Hinweise und Erzählungen zu der ganzen Kausa. Es ist dabei nicht immer einfach, herauszufinden, ob ein Insider nun tatsächlich einer ist. Manchesmal sind dann richtige Glückstreffer dabei und es meldet sich z.B. ein ehemaliger Callcenterleiter, der wirklich was zu erzählen hat.

Aber auch hier prüfen wir natürlich gründlich, bevor wir etwas an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Und natürlich ist es so, dass hier im Blog keinerlei tatsächlich im Moment geführte Ermittlungsarbeit auch nur am Rande angesprochen wird.

In diesem Sinne nehmen wir auch weiterhin gerne jede Art von Information dankbar an, prüfen diese soweit als möglich auf Sinnhaftigkeit und Wahrheitsgehalt und leiten das dann an die entsprechenden Stellen - immer in Rücksprache mit den Insidern - weiter.

Also: Wenn Sie z.B. wissen, wo sich der Flüchtige gerade aufhält, oder sonst Informationen haben, von denen Sie glauben, dass diese weiterführen: Melden Sie sich!

GA

Mittwoch, 11. August 2010

Bankenverein im Visier der Ermittler

Marco Purkhart vom Westfalen-Blatt hat dazu diesen Artikel veröffentlicht:

"  Werther (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt im Fall mutmaßlicher »Abzocke« durch betrügerische Gewinnspielanbieter jetzt auch gegen verantwortliche Mitarbeiter des Bankvereins Werther. »Es geht um den Verdacht der Beihilfe zum Betrug in besonders schwerem Fall«, sagt Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann.

Der Bankverein war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf einem Konto bei der Wertheraner Privatbank vielfach Gelder gelandet sind, um die ein Anbieter von betrügerischen Telefon-Gewinnspielen gutgläubige Menschen per unerlaubtem Lastschrifteinzug erleichtert haben soll. Dadurch soll ein Millionenschaden entstanden sein.

Wie das WESTFALEN-BLATT am Samstag berichtete, verdächtigt der Berliner Anwalt Stefan Richter den Bankverein, von den fragwürdigen Geschäften finanziell zu profitieren. Er hat im Internet eine Liste unter dem Titel »Gewinnspielmafia: Produkte, Player, Profiteure« veröffentlicht, auf der auch der Bankverein mehrfach namentlich auftaucht.

Bislang hieß es seitens der Staatsanwaltschaft stets, es werde nur gegen die mutmaßlichen Betrüger und deren Partner ermittelt, nicht aber gegen den Bankverein. Eine Aussage, die Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann gestern korrigierte: »Wir haben sehr wohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das einzelne Verantwortliche beim Bankverein betrifft.« Die Ermittlungen wurden laut Pollmann bereits aufgenommen, kurz bevor Polizei und Staatsanwaltschaft die Bankverein-Hauptstelle in Werther am 20. Juli durchsucht und Kontounterlagen im Zusammenhang mit den mutmaßlich unerlaubten Abbuchungen sichergestellt haben.

Gegen welche Angestellten der Bank ermittelt wird, wollte Klaus Pollmann nicht sagen: »Es geht um zum Teil noch nicht identifizierte Personen, die möglicherweise von auffällig vielen Rücklastschriften gewusst haben. Wir gehen der Frage nach: Wer wusste, dass da etwas nicht zum üblichen Bankgeschäft gehört und nicht in Ordnung ist, hat aber trotzdem nichts unternommen, um die Vorgänge zu unterbinden?«

Dabei geht es zum einen um den Verdacht der Beihilfe zum bandenmäßigen Betrug, zum anderen um den Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug. Letzterer zeichnet sich Pollmann zufolge dadurch aus, dass sich jemand eine fortlaufende Einnahmequelle mit einer Straftat schafft.

In diesem Zusammenhang zu klären ist auch die Frage, ob der Bankverein die zweifelhaften Abbuchungen auf ein bei ihm angelegtes Konto nicht unterbunden hat, obwohl bekannt war, dass der Kontoinhaber des Betruges verdächtigt wird.

Hierzu gibt es unterschiedliche Aussagen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Abbuchungen seien weitergegangen, obwohl sie den Bankverein bei einer ersten Hausdurchsuchung im Januar über ihren Verdacht unterrichtet habe. Der Bankverein hingegen erklärte, die Abbuchungen seien von diesem Zeitpunkt an unterbunden worden.

Zu den Ermittlungen gegen seine Mitarbeiter wollte sich der Bankverein gestern nicht äußern. Vorstand Werner Hachmeister erklärte, dass nur Aufsichtsratsvorsitzender Alexander Eichner in dieser Angelegenheit zu Auskünften befugt sei. Eichner befinde sich aber im Urlaub. "


Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Man darf hier aber nicht übersehen, dass zeitgleich auch Hausdurchsuchungen bei Paymentunternehmen in München, Frankfurt und  Berlin durchgeführt wurden. Alles auch im Zuge der Ermittlungen gegen die TFH AG.

Und da wirds richtig eng für die Wiener Karussellfahrer:

Produkte wie "Bonustipp49" und "Wintip88" schlagen da bei der LUCK24 auf, die als zugeordnete Abteilung bei einem der Paymentanbieter für dieses Produkt und die TFH AG eingetragen ist. Der Ansprechpartner ist dabei immer der Herr Georg Biggos - in vertrauten Kreisen der verlängerte Arm des Gerald Arismendi genannt.
Die LUCK24 wird dabei als der Dienstleister für die IT genannt. Wie man sich da wohl wieder herausreden wird? Man kenne den Herrn Biggos vielleicht gar nicht?


Und über das "Produkt" "Super12" der TFH AG lässt sich sogar nachvollziehen, dass die panamesische Filiale - die HELLAS Marketing Proffesional AG - des Wiener Karussells von Gerald Arismendi und seiner Frau gegründet wurde und eben jene HELLAS als sogenannte Abteilung für den Zahlungsablauf beim Paymentanbieter gemeldet war  - Ansprechpartner auch hier der Herr Biggos.

Mit dem Herrn Biggos und seinen Firmen werden wir uns demnächst etwas genauer befassen....

Montag, 9. August 2010

Täter versus Exekutive

Liebe Blogleser, Interessierte und Geschädigte der Nutzlosbranche,

immer wieder erhalten wir massive Beschwerden darüber, dass offenbar nicht, oder nur sehr schleppend ermittelt wird.
Diese Vorwürfe betreffen sowohl die Vorgänge in Deutschland, als auch in Österreich.

Wir antworten in diesen Fällen mit dem Verweis an die jeweilige Ermittlungsbehörde und dem Hinweis auf laufende Ermittlungen, geben die Aktenzahl dazu bekannt und versuchen darzustellen, wie sich so eine Ermittlungsarbeit gestaltet.

Nun vermehren sich die Beschwerden seit einigen Wochen und deshalb möchten wir Ihnen allen kurz zusammengefasst und leicht verständlich erklären, worin die Schwierigkeit liegt, solche Ermittlungen zu führen.

Als Erstes muss erkannt werden, dass man sich in einem Bereich der Wirtschaftskriminalität bewegt, der vielerorts noch vollkommen neu ist: organisiert und strukturiert, mit eindeutigen Aufgabenstellungen und Zuordnungen. Versteckt unter den Mänteln von Unternehmen, die im Ausland sitzen und beschützt durch hoch engagierte Mitarbeiter, die schweres Geld dafür bekommen, um Spuren zu verwischen, Daten zu manipulieren und Zusammenhänge zu verschleiern. Und das alles in einem hochtechnisierten Bereich, wo die Spezialisten dafür rar und tatsächlich nur in der Privatwirtschaft zu finden sind.

Die Täter besitzen dazu massig Geld, das schnell und ohne vorherigen Genehmigungsablauf eingesetzt werden kann. Dazu kommen noch sehr gute Spezialisten, die für genau dieses Geld angeheuert sind und entsprechend ihren Fähigkeiten rasch und ohne Rücksicht auf etwaige Dienstvorschriften und Gesetze handeln.

Jeder der Täter an der Spitze des Kartells verfügt über ein hervorragendes Netzwerk an Kontakten. Sowohl in die Wirtschaft, als auch in der Politik, zu den Medien und teilweise auch zu den einzelnen Gerichten.

Diese Kontakte wussten bis vor kurzem oftmals noch gar nicht, mit wem man sich da eingelassen hatte und für wen man da eine Lanze gebrochen, oder fürgesprochen hatte.
Und was man nicht vergessen darf: viele dieser Kontakte beziehen aus der Geschäftsbeziehung zu den Tätern ein nicht unwesentliches Einkommen.

Nun haben wir auf der anderen Seite die Exekutivorgane, die allesamt weder das Finanzkapital zur Verfügung haben, um sich beispielsweise der besten Spezialisten auf dem Bereich IT zu bedienen – abgesehen davon, dass die Gesetzeslage eine freie Wahl dabei oftmals gar nicht zulässt – oder so mal kurz eine Reise ins ferne Ausland zu machen, um dort vor Ort eine Nachschau zu halten, noch haben die Behörden die Möglichkeit bestehende Gesetze, Vorschriften, oder Dienstanweisungen zu umgehen, oder gar zu brechen.
Abgesehen davon ist es für die Gesetzesvertreter gar nicht möglich – auch wenn sie es wissen, wo sie suchen müssten – auf ausländischem Territorium zum Beispiel eine Einvernahme, oder gar eine Hausdurchsuchung zu machen. Dazu muss die Behörde vor Ort herangezogen werden. Was wieder bedeutet, dass auf dem offiziellen Dienstweg über Wochen hinweg Anfragen und Rechtshilfeersuchen gestellt werden müssen.

In sehr vielen Fällen scheitert die Zusammenarbeit dann daran, dass die angefragte Behörde im Ausland oft aus Personalmangel nicht in der Lage ist, dem Ersuchen umgehend nachzukommen.

Und natürlich darf man eine ganz brutale Wahrheit nicht vergessen:

Während auf Seiten der Täter die hochbezahltesten Anwälte, die schlauesten Techniker und Buchhalter tätig sind, die ohne Reisehindernisse international tätig sind, haben wir auf der anderen Seite Menschen, die zwar engagiert sind, aber in der Ausbildung oft hinterher hinken.
Was kein Wunder ist, denn ein Polizist ist für mehr ausgebildet, als nur einem Betrüger hinterherzujagen, oder Kontobewegungen zu interpretieren.
Im Anlassfall, also wenn so ein Fall wie dieser jetzt aktenkundig wird, müssen sich die Polizisten und Staatsanwälte und Richter erst mit der Materie bekannt machen und dazulernen.

Es ist für die ermittelnden Behörden schlicht nicht möglich, den nächstbesten Spezialisten anzurufen und eben mal für eine Expertise zu ordern. Das muss alles in „Heimarbeit“ selbst erledigt und aufgearbeitet werden – und das benötigt Zeit.

Natürlich ist das unbefriedigend und ärgerlich. Natürlich wünscht man sich in solchen Situationen, dass die Exekutive mehr Rechte und Möglichkeiten hätte, aber: die Gesetzeslage ist eben so.

Die Täter sind da in sehr vielen Belangen naturgemäß überlegen ausgestattet, haben mehr Geld zur Verfügung, müssen nicht darum Ansuchen, wenn Sie eben mal mit einem „Kollegen“ aus dem Ausland sprechen wollen und die Täter müssen auch nichts nachprüfen und beweisen können. Denen genügt ein Hinweis, ein Verdacht, eine Idee, um zu handeln.

Die Exekutive hingegen hat es da sehr schwer: Regulativen, Einschränkungen, Vorschriften und vor allem:

Die Exekutivorgane müssen für jeden Vorwurf, der später vor Gericht auch stand halten soll, den Beweis erbringen.

Und genau hier haben die Behörden ein massives Hindernis zu überwinden:

Sie sind auf die Mitarbeit der Geschädigten angewiesen. Ohne Geschädigte gibt es keine Strafverfolgung – ohne die Aussage und Anzeige von Geschädigten gibt es keine Möglichkeit, die Täter aufzuhalten.

Und wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, Geschädigte dazu zu bewegen, ihren Fall der nächsten Wache anzuzeigen.

Viele scheuen den Weg zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Aus Bequemlichkeit, oder einfach nur aus Angst vor dem Unbekanntem. Da nehmen die Menschen lieber in Kauf, noch mehr Geld zu verlieren und die Täter noch länger mit Finanzen zu versorgen.

Es genügt nicht, sich darüber aufzuregen und zu schimpfen, wie schlecht die Täter sind, oder dass nun endlich etwas gemacht gehört.
Tatsächlich ist es sehr oft so, dass diejenigen, die am lautesten Schimpfen sich nicht getrauen zur Polizei zu gehen und die Tat anzuzeigen.

Deshalb rufen wir immer wieder auf, uns Fragen, Beschwerden, oder auch Angaben zu Straftaten zu senden. Wir helfen den Geschädigten dann auch dabei, die Angst vor der Polizei abzulegen, gehen mit ihnen gemeinsam an der Hand zur nächsten Wache, helfen auch dabei, wenn sie einen Anwalt dabei haben möchten und erklären genau, was nun passiert.

Wenn Sie alle also tatsächlich möchten, dass die Täter verfolgt und bestraft werden, ist es Ihre Pflicht, sich mit der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die an Ihnen vollzogene Tat zur Anzeige zu bringen.

Wichtig für Sie ist dabei folgendes:
Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.

Wichtig ist auch: als Anzeiger muss man nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde
. Dies obliegt dann der Strafverfolgungsbehörde.

Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach aus Lust und Laune heraus eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen "falscher Verdächtigung" bzw. "Verleumdung".
In diesem Falle bedeutet das: machen Sie keine Strafanzeige, wenn sie wissen, oder wissen hätten müssen, dass das Geld von Ihrem Konto zu recht abgebucht wurde. Also eine Strafanzeige gegen den Stromanbieter, weil er Geld per Lastschriftverfahren einzieht ist unsinnig. Eine Strafanzeige gegen die Täter, die ohne Ihres Wissens über dubiose Fremdfirmen Ihr Konto plündern ist dagegen sehr richtig und wichtig.

Bedenken Sie folgendes:
Wenn man auf eine Anzeige verzichtet, erfährt die Justiz nichts von der Straftat und kann beim besten Willen niemanden verfolgen. Würden mehr Personen, die z.B. eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto erhalten haben, Anzeige erstatten, dann könnten sich die Firmen, die dies tun, nicht mehr mit einem Versehen herausreden. Zudem würde der Gesetzgeber schneller reagieren, wenn die Kosten der Strafverfolgung wegen der Zunahme von Strafanzeigen höher werden. Im Falle von unberechtigten Abbuchungen wäre da z.B. auch eine erhöhte Verantwortlichkeit der Banken, die eine Abbuchung aufgrund eines Auftrags dieser Firmen tätigen, ohne dass sie sich von der Rechtmäßigkeit vergewissern, angezeigt. Hier würde eine Änderung der AGB, dass für Lastschriften die schriftliche Lastschriftgenehmigung des Kontoinhabers eingereicht werden muss, Sinn machen. Dies ist auch der Grund, warum einige Betroffene in ihren Anzeigen die kontoführende Bank mit benennen, wenn es um ungerechtfertigte Abbuchungen geht. In der Begründung der Anzeige erklären sie dann, dass die Bank es vermutlich an der nötigen Sorgfaltspflicht hat mangeln lassen. Anders könne man sich diese ungerechtfertigte Abbuchung nicht erklären.

Also, es wird ermittelt. In Deutschland, wie auch in Österreich. Aber es dauert seine Zeit, die wir den Ermittlern auch einräumen müssen.

Alleine die Recherchen, die zu den Grundlagen dieses Blogs beigetragen haben (und es ist erst ein Bruchteil davon veröffentlicht, was tatsächlich vorhanden ist, auf Rücksicht auf die Ermittlungsbehörden) haben nahezu zwei Jahre in Anspruch genommen.
Und wir haben kein Dienstvorschriften, oder Amtswege, die eingehalten werden müssen.

Die Täterwerden nicht ungestraft bleiben.

Sie, als Geschädigte, oder sogar als Insider/in, die/der aussteigen möchte, haben es in der Hand, die Dinge zu beschleunigen.

Melden Sie sich zahlreich und ohne Furcht vor Repressalien.



Samstag, 7. August 2010

Rückgewinnungshilfe für Opfer der Gewinnspielmafia

Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die Firma DTM Service GmbH, wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges, hat die StA Berlin auch die Guthaben der Geschäftskonten beschlagnahmt. Außerdem wurde ein dinglicher Arrest auf das Gesellschaftsvermögen angeordnet. Opfern der in der Benachrichtigung genennten Gewinnspieldienste wird die Möglichkeit gegeben, Ansprüche gegen die DTM Service GmbH wegen der unerlaubten Abbuchungen geltend zu machen.
Da wird auch die Pay4 und der Bankenverein Werther ganz schön ins Trudeln kommen:


Staatsanwaltschaft Berlin
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der
aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e
Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 StPO)
"67 Js 548/09
In einem bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Postanschrift 10548 Berlin (ohne Straßenangabe), unter der Geschäfts-Nummer 67 Js 548/09 geführten Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Juni 2010 – Aktenzeichen 352 Gs 1852/10 – der dingliche Arrest in Höhe von 2.106.792,– € in das Gesellschaftsvermögen der DTM Service GmbH, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, angeordnet worden.
Durch die DTM Service GmbH wurden im Namen unter anderem der nachfolgend aufgeführten, als Gewinnspiel-Vermittler auftretenden Firmen monatliche Beiträge zwischen 39,– € und 59,– € für die Anmeldung bei Gratis-Online-Gewinnspielen abgebucht:

Aktion Deutsche Gewinner, Aktiv Marketing-Gewinnquelle, Angel Chance, Angel Win, Bon Chance, Bonusrunde 100, Clever Win, Club Akua, Club EGS, Daisy Winner, Der-Gewinnspiel-Club 24, Deutsche Gewinn Agentur, Deutsche Gewinnbank, Deutsche Gewinnzentrale, Deutscher WerbeClub, Deutsches Gewinnspiel, Deutsche Super Millionen, Deutschland sucht den Supermillionär, Deutschland sucht Millionär, Die Deutsche Gewinneragentur, Die Gewinnquelle, Die Gewinnspieleintragung, Eurowin Group, Euro Win 88, DGZ-24, DSC-24, Garantie500, Garantiert Gewinn, GDS-24, Gewinn Express 24, Gewinnspieleintrag 24, Gewinn Super Chance, Hol Dir den Preis!, IBA Win, Jackpot Deutschland, Lucky-Play, Maxi Win Plus, Millionenparadies, Playwin 2008, Premiumtipp 100, Revanche Tipp 24, SpielTotal 2009, Super Spiel 21, Turbo Win 24, Volksgewinnspiel, Win 2010, WinMaxx24, Winn Club, Winners Club, Winn Express Gold, Win Star Germany, Win Time.
In den an die vermeintlichen Kunden unter den vorgenannten Firmen versandten Schreiben erschienen regelmäßig die Postfach-Anschriften Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin, bzw. Alte Jakobstraße 77, 10179 Berlin.
In Vollziehung des Arrests konnten bislang folgende Vermögenswerte gesichert werden:
  1. Guthaben von 527,29 auf dem Girokonto Nummer 44199 bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland,
  2. Guthaben von 65.555,87 € auf dem Girokonto Nummer 7277400043 bei der Berliner Volksbank,
  3. Guthaben von 22.465,50 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400035 bei der Berliner Volksbank,
  4. Guthaben von 477.843,20 € auf dem Anlagekonto Nummer 7277400027 bei der Berliner Volksbank.
Inhaberin der genannten Konten ist jeweils die DTM Service GmbH.
Das Guthaben zu Ziffer 3. ist in Höhe von 20.221,61 € bereits mit einem Pfandrecht der Berliner Volksbank belastet.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung sollen Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt, jede als Verletzter in Betracht kommende Person muss – gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – selbst entscheiden, ob die Beschreitung des Rechtsweges, auch unter Berücksichtigung dabei anfallender Kosten, überhaupt lohnend erscheint.
Ein Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte ist ausschließlich im Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Dies setzt immer einen – zumindest vorläufig vollstreckbaren – zivilrechtlichen Titel, insbesondere also einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, voraus. Je nach Sachlage kann die Vollstreckung aber auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes erfolgen.
Die Zwangsvollstreckung in die gepfändeten Forderungen bedarf zudem nach § 111g Abs. 2 StPO der Zulassung durch das Gericht, das auf Antrag des Verletzten prüft, ob der titulierte Anspruch aus der Tat erwachsen ist, wegen derer der dingliche Arrest angeordnet wurde.
Die Aufrechterhaltung der vorläufigen staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Verletzten ist zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange die Maßnahmen aufrechterhalten bleiben, wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung der als Verletzte in Betracht kommenden Personen bei den zu treffenden Entscheidungen durch die Staatsanwaltschaft weder geleistet werden kann noch darf."

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger am 05.08.2010


Auch in der Zentrale Wien gehen die Emotionen im Moment hoch und die Damen und Herren Entscheidungsträger rund um die LUCK24 versuchen mit allen denkbar unmöglichen Ausreden, sich herauszuwinden.

Dabei wäre es so einfach: tätige Reue würde die Sache für Sie sehr erleichtern. Denken Sie darüber nach und mit den Worten eines 91-jährigen Opfers: Bessern und schämen Sie sich!

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Erklärungen zur Ermittlungsarbeit.

Beitragende